Aushelfen in anderer Abteilung

2. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mell123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Aushelfen in anderer Abteilung

Hallo,

vorab ich frage für eine Freundin, die als Kundenbetreuerin für den spanischen Markt (also auf spanisch) arbeitet. Da in Ihrer Abteilung weniger zu tun ist, soll sie im englischen Markt aushelfen. Das tat sie nun 2 Wochen, aber hat feststellen müssen, dass außer ihr gefühlt niemand arbeitet. Wenn sie also täglich 50 Mails bearbeitet, machen andere Kollegen nur 7 Mails über den ganzen Tag verteilt. Sie fühlt sich ausgenutzt und ist der Meinung, dass ihr Job nur den spanischen Markt betrifft. In ihrem Vertrag steht ja auch nur der spanische Markt und nicht der englische.
Nun ist sie zur Teamleitung gegangen und hat gesagt, dass sie nicht mehr für den Markt arbeitet und es ihr egal ist, was nun mit ihr geschieht.
Ihre Vorgesetzte meinte das dies wohl eine Abmahnung nach sich ziehen wird und sie mit anderen Vorgesetzten reden muss. Ich frage mich, ob auch eine fristlose Kündigung möglich ist, da es evtl. eine Arbeitsverweigerung ist?
Ich weiß nicht, inwiefern es dem Arbeitgeber erlaubt ist, Mitarbeiter in unterschiedlichen Märkten einzusetzen, wenn im Vertrag nur der, wie in ihrem Fall, spanische Markt vereinbart wurde.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Verhandlungsführung Ihrer Freundin ist ziemlich ungeschickt, oder möchte sie gerne entlassen werden?
In den meisten Arbeitsverträgen steht, dass der Arbeitnehmer auch mit anderen Aufgaben etc. betraut werden darf, so ein Verweis steht nicht in ihrem Vertrag?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6464x hilfreich)

Was steht im Vertrag? "Der Meinung (zu sein), dass ihr Job nur den spanischen Markt betrifft", wird nicht reichen.
Wenn doch, weigert sie sich zu Recht, wenn nicht ... dürfte eine Abmahnung gerechtfertigt sein.
Wieder einmal das Elend mit Anfragen für Dritte und nicht präzisen Informationen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Grund der Versetzung war doch eben der Arbeitsmangel im "spanischen Markt".
Selbst wenn im Arbeitsvertrag ausschließlich der "Spanische Markt" festgelegt ist wird man auf diese Stelle nicht mehr zurück können. Der AG könnte in diesem Fall auch eine Änderungskündigung aussprechen.

Einfach zu sagen: "Ich arbeite auf der neuen Stelle nicht mehr, ich zurück auf meinen alten Arbeitsplatz" ist so ziemlich das dümmste was man machen kann. Damit wurde Porzellan zerschlagen welches nur noch schwer zu kitten ist.

Die Freundin sollte ihre Arbeit nachkommen und in der Firma anfragen welche andern Möglichkeiten dort kurz- oder mittelfristig bestehen. Nur wenn sich hier keine annehmbare Perspektive zeigt sollte man auf den arbeitsvertraglich festgelegten "spanischen Markt" bestehen, allerdings mit den o.g. möglichen Konsequenzen.

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