Aushilfe, kein Lohn bekommen

21. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
mali61
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Aushilfe, kein Lohn bekommen

Guten Tag,

folgende Situation, 2009 Oktober nahm ich eine Aushilfstelle als Datenerfasser auf, wo ich ca. 2 Monate beschäftigt war. Meine Aufgabe war es Daten in das System einzugeben für die Pflege einer Shop Seite.

So jetzt habe ich bis heute keine Zahlung bekommen, auf meine vielen mails bekam ich bis jetzt keinerlei Antworten.

Es geht um einen Betrag von ca. 400,00 €.

- Was kann ich tuen....?
- Lohnt es sich einen Anwalt einschalten zu lassen bei dem Betrag....?
- Wie sollte ich nun vorgehen....?

Vielen vielen dank für die Infos....

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

warum bist du den 2. Monat noch arbeiten gegangen wenn du für den 1. bereits kein Geld erhalten hast?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1843 Beiträge, 485x hilfreich)

Mails sind häufig nicht gerichtlich verwertbar.

Wichtig ist, dass Sie dem Arbeitgeber schriftlich einen Termin setzen.

Eine Frage wäre aber als erstes zu klären, ist in Ihrem Arbeitsvertrag eine sogenannte Ausschlussklausel enthalten? In manchen Verträgen oder auch im Tarifvertrag steht, dass man Forderungen an den AG innerhalb von einer bestimmten Zeit geltend machen muss. Wenn so eine Klausel enthalten ist und diese Zeit ist abgelaufen, dürften Sie leer ausgehen.


Vorausgesetzt dass eine solche Klausel nicht existiert und Ihr ehemalige AG diesen Termin nicht einhält, wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, als Klage beim Arbeitsgericht zu erheben.

Bei Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang, daher können Sie selber auch die Klage erheben, da es sich um keine schwierige Rechtsfrage handelt. Dazu müssen Sie zur Antragsstelle des Arbeitsgerichts gehen. Die sind Ihnen dann bei der Formulierung der Klage behilflich. Den Arbeitsvertrag sollten Sie dann als Kopie dabei haben.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 21.05.2010 12:03

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

ich bin ja ein freund des mahnbescheids. günstig und wirksam.
im ernstfall geht die sache natürlich auch vor gericht und du wirst selbstverständlich deine leistung, die du erbracht hast, beweisen können müssen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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