Guten Tag
Folgendes Beispiel:
X arbeitet auf 450-Euro Basis (52,75 Std./Monat) bei einem Bäcker.
Die Arbeitstage sind immer willkürlich gelegt, meistens 2 Tage / Woche à 6 Std., manchmal 3 Tage.
X wird dabei KEIN bezahlter Urlaub gewährt und bei Krankmeldung am Vortag/Arbeitstag wird die Schicht unbezahlt gestrichen.
1. Hat X Anspruch auf Urlaub-/sgeld ?
2. Muss X hinnehmen, dass er den Tag ,an dem er im Schichtplan eingetragen ist aber krank ist , nicht bezahlt wird ?
Danke !
Aushilfe 450-Euro , Kein Anspruch auf Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Urlaubsgeld ist was anderes. Auf bezahlten Urlaub hat X Anspruch.
2. Definitiv nicht. Wie bei Nr. 1 stellt sich aber die Frage: Ist er bereit, vor das Arbeitsgericht zu gehen?
Einschlägig sind das BUrlG bzw. EntgFzG. Sowohl auf Urlaub als auch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat AN einen unabdingbaren Anspruch, d.h. beides kann weder vertraglich ausgeschlossen noch abbedungen werden, etwa durch mehr Gehalt.
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1. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung, wenn diese z.B. in einem Tarifvertrag vereinbart ist, dann muss gezahlt werden.
Hier geht es vermutlich um Urlaubsentgelt, d.h. bezahlter Urlaub. Wie blaubär+ geschrieben hat, das muss der Arbeitgeber zahlen.
2. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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