Aushilfe 450-Euro , Kein Anspruch auf Urlaub

16. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
yoshi.tx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Aushilfe 450-Euro , Kein Anspruch auf Urlaub

Guten Tag

Folgendes Beispiel:
X arbeitet auf 450-Euro Basis (52,75 Std./Monat) bei einem Bäcker.

Die Arbeitstage sind immer willkürlich gelegt, meistens 2 Tage / Woche à 6 Std., manchmal 3 Tage.
X wird dabei KEIN bezahlter Urlaub gewährt und bei Krankmeldung am Vortag/Arbeitstag wird die Schicht unbezahlt gestrichen.

1. Hat X Anspruch auf Urlaub-/sgeld ?
2. Muss X hinnehmen, dass er den Tag ,an dem er im Schichtplan eingetragen ist aber krank ist , nicht bezahlt wird ?

Danke !

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

1. Urlaubsgeld ist was anderes. Auf bezahlten Urlaub hat X Anspruch.
2. Definitiv nicht. Wie bei Nr. 1 stellt sich aber die Frage: Ist er bereit, vor das Arbeitsgericht zu gehen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Einschlägig sind das BUrlG bzw. EntgFzG. Sowohl auf Urlaub als auch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat AN einen unabdingbaren Anspruch, d.h. beides kann weder vertraglich ausgeschlossen noch abbedungen werden, etwa durch mehr Gehalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

1. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung, wenn diese z.B. in einem Tarifvertrag vereinbart ist, dann muss gezahlt werden.
Hier geht es vermutlich um Urlaubsentgelt, d.h. bezahlter Urlaub. Wie blaubär+ geschrieben hat, das muss der Arbeitgeber zahlen.
2. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

0x Hilfreiche Antwort

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