Hallo,
ich arbeite seit fast 10 Jahren als Aushilfe in einem Unternehmen. Habe dort als Schüler angefangen, mittlerweile Student und auch fast fertig. Meine Frage bezieht sich auf den bezahlten Urlaub.
Ich habe in den 10 Jahren nie bezahlten Urlaub bekommen war aber immer im Urlaub also unbezahlt so 3 Wochen im Jahr. Es ist schon vorgekommen, dass eine Aushilfe eine Abmahnung bekommen hat bzw. gekündigt wurde nur weil er danach gefragt hat warum er kein bezahlten Urlaub bekommt.
Die Rechtslage sieht doch so aus, dass man ab 6 Monatiger Zugehörigkeit anspruch auf bezahlten Urlaub hat.
Wie ist denn die Verjährungsfrist wegen dem Urlaub? Nehmen wir mal ich würde die Firma deswegen verklagen, zählen dann meine kompletten 10 Jahre?
Im Arbeitsvertrag naja sowas habe ich eigentlich garnicht bekommen sondern nur ein Schrieb wo ich meine Daten eingetragen habe und dort wurde dann die Abteilung eingetragen wo ich arbeite.
Um auf eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar
-- Editiert von locura am 21.06.2007 20:42:54
Aushilfe und Urlaubszahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es gibt das Teilzeit-und Befristungsgesetz dort können Sie nachschlagen wie das für Aushilfen geregelt ist.
Wobei zu Unterscheiden ist zwischen Lohngeltfortzahlung während eines Urlaubes oder einer Grafikation (Urlaubsgeld freiwillige Zulage ds AG)
Sie sollten mal den §3 im TzBfG
nachschlagen. Dort ist geregelt, dass Sie einen festen und rechtsgültigen Arbeitsvertrag bennötigen!
Auserdem ist im §4 Verbot der Diskriminierung geregelt:
Abs.1, 2: Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist eine Arbeitsentgelt oder einer andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.
=im Klartext Sie müssen einen festen Arbeitsvertrag haben
Sie haben Anspruch auf eine Lohgeltfortzahlung während Ihrem vom AG zugesagten Urlaub - ob Sie Anspruch auf die letzten zehn Jahre haben kann ich Ihnen nicht beantworten.
lassen Sie sich evtl eine Stellenbeschreibung von Ihrem Arbeitgeber ausstellen, in der fest steht, welche Position Sie im Betrieb haben und welche Aufgaben, dass müssen Sie unterzeichnen und Sie haben einen fest zugewiesenen Arbeitsbereich, der kombiniert mit dem Arbeitsvertrag optimal für Alle ansprüche sind.
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"Handelsfachwirt/ jun.Produktmanager im Elektro Consumer Segment"
Hallo, auch 'Aushilfen' haben ein Anrecht auf bezahlten Urlaub. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist dazu nicht notwendig.
Interessant ist die Konstellation, dass du Urlaub bekommen hast, aber unbezahlt. M.E. ist die Einforderung der Bezahlung im Rahmen der gesetzlichen Fristen des BGB möglich.
Mal sehen, was die anderen dazu sagen.
MfG
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