Aushilfsjob Gekündigt, aber weder Mündlich noch schriftlich.

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Niko2oo5
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Aushilfsjob Gekündigt, aber weder Mündlich noch schriftlich.

Hallo alles zusammen.
Folgendes Problem ich habe 3 Jahre als Aushilfe gearbeitet, jedoch wurde mir geküdigt, damit ein weiteres Familienmitglied meiner Chefin meinen Platz kriegt. Aus Feigheit konnte sie es mit weder sagen noch schreiben. Mein Bruder hatte das selbe Problem und hatte Klage eingereicht, ihm wurden damals 300 € zugesprochen. Ich möchte auch Klage einreichen,jedoch das Geld spenden, da ich nicht auf das Geld aus bin, sondern diese Ungerechtigkeit nicht auf mir sitzen lasse.

Die Frage ist: Darf sie mich Kündigen ohne ankündigung, mündliche banchrichtigung oder schriftliche Benahrichtigung? War zwar 400 € basis, aber selbst da gibt es doch wohl Gesetze. Danke im Voraus.

lg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wieviele Mitarbeiter hat denn die Firma?

Bei bis zu 10 Mitarbeitern (auf Vollzeit gerechnet) gibt es keinen Kündigungsschutz.

Dann kann Dir unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Und wann spielte sich das Ganze bei dir ab?

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#3
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

"Folgendes Problem ich habe 3 Jahre als Aushilfe gearbeitet, jedoch wurde mir geküdigt, damit ein weiteres Familienmitglied meiner Chefin meinen Platz kriegt. Aus Feigheit konnte sie es mit weder sagen noch schreiben."


wenn man mir nicht schriftlich und nicht mündlich kündigt, dann hab ich doch nie eine Kündigung erhlten !
Also arbeite ich weiter dort...
Ich steh auf der Leitung, das kapier ich nicht.

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#4
 Von 
Niko2oo5
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

im letzten monat spielte sich das ab, ich habe keine schriftliche kündigung erhalten!

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?

'Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ... sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.'

(KSchG § 23 )

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Niko2005 hat bisher keine schriftliche Kündigung erhalten, also besteht das Arbeitsverhältnis fort.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn niko2005 aber nach dieser Kündigung einfach zu Hause geblieben ist und das Ganze schon mehr als 3 Wochen her ist, dann ist da jetzt nichts mehr zu machen.

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