Guten Tag im Forum!
Laut Vertrag muss ich meinem Haupt-Arbeitgeber (HAG) mitteilen, dass ich einen Nebenjob (NJ) innehabe. Dieser besteht in einer 2 stündigen, körperlich nur leicht beanspruchenden morgendlichen Mithilfe in einer WG (Betreutes Wohnen e.V.) mit Behinderten, 5 Tage/Woche.
Als Vollzeitkraft (8 [incl. 30 Minuten Pasuse] Stunden/Tag, 37,5 Stunden/Woche) halte ich damit die maximal erlaubten täglichen 10 Arbeitsstunden ein.
Dazu meine konkrete Frage: Darf ein HAG - u.a. - Auskünfte von der NJ-Firma einholen und dürfte/müsste diese sie ihm mitteilen? - oder muss/soll er den Angaben des Arbeitnehmers vertrauen?
Ich freue mich auf Antwort!
Hezlichen Dank!
Auskunft zu Nebenjob
15. August 2022
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Frage vom 15. August 2022 | 14:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft zu Nebenjob
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#1
Antwort vom 15. August 2022 | 14:17
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
Das sind 2 Teile: du bist verpflichtet, den NJ mitzuteilen.
Was der AG dann macht ist seine Sache.
Dein AG im NJ ist gebunden an den Datenschutz - er wird also kaum mehr tun können, als deine Angaben zu bestätigen.
#2
Antwort vom 15. August 2022 | 15:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Zitatdu bist verpflichtet, den NJ mitzuteilen. :
Da wäre doch schon mal die Frage, ob das überhaupt so rechtens ist...
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#3
Antwort vom 15. August 2022 | 17:59
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatDarf ein HAG - u.a. - Auskünfte von der NJ-Firma einholen :
Er kann es versuchen.
Zitat:und dürfte/müsste diese sie ihm mitteilen?
M.E. darf die NJ-Firma Dritten keine Informationen geben, die in den Bereich "Arbeitnehmer-Datenschutz" fallen.
Zitat:- oder muss/soll er den Angaben des Arbeitnehmers vertrauen?
Es wird ihm nichts anderes übrigbleiben, es sei denn, er beauftragt ein Detektiv-Büro.
#4
Antwort vom 15. August 2022 | 18:00
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatZitat (von blaubär+): :
du bist verpflichtet, den NJ mitzuteilen.
Da wäre doch schon mal die Frage, ob das überhaupt so rechtens ist...
Wenn es im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag so bestimmt ist, ist das rechtens. Und viele Tarifverträge enthalten z.B. solche Klauseln.
#5
Antwort vom 15. August 2022 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
Zitates sei denn, er beauftragt ein Detektiv-Büro. :
Er kann auch selber nachforschen oder einen Mitarbeiter beauftragen.
ZitatWenn es im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag so bestimmt ist, ist das rechtens. :
[ironie]
Ja klar, deshalb werden von Gerichten ja auch nie irgendwelche Klauseln im Arbeitsvertrag für nichtig erklärt...
[/ironie]
Bei manchen Antworten frage ich mich ...
#6
Antwort vom 15. August 2022 | 18:34
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
Zitatoder muss/soll er den Angaben des Arbeitnehmers vertrauen? :
(Grund)Vertrauen ist die Basis eines jeden Arbeitsvertrages.
Allgemein der Hinweis, das auch der AN dafür sorgen muss das Arbzeitg einzuhalten. Auch gibt es ein gesetzl. Wettbewerbsverbot (§60 HGB).
ZitatJa klar, deshalb werden von Gerichten ja auch nie irgendwelche Klauseln im Arbeitsvertrag für nichtig erklärt... :
Das der Fragesteller sagt, dass er eine Anzeigepflicht hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das die Klausel gültig ist. Ungültig sind eigentlich nur benachteiligende Klauseln......
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