Auskunft zu Nebenjob

15. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Schmorell
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft zu Nebenjob

Guten Tag im Forum!

Laut Vertrag muss ich meinem Haupt-Arbeitgeber (HAG) mitteilen, dass ich einen Nebenjob (NJ) innehabe. Dieser besteht in einer 2 stündigen, körperlich nur leicht beanspruchenden morgendlichen Mithilfe in einer WG (Betreutes Wohnen e.V.) mit Behinderten, 5 Tage/Woche.

Als Vollzeitkraft (8 [incl. 30 Minuten Pasuse] Stunden/Tag, 37,5 Stunden/Woche) halte ich damit die maximal erlaubten täglichen 10 Arbeitsstunden ein.

Dazu meine konkrete Frage: Darf ein HAG - u.a. - Auskünfte von der NJ-Firma einholen und dürfte/müsste diese sie ihm mitteilen? - oder muss/soll er den Angaben des Arbeitnehmers vertrauen?

Ich freue mich auf Antwort!

Hezlichen Dank!




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Das sind 2 Teile: du bist verpflichtet, den NJ mitzuteilen.
Was der AG dann macht ist seine Sache.
Dein AG im NJ ist gebunden an den Datenschutz - er wird also kaum mehr tun können, als deine Angaben zu bestätigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
du bist verpflichtet, den NJ mitzuteilen.

Da wäre doch schon mal die Frage, ob das überhaupt so rechtens ist...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Schmorell):
Darf ein HAG - u.a. - Auskünfte von der NJ-Firma einholen

Er kann es versuchen.

Zitat:
und dürfte/müsste diese sie ihm mitteilen?

M.E. darf die NJ-Firma Dritten keine Informationen geben, die in den Bereich "Arbeitnehmer-Datenschutz" fallen.
Zitat:
- oder muss/soll er den Angaben des Arbeitnehmers vertrauen?

Es wird ihm nichts anderes übrigbleiben, es sei denn, er beauftragt ein Detektiv-Büro.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von blaubär+):
du bist verpflichtet, den NJ mitzuteilen.

Da wäre doch schon mal die Frage, ob das überhaupt so rechtens ist...

Wenn es im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag so bestimmt ist, ist das rechtens. Und viele Tarifverträge enthalten z.B. solche Klauseln.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
es sei denn, er beauftragt ein Detektiv-Büro.

Er kann auch selber nachforschen oder einen Mitarbeiter beauftragen.



Zitat (von eh1960):
Wenn es im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag so bestimmt ist, ist das rechtens.

[ironie]
Ja klar, deshalb werden von Gerichten ja auch nie irgendwelche Klauseln im Arbeitsvertrag für nichtig erklärt...
[/ironie]
Bei manchen Antworten frage ich mich ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Schmorell):
oder muss/soll er den Angaben des Arbeitnehmers vertrauen?

(Grund)Vertrauen ist die Basis eines jeden Arbeitsvertrages.

Allgemein der Hinweis, das auch der AN dafür sorgen muss das Arbzeitg einzuhalten. Auch gibt es ein gesetzl. Wettbewerbsverbot (§60 HGB).

Zitat (von Harry van Sell):
Ja klar, deshalb werden von Gerichten ja auch nie irgendwelche Klauseln im Arbeitsvertrag für nichtig erklärt...


Das der Fragesteller sagt, dass er eine Anzeigepflicht hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das die Klausel gültig ist. Ungültig sind eigentlich nur benachteiligende Klauseln......

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