A arbeitet in einem Tarifverhältnis, hat jedoch den Passus zur Arbeitszeit gekündigt. Somit gelten für A die gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Ruhezeiten.
Der Personalrat erfährt durch Recherche in einer Datenbank, dass A die gesetzliche Ruhezeit nicht eingehalten hat. Der Personalrat erfragt in der Personalabteilung, ob hier ein Verstoß gegen die Arbeitszeitnormen vorgelegen habe.
Fragestellungen:
- Darf der Personalrat Daten, die in einer dienstlichen Datenbank gespeichert sind (Name, Uhrzeit), nutzen um die Einhaltung von Arbeitszeitnormen zu überprüfen? Die Daten sind dort zu einem anderen Zweck gespeichert worden.
- Der Personalrat fragt in einem einzelnen konkreten Fall nach. Dies führt im Zweifel zur Abmahnung von A. Ist der Personalrat nicht zum Schutz der Angestellten da?
- Welche Auskunftspflichten hat die Personalabteilung und welche Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten hat A?
Danke für Eure Antworten und Diskussionen....
Auskunftserteilung Personalrat
15. März 2018
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Frage vom 15. März 2018 | 23:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftserteilung Personalrat
#1
Antwort vom 16. März 2018 | 09:12
Von
Status: Heiliger (20090 Beiträge, 7278x hilfreich)
/// A arbeitet in einem Tarifverhältnis, hat jedoch den Passus zur Arbeitszeit gekündigt. Somit gelten für A die gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Ruhezeiten.
Und die Teilkündigung des AV ist akzeptiert worden? Sollte mich wundern.
Und Ja: der BR hat weitgehendes Recht auf Auskunft durch den AG und es gehört zu seinen Aufgaben, die Einhaltung der betrieblichen Normen zu überwachen. Der BR ist zum Schutz der Beschäftigten da, wo deren Rechte geschmälert werden; ja. Im Wesentlichen ist der BR aber für die kollektiven Rechte der Arbeitnehmer im Betrieb zuständig - dazu gehören auch die Pausen.
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