Auskunftspflichten Krankheit gegenüber Arbeitgeber ?

29. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)
Auskunftspflichten Krankheit gegenüber Arbeitgeber ?

Hallo ! ! !

Meine Freundin ist in der Altenpflege beschäftigt. Sie ist jetzt seit ca. 2 Monaten krankgeschrieben. Der Chef erwartet von ihr, das Sie sich alle 2 Wochen meldet.

1. Bevor Sie zum Arzt geht (Wegen Planung ob Sie wieder kommt)
2. Nach dem Arztbesuch mit Auskunft wie es weitergeht.

Aus meiner Sicht einfach Dinge die so nicht gehen. Er forderte selbst bei der AOK Auskunft und Prüfung vom medizinischen Dienst an. So auf die Art Sie würde krank MACHEN. Sie weint manchmal vor Schmerzen und LIEBT eigentlich Ihre Arbeit.

Ebenso bekam Sie 1 Abmahnung während der Krankheit wegen angeblich nicht abgegebener AU und die 2. Abmahnung weil Sie sich nicht RECHTZEITIG telefonisch bei ihm gemeldet hat.

Ich will eben morgen ein Gespräch mit ihn, das dies so einfach nicht geht. Sie ist da bissi ein Angsthase und lässt sich davon dann auch noch unter Druck setzen.

Deswegen wollte ich hier nachfragen, weil aus meiner Sicht sein Verhalten und seine Forderungen einfach Quatsch sind und Sie diesem SO nicht Folge leisten muss ?

Schönen Tag euch allen
Malcom

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):
Meine Freundin ist in der Altenpflege beschäftigt. Sie ist jetzt seit ca. 2 Monaten krankgeschrieben. Der Chef erwartet von ihr, das Sie sich alle 2 Wochen meldet.
1. Bevor Sie zum Arzt geht (Wegen Planung ob Sie wieder kommt)
2. Nach dem Arztbesuch mit Auskunft wie es weitergeht


Während einer Arbeitsunfähigkeit ist die Freundin lediglich dazu verpflichtet, diese anzuzeigen und nachzuweisen.

Zitat (von MalcomX):
Er forderte selbst bei der AOK Auskunft und Prüfung vom medizinischen Dienst an.


Der Arbeitgeber hat das Recht dazu, die Krankenkasse zu bitten, den Arbeitnehmer durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung begutachten zu lassen.

Zitat (von MalcomX):
Ebenso bekam Sie 1 Abmahnung während der Krankheit wegen angeblich nicht abgegebener AU und die 2. Abmahnung weil Sie sich nicht RECHTZEITIG telefonisch bei ihm gemeldet hat.


Hat sie nicht rechtzeitig ihr (weitere) Arbeitsunfähigkeit angezeigt und nachgewiesen, erfolgten die Abmahnungen nicht unbegründet. Die Arbeitsunfähigkeit muss jedoch nicht unbedingt telefonisch erfolgen. Den Erhalt einer dritten diesbezüglichen Abmahnung sollte sie unbedingt vermeiden.

Zitat (von MalcomX):
Ich will eben morgen ein Gespräch mit ihn, das dies so einfach nicht geht.


Meine persönliche Meinung hierzu ist, dass sie ihre Rechte selbst, durch den gegebenenfalls vorhandenen Betriebsrat oder anwaltlich gelten machen sollte, nicht jedoch durch einen Partner.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Als erstes sollte man sich mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht. Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Zitat (von MalcomX):
1. Bevor Sie zum Arzt geht (Wegen Planung ob Sie wieder kommt)

= Krankmeldung

Zitat (von MalcomX):
2. Nach dem Arztbesuch mit Auskunft wie es weitergeht.

= AU-Meldung

Also 2 ganz normale Dinge, wie sie üblich sind und in tausenden von Verträgen drin stehen.



Zitat (von MalcomX):
Er forderte selbst bei der AOK Auskunft und Prüfung vom medizinischen Dienst an.

Das ist sein gutes Recht.


Zitat (von MalcomX):
1 Abmahnung während der Krankheit wegen angeblich nicht abgegebener AU

Das Gegenteil könnte man wie genau beweisen?


Zitat (von MalcomX):
2. Abmahnung weil Sie sich nicht RECHTZEITIG telefonisch bei ihm gemeldet hat.

Da käme es auf die Definition von "rechtzeitig" an und auf die genauen Umstände der Meldung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):
Ich will eben morgen ein Gespräch mit ihn, das dies so einfach nicht geht.
Wäre ich der Chef, blieben Sie schlicht vor der Tür. Ich würde weder mit dem Freund/Lebensabschnittsgefährten/Ehemann, noch mit irgendwem sonst herumdiskutieren.

Sie machen Ihre Freundin unmöglich, das ist so als wenn Mami zur Rettung anrauscht. Ich würde es unterlassen, Sie erreichen gar nichts mit sowas.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):
Ich will eben morgen ein Gespräch mit ihn, das dies so einfach nicht geht.


Das ist ein Scherz, oder?

Um es deutlich zu sagen: Bei aller vermuteten Ritterlichkeit: Wenn Du mein Partner wärst, und Du würdest das tun, wäre das ein Trennungsgrund. Es wird nämlich folgendes passieren:

* Der Chef spricht nicht mit Ihnen über dieses Thema
* Die Reputation der Freundin am Arbeitsplatz fällt ins Bodenlose.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Ich will eben morgen ein Gespräch ...

Solltest du bleiben lassen. NO GO:
Ist um keinen Deut besser, als wenn Erwachsene mit Mama oder Papa beim AG aufschlagen.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Abgesehen davon, dass hier der LG seine Finger aus der Geschichte rauslassen sollte, hat Harry doch darauf hingewiesen, dass ein Blick in den Vertrag da zur Einschätzung der Situation schon sehr wichtig ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass Arbeitgeber in die Lage versetzt werden müssen, eine Einsatzplanung durchzuführen. Dabei muss auch der Arbeitsunfähige helfen. Es erschließt sich mir allerdings nicht, wieso die Freundin vor einem Arztbesuch anrufen muss. Aus den gelben Scheinen ergibt sich doch, wie lange man noch krank ist. Man muss nur rechtzeitig telefonisch Bescheid sagen, dass man immer noch arbeitsunfähig ist und wie lange noch voraussichtlich.

Ich hab in meiner aktiven Zeit eine andere Vorgehensweise eingeführt, ist vielleicht bei der Freundin auch angebracht und wird den Bedürfnissen beider Seiten gerecht: bei Langzeitkranken (und das scheint ja hier so ein Fall zu sein) wurde individuell vereinbart, dass die AUBs zwar regelmäßig unverzüglich geschickt wurden, der Betroffene sich aber nicht mehr bei jeder Verlängerung telefonisch melden musste. Er musste sich erst dann wieder melden und dem Chef darüber informieren, wenn absehbar war, wann er voraussichtlich wieder seinen Dienst aufnehmen würde. Damit hatte der Arbeitgeber die erforderliche Planungssicherheit und der Arbeitnehmer Ruhe.

Vielleicht sollte die Betroffene mal so einen Vorschlag einbringen?

wirdwerden

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#7
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Guten Morgen und erst mal vielen Dank für eure Antworten :)

Ok hiervon konntet ihr nichts wissen, aber Sie leidet mittlerweile unter psychischen Problemen. Arbeitskollegen, die Sie missachten und schlecht reden weil Sie krank geschrieben ist.

Sonst war Sie immer die GUTE und wurde gelobt wegen Ihrer Arbeit, und jetzt macht der Chef eben DRUCK, was in Ihrer derzeitigen Situation einfach nicht gut ist. Ich weis von was ich rede, da ich selbst schon von psychischen Problemen betroffen war sowie gerade auch wieder betroffen bin.

Die Krankenmeldungen gibt Sie immer persönlich in der Personalabteilung ab, und es ist einfach nur eine LÜGE mit der Abmahnung. Ebenso wie das Sie sich nicht rechtzeitig gemeldet hätte beim Chef.

Im Arbeitsvertrag wollte ich heute nochmal nachschauen ob es da eine gesonderte Regelung wegen Meldepflichten gibt. Aus meiner Sicht heraus gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, das man einem Chef ständig anrufen muss und ihm gegenüber überhaupt eine Auskunftspflicht hat. Er hat die Auskunft vom medizinischen Dienst, bekommt seine AU's und gut ist.

Ok wenn ich hier mit meiner Meinung falsch liege, dann lass ich mich gern eines besseren belehren und deswegen frage ich hier bei euch ja nach.

Ich wollte eben das Gespräch mit ihm, um ihr genau diesen Druck von der Backe zu halten. Sie liegt teilweise zuhause und weint vor Schmerzen was ich auch schon erwähnt habe. Der gestrige Arzt bestätigte obendrein, das Ihre Schmerzen von der Psyche kommen, die Sie nicht mehr los wird, Sie nachts seit über einen Jahr nicht mehr richtig schlafen kann usw.

Ich mein das nicht böse, aber es ist mir eigentlich EGAL was ein Chef oder sonstwer denkt hinsichtlich Mami oder Papi kommt jetzt an. Es geht um meine Freundin, die einfach nicht mehr KANN, und ich alles in Bewegung setze das dies wieder wird und nicht noch mehr Dinge entstehen die Sie nur noch mehr belasten.

Ihr helft doch auch hier anderen Menschen wenn Sie nicht mehr weiter wissen oder und das ist doch einfach nur SUPER SCHÖN.

JEDER .... sei es KK oder Ärzte, Arbeitsamt sagen das die Menschen in der Pflege regelrecht verheizt werden. Ein Kommen und ein Gehen, weil es die Menschen eben nicht mehr packen.

Ja Ja da winkt dann dieser ACH SO gern umworbene Personalschlüssel, mit dem Sie immer ankommen wenn die Mitarbeiter eben sagen, das zu wenig Pflegepersonal da ist.

Ja und dann wenn dieser PERSONALSCHLÜSSEL, der Geschäftsleitung mal Druck macht, dann geben Sie auch diesen noch weiter, an jene die eh schon nicht mehr können.

So läuft's einfach nicht und von daher werde ich eben dagegen vorgehen :)

Wünsch euch allen hier einen super schönen Tag
Malcom

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Mensch lass es, denn dann bekommt sie da nie wieder ein Bein auf die Erde. Und da die Vernetzung zwischen Arbeitgebern ja doch sehr gut ist, kann es durchaus sein, dass sie nie wieder beruflich ein Bein auf den Boden bekommt dank Deiner Aktivitäten.

wirdwerden

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das Du helfen willst finden hier doch alle wunderbar. Nur die Art der Hilfe, dass Du jetzt mit dem Chef sprechen willst, das halten hier alle für kontraproduktiv.

Hilf Ihr, einen neuen Job zu suchen oder ähnliches, das hat mehr Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Sie wird diesen Beruf eh nicht mehr ausüben können und EHRLICH, auf eine solche Arbeit kann man verzichten.

Sie ist sich für KEINE Abreit zu schade und hat IMMER alles zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Kollegen hatten zu ZWEIT 12 Patienten und Sie alleine 14 Patienten.

Ich hab erwähnt, das selbst Ärzte, AOK sowie das Amt meinten das in der Pflege die Menschen regelrecht verheizt werden und ok von manchen die Meinung hier, aber dann gibt es für mich kein LASS ES.

Wie schon erwähnt, alles nicht böse gemeint, aber schon mal Probleme mit der Psyche gehabt, Burn Out, Depressionen etc ...... Dann würdet ihr anders denken glaubt mir ..... HAND DRAUF ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Hilf Ihr, einen neuen Job zu suchen oder ähnliches, das hat mehr Sinn.


Ja meinte ja das Sie diesen Job eh nicht mehr ausüben können wird ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Auch bei anderen Jobs nehmen die Interessierten Kontakt zum Exarbeitgeber auf. Halt Dich im Interesse der Betroffenen da raus.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich mach doch auch keinen Aufstand denn vom Schulhof bin ich runter, sondern will einfach nur ein Gespräch mit ihm, was Sie eben derzeit nicht führen kann. Und ihm eben erklären, das es so nicht geht.

Was soll Sie denn noch alles erdulden und ich habe doch geschrieben, das selbst die Abmahnungen völlig an den Haaren herangezogen sind.

Irgendwann ist einfach mal gut und er hat ebenso PFLICHTEN sich an RECHT zu halten, sowie wir alle. Und nicht an LÜGEN, das die AU nicht abgegeben worden wäre ;)

-- Editiert von MalcomX am 30.04.2019 09:42

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#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):
Und nicht an LÜGEN, das die AU nicht abgegeben worden wäre


Deswegen ist es wichtig, diese nachweislich zuzustellen (per Boten - beispielsweise in diesem Falle Du, Einwurfeinschreiben oder vorab per Telefax).

Überlappen sich die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, ist mit dem rechtzeitig zugestellten Nachweis auch die Meldepflicht erschlagen (vorbehaltlich einer anderslautenden arbeitsvertraglichen Regelung).

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 30.04.2019 09:49

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#15
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):


Deswegen ist es wichtig, diese nachweislich zuzustellen (per Boten - beispielsweise in diesem Falle Du, Einwurfeinschreiben oder vorab per Telefax).


Das mit dem Einwurfeinschreiben ist auch so ne Sache, denn der Arbeitgeber könnte immer noch behaupten die AU wäre nicht drin gewesen zumindest laut Google wo ich mich schon mal vor längerem informiert hatte. Kranke Welt echt ;-)

Aber ok dann bring ich die halt vorbei oder eben per Fax

Zitat (von Ratsuchender@123net):

Überlappen sich die Zeiträume der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, ist mit dem rechtzeitig zugestellten Nachweis auch die Meldepflicht erschlagen (vorbehaltlich einer anderslautenden arbeitsvertraglichen Regelung).


Überlappend kann ich so verstehen, das die neue AU ausgestellt wird, bevor die letzte AU abläuft ?

Lieben Dank nochmal an euch alle .....
Malcom

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):
Das mit dem Einwurfeinschreiben ist auch so ne Sache, denn der Arbeitgeber könnte immer noch behaupten die AU wäre nicht drin gewesen zumindest laut Google wo ich mich schon mal vor längerem informiert hatte.


Sofern es ein Zeuge kuvertiert und sodann auf den Weg bringt, greift das Argument nicht.

Zitat (von MalcomX):
anderslautenden arbeitsvertraglichen Regelung).

Überlappend kann ich so verstehen, das die neue AU ausgestellt wird, bevor die letzte AU abläuft ?


Ja, beispielsweise wie folgt:

Zeitraum der Erstbescheinigung vom 01.04.2019 bis zum 30.04.2019,
Zeitraum der Folgebescheinigung vom 29.04.2019 bis zum 28.05.2019.

Die Folgebescheinigung muss bei dieser Vorgehensweise bis zum Ablauf der vorherigen Bescheinigung - hier der 30.04.2019 - (nachweislich) zugestellt sein. So ist die Melde- und Nachweispflicht nach dem EntgFG erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von MalcomX):
Das mit dem Einwurfeinschreiben ist auch so ne Sache, denn der Arbeitgeber könnte immer noch behaupten die AU wäre nicht drin gewesen zumindest laut Google wo ich mich schon mal vor längerem informiert hatte.


Sofern es ein Zeuge kuvertiert und sodann auf den Weg bringt, greift das Argument nicht.

Zitat (von MalcomX):
anderslautenden arbeitsvertraglichen Regelung).

Überlappend kann ich so verstehen, das die neue AU ausgestellt wird, bevor die letzte AU abläuft ?


Ja, beispielsweise wie folgt:

Zeitraum der Erstbescheinigung vom 01.04.2019 bis zum 30.04.2019,
Zeitraum der Folgebescheinigung vom 29.04.2019 bis zum 28.05.2019.

Die Folgebescheinigung muss bei dieser Vorgehensweise bis zum Ablauf der vorherigen Bescheinigung - hier der 30.04.2019 - (nachweislich) zugestellt sein. So ist die Melde- und Nachweispflicht nach dem EntgFG erfüllt.


Richtig,
wir hatten das Problem erst.....
Meine Frau länger krank geschrieben, AU fürs Krankengeld zu spät an die Kasse eingereicht, schwupps waren ein paar 100 EUR Anspruch weg......

Daher überlappend, ansonsten fehlt auch einfach ein Tag in der Anrechnung.

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):
aber dann gibt es für mich kein LASS ES.
O.k., tu, was du nicht lassen kannst, aber leb dann auch mit den Konsequenzen für deine Freundin.
Aus deiner Schilderung ist leider nicht ersichtlich, ob sich deine Freundin bisher richtig verhalten hat oder nicht. Zuerst solltest du dir einmal sicher sein, ob wirklich alles in Ordnung war. Also mal minutiös aufarbeiten Wie lange diese jeweils krank geschrieben war, wann sie dann beim Arzt war und wann die neue AU jeweils abgegeben wurde.
Also zuerst einmal die Hausaufgaben machen bevor du deine Freundin dann bei deren AG lächerlich machst. Abgesehen davon glaube ich noch nicht einmal daran, dass dieser dich überhaupt empfangen wird. Ich würde das, als Arbeitgeber, nämlich nicht. Warum auch???

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo ! ! !

Zitat (von -Laie-):
O.k., tu, was du nicht lassen kannst, aber leb dann auch mit den Konsequenzen für deine Freundin.
Aus deiner Schilderung ist leider nicht ersichtlich, ob sich deine Freundin bisher richtig verhalten hat oder nicht. Zuerst solltest du dir einmal sicher sein, ob wirklich alles in Ordnung war. Also mal minutiös aufarbeiten Wie lange diese jeweils krank geschrieben war, wann sie dann beim Arzt war und wann die neue AU jeweils abgegeben wurde.


Hab ich getan und laufe sicherlich nicht ins offene Messer denn sonst würde ich u.a hier nicht nachfragen ;)

Zitat (von -Laie-):

Also zuerst einmal die Hausaufgaben machen bevor du deine Freundin dann bei deren AG lächerlich machst. Abgesehen davon glaube ich noch nicht einmal daran, dass dieser dich überhaupt empfangen wird. Ich würde das, als Arbeitgeber, nämlich nicht. Warum auch???


Ich frag mich was ich noch aufführen soll, das es einfach nur Schikane ist was der Arbeitgeber hier betreibt.

Von Ihrer Seite her wurde alles RECHTENS erledigt und darüber hinaus.

Wieso sollte ich Sie lächerlich vor dem Arbeitgeber machen ? WER macht sich denn" lächerlich" wenn man es denn so nennen mag. Der Arbeitgeber oder ich wo ihn nur darauf hinweisen will, das es eben nicht sein RECHT ist und er obendrein noch LÜGT ;)

Ein heutiges Gespräch mit der Sachbearbeiterin in der AOK bestätigt es ebenso. Er hat KEINERLEI RECHT auf Auskunft was beim Arzt war PUNKT. Er hat die Unterlagen vom medizinischen Dienst und bekommt seine AU's also wieso mach ich mich oder meine Freundin lächerlich ?

Ich habe heute die AU vorbeigefahren mit schriftlicher Bestätigung und der Rest wird ihm eben erklärt durch wem auch immer und da macht sich NIEMAND LÄCHERLICH außer eben der Chef mit seinen haarsträubenden Militär Strategien die sich jeglicher rechtlicher Grundlage entziehen.

Ich bin jetzt 46 Jahre alt und hab auch schon so einiges durch im Berufsleben. Ich habe es NOCH NIE erlebt, das ein Chef sowas verlangt.

Malcom

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):
Wieso sollte ich Sie lächerlich vor dem Arbeitgeber machen ?
Wieso....das weiß ich nicht, aber du tust es, indem DU mit dem Arbeitgeber einen Termin hast.

Zitat (von MalcomX):
Er hat KEINERLEI RECHT auf Auskunft was beim Arzt war
Das ist korrekt, hat aber nichts mit dem Problem der angeblichen zu späten Meldungen zu tun.

Zitat (von MalcomX):
Ich frag mich was ich noch aufführen soll
Du hast bisher noch GAR NICHTS hier aufgeführt woraus man ein Fehlverhalten von deiner Freundin oder deren Chef würde ableiten können. Es fehlen jegliche Informationen über die Krankschreibungen, also die genauen Daten der jeweiligen Handlungen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Wenn trotz der hier ausnahmsweise gleichlautenden Empfehlung der Antwortenden das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden soll, kann ich nur empfehlen, zuvor den Arbeitsvertrag einzusehen, das EntgFG zu studieren, sich bevollmächtigen zu lassen und die Wortwahl zu überdenken ("Lügen, Schikane, Militärstrategien" etc.).

Traust Du Dir das, insbesondere Letzteres, zu?

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wieso....das weiß ich nicht, aber du tust es, indem DU mit dem Arbeitgeber einen Termin hast.


Ich habe noch keinen Termin wo hieraus eigentlich resultieren sollte ;)

Zitat (von MalcomX):
Ich habe heute die AU vorbeigefahren mit schriftlicher Bestätigung und der Rest wird ihm eben erklärt durch wem auch immer


Zitat (von -Laie-):
Das ist korrekt, hat aber nichts mit dem Problem der angeblichen zu späten Meldungen zu tun.


Das war auch nicht mein Anliegen und habe ich nur aufgeführt wo er eben lügt, das er die AU nicht bekommen hätte. Er lügt noch mit mehreren Sachen selbst bei der AOK. Darum ging es auch nicht und siehe Titel des Threads und Inhalt meines ersten Posts ;)

Zitat (von -Laie-):
Du hast bisher noch GAR NICHTS hier aufgeführt woraus man ein Fehlverhalten von deiner Freundin oder deren Chef würde ableiten können. Es fehlen jegliche Informationen über die Krankschreibungen, also die genauen Daten der jeweiligen Handlungen.


Fehlverhalten meiner Freundin war einzigst, wo ich gerade selbst nochmal nachgehakt habe, das Sie sich telefonisch zu spät gemeldet hatte, was aber so gesehen ja nicht Ihre PFLICHT ist durch eben vorliegender AU. Die Abmahnung erfolgte auch erst NACHDEM Sie sich telefonisch gemeldet hatte.

Sie hat Ihre AU's stets pünktlich abgeliefert und wenn dem nicht so wäre hätte ich es klar mit erwähnt, denn sonst würde ich mich ja selbst belügen und Tatsachen vorenthalten.

Fehlverhalten des Chefs sollte eigentlich klar sein oder ;) Siehe heutiges Gespräch mit der AOK ...

Sollte ich mich missverständlich ausgedrückt haben, dann entschuldige ich mich jedoch GERNE bei euch ;)

Euch allen einen schönen Abend und Danke nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
zu lassen und die Wortwahl zu überdenken ("Lügen, Schikane, Militärstrategien" etc.).


Öhm ja klar wäre es eher nicht empfehlenswert ihm das mit diesen Worten so zu sagen. Es ist mir BEWUSST das die Menschen ein EXTREMES Problem mit der Wahrheit haben, aber schlussendlich ist es doch so oder.

Er lügt, schikaniert oder nennen wir es .... setzt Sie unter Druck .... mit eben seinen Raportmeldungen wie beim Militär, wo er eben kein Recht darauf hat ;)

Malcom

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):
Siehe heutiges Gespräch mit der AOK ...


Ich staune immer wieder welche Informationen Personen am Telefon über andere ohne Nachweise bekommen. Bei uns würde niemand, auch nicht der Ehemann eine Auskunft bekommen, wenn nicht eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Und meist auch dann nicht am Telefon (da kann niemand überprüfen, ob es die berechtigte Person ist). Aber anscheindend haben KK keine Angst sich da mal im Sinne der DSGVO zu sehr aus dem Fenster zu lehnen

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Zitat (von MalcomX):
Siehe heutiges Gespräch mit der AOK ...


Ich staune immer wieder welche Informationen Personen am Telefon über andere ohne Nachweise bekommen.


Wo fällt eine Info was die Auskunftspflichten eines Arbeitnehmers gegenüber des Arbeitgebers betrifft unter die DSGVO ? Ist eine allgemein gehaltene Auskunft ;)

Zitat (von ratlose mama):
Aber anscheindend haben KK keine Angst


Joa stümmt ich lese hier NUR ANGST. Nochmal ..... Der Chef fordert Dinge, die er nicht fordern kann, er LÜGT NACHWEISLICH selbst bei der AOK und ich lese hier immer nur ..... Mach deine Freundin nicht lächerlich, Tu dies nicht, al'a hüte dich vor diesem GROSSEN MÄCHTIGEN BOSS.

Nö wieso ..... Irgendwann ist einfach mal gut und hab schon lange genug zugeschaut ......

Wieso denkt ihr, das derzeitige Wartezeiten bei Psychiatern bis zu 1 Jahr andauern, geschweige denn Sie überhaupt noch neue Patienten annehmen. Man auf einen Termin zu einer Reha bis zu 8 Monaten warten muss ?

Joa ganz einfach u.a GENAU wegen solchen Dingen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin MalcomX,

ich würde mich ehrlich gesagt fragen, ob es sich überhaupt noch lohnt ein Gespräch mit dem Chef zu führen, da hier ja schon so viel kaputt ist, dass sie bereits jetzt ernsthaft darunter leidet.
Es würde mich auch nicht im geringsten wundern, wenn es nicht besser wird, wenn sie zu ihrem Arbeitsplatz zurück kehrt, weil wenn das Verhältnis zueinander schon eine so massive Delle hat, wird man die nie wieder wirklich rauskriegen. Und wie heißt es so schön: "Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende."
Ich denke, sie sollte sich besser Mal nach einer neuen Stelle umsehen. Gerade in der Altenpflege werden schon seit längerem überall händeringend Leute gesucht. Und manchmal ist ein Neuanfang einfach am sinnvollsten.

Schönen 1. Mai noch!

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von MalcomX):
Wo fällt eine Info was die Auskunftspflichten eines Arbeitnehmers gegenüber des Arbeitgebers betrifft unter die DSGVO ? Ist eine allgemein gehaltene Auskunft ;)


Das nicht. Für den Versicherten ;-)
Du bist aber nicht die Versicherte, sondern deren Partner und, wenn es keine entsprechende schrifltiche Vollmacht gibt, dürfte die Kasse am Telefon an dich eigentlich keine Auskünfte herausgeben.

Entweder man fragt unverbindlich und neutral nach une bekommt allgemein gehaltene Auskünfte oder man fragt im Versicherungsfall nach und bekommt konkrete Auskünfte, die dann aber eben nur dem Versicheren zustehen ;-)

Zitat:
Ein heutiges Gespräch mit der Sachbearbeiterin in der AOK bestätigt es ebenso. Er hat KEINERLEI RECHT auf Auskunft was beim Arzt war PUNKT. Er hat die Unterlagen vom medizinischen Dienst und bekommt seine AU's


Das er die Unterlagen vom medizinischen Dienst erhalten hat, kann die Sachbearbeiterin ja nur wissen ,wenn sie in die Versichertenakte reingeguckt hat

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