Angenommen ein Unternehmen geht an die Börse (IPO) und hat in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm aufgestellt, aus dem Angestellte vergünstigte Aktien bekommen können.
Nun hat das Unternehmen folgende Gruppen von Angestellten:
1. Deutsche, Arbeitsvertrag mit der deutschen AG und Arbeitsort Deutschland
2. Ausländer, Arbeitsvertrag mit der deutschen AG und Arbeitsort Deutschland
3. Deutsche, Arbeitsvertrag mit der deutschen AG und Arbeitsort im Ausland (mit Entsendung)
4. Ausländer, Arbeitsvertrag mit der deutschen AG und Arbeitsort im Ausland (mit Entsendung)
5. Ausländer, Arbeitsvertrag mit der deutschen AG, in dem ausländisches recht vereinbart wurde, mit Zusatz dass sie nach Gründung einer ausländischen Niederlassung dort angestellt sein werden, Arbeitsort im Ausland
6. Ausländer, die im Ausland über Fremdfirmen ("Strohmänner") angestellt wurden, Arbeitsort Ausland
Welche dieser Gruppen kann die Firma vom Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ausschließen ohne dass es zu einer rechtlich relevanten Diskriminierung kommt?
Oder anders gefragt: Ist ein Ausschluss der Gruppen 5 und 6 (insbesondere 5) rechtlich haltbar, wenn 1 - 4 teilnehmen dürfen?
Viele Grüße,
Freund des Auslandsrechts
Ausländerdiskriminierung beim Börsengang
3. Oktober 2007
Thema abonnieren
Frage vom 3. Oktober 2007 | 05:21
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 4x hilfreich)
Ausländerdiskriminierung beim Börsengang
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Oktober 2007 | 08:06
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 3. Oktober 2007 | 22:43
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Da werden doch nicht Ausländer diskriminiert sondern allenfalls Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag nach ausländischem Recht haben.
Wenn also ein Deutscher in Polen lebte und dort nach -4- angestellt wurde, trifft es ihn doch auch.
Seh ich kein rechtliches Problem.
-----------------
"Chylla"
Und jetzt?
Schon
267.985
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten