Ausländerdiskriminierung beim Börsengang

3. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
beppi
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)
Ausländerdiskriminierung beim Börsengang

Angenommen ein Unternehmen geht an die Börse (IPO) und hat in diesem Zusammenhang ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm aufgestellt, aus dem Angestellte vergünstigte Aktien bekommen können.

Nun hat das Unternehmen folgende Gruppen von Angestellten:
1. Deutsche, Arbeitsvertrag mit der deutschen AG und Arbeitsort Deutschland
2. Ausländer, Arbeitsvertrag mit der deutschen AG und Arbeitsort Deutschland
3. Deutsche, Arbeitsvertrag mit der deutschen AG und Arbeitsort im Ausland (mit Entsendung)
4. Ausländer, Arbeitsvertrag mit der deutschen AG und Arbeitsort im Ausland (mit Entsendung)
5. Ausländer, Arbeitsvertrag mit der deutschen AG, in dem ausländisches recht vereinbart wurde, mit Zusatz dass sie nach Gründung einer ausländischen Niederlassung dort angestellt sein werden, Arbeitsort im Ausland
6. Ausländer, die im Ausland über Fremdfirmen ("Strohmänner") angestellt wurden, Arbeitsort Ausland

Welche dieser Gruppen kann die Firma vom Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ausschließen ohne dass es zu einer rechtlich relevanten Diskriminierung kommt?

Oder anders gefragt: Ist ein Ausschluss der Gruppen 5 und 6 (insbesondere 5) rechtlich haltbar, wenn 1 - 4 teilnehmen dürfen?

Viele Grüße,
Freund des Auslandsrechts

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Da werden doch nicht Ausländer diskriminiert sondern allenfalls Arbeitnehmer, die einen Arbeitsvertrag nach ausländischem Recht haben.

Wenn also ein Deutscher in Polen lebte und dort nach -4- angestellt wurde, trifft es ihn doch auch.

Seh ich kein rechtliches Problem.

-----------------
"Chylla"

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