Ausländischer Mitarbeiter

8. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Der Dienstleister
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausländischer Mitarbeiter

Hallo liebe Community,

ich habe da mal eine Frage. Ich spiele mit dem Gedanken einen Massage/Wellness Salon aufzubauen. Vom Ladenlokal bis zur Ausstattung ist das erstmal alles kein Problem bzw bedarf keiner Frage.
Mein eigentliches Problem liegt beim Thema Arbeitnehmer.
Ich würde gerne meine Arbeitnehmer aus Thailand hier nach Deutschland holen, weiß aber nicht wie das geht bzw welche Anträge oder voraussetzungen dafür gegeben sein müssen. NEIN es geht hier nicht ums vermeindliche Gewerbe sondern in der Tat um einen anständigen seriösen Wellnessbereich. Warum aus Thailand?? Die Ausbildung zu traditionellen Thai Masseuren und Masseurinnen ist dort auch aufgrund Lebenseinstellung zu diesem Thema eine wesentlich bessere. Lohn bzw. Gehaltstechnisch ist es vom Prinzip her egal wo die Person herkommt, da die hiesigen Tarife gelten, welches ja auch absolut in Ordnung und nachvollziehbar ist. Aber welche Auflagen müssen erfüllt sein. Wie lang kann der Arbeitnehmer im Land bleiben? Muss er extra versichert werden oder reicht eine deutsche Krankenversicherung??
Wenn ihr mir da weiterhelfen könntet wäre ich Euch wirklich dankbar, da es mir vielleicht unnötige Wartereien bei Ämtern und Botschaften erspart.

MfG

Papa

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... im arbeitsrecht bist du mit deiner frage nicht gut angesiedelt. die leute benötigen aufenthalts- und arbeitserlaubnis. und ob oder wie das geht, sollte unter ausländerrecht besser zu erfahren sein.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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