Hallo allerseits,
folgende Situation wirft bei mir einige Fragen auf:
Ich studiere zur Zeit an einer Fachhochschule und arbeite nebenberuflich auf 12%-Basis in einem Krankenhaus, so dass ich monatlich ca 300€ ausgezahlt bekomme. Ich werde jetzt im Februar 2014 für ein Semester nach Kopenhagen gehen und dort ein Vollzeitpraktikum absolvieren. Ich werde für die Zeit auch in Kopenhagen gemeldet sein müssen. Mit meinem Chef und der Personalabteilung habe ich ausgemacht, dass ich jetzt im Vorfeld Überstunden aufbaue. Das habe ich getan und mein Konto soll jetzt wenn ich ins Auslanbd gehe einfach runterlaufen und ich beziehe das Gehalt weiterhin auf mein deutsches Konto. Heute meinte dann ein Komilitone zu mir, dass das steuerrechtlich nicht ginge, da ich ja nicht hier gemeldet sein werde. Aber ich zahle doch keine Steuern. Jetzt bin ich etwas verunsichert, wie ich mit der Situation umgehen soll.
Vielen Dank im vorraus für die Antworten
TeeJ
ps: Das Praktkum ist komplett unentgeltlich und ist curricular vorgeschrieben. Werde nur Stipendium und Auslands BafÖG beziehen.
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Auslandspraktikum
29. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 29. Oktober 2013 | 15:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandspraktikum
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2013 | 14:03
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1265x hilfreich)
Lass dich durch das Gerede nicht verunsichern; du arbeitest die Stunden vor und bekommst die Zeit wieder zurück. Wo du dich in deiner Freizeit aufhältst ist deine Sache und geht niemanden sonst etwas an. Und das Finanzamt interessiert sich schon gar nicht dafür.
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