Auslandsvergütungszuschlag im Kosovo

3. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
micha912
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandsvergütungszuschlag im Kosovo

Hallo erstmal.... Mein Name ist Michael und ich hab mich gerade wg. folgender Frage hier angemeldet:

Hat man als Mitarbeiter einer deutschen Firma, durch das Bundesamt für Wehrverwaltung zur Wartung der Klimaanlagen im deutschen Feldlager der KFOR Truppen in Prizren /Kosovo eingesetzt, Anspruch auf die AVZ (Auslandsvergütungszulage)? Wir sind 2x jährlich für jeweils 4 Wochen in dem Camp (momentan wieder) und haben heute von Mitarbeitern anderer dt. Firmen, die hier ebenfalls tätig sind, erfahren, das diese diesen nicht unerheblichen Betrag erhalten. Für uns war das ein völlig neuer Aspekt.

Vielen Dank schonmal

MfG Micha


-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
AVZ (Auslandsvergütungszulage)?

is die irgendwie tarifvertraglich geregelt?
Nen gesetzlicher Anspruch ist mir nicht bekannt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
micha912
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir bemühen uns gerade, hier im Lager eine Auskunft zu bekommen. Ist wohl auch eine Frage, wie der Wartungsvertrag, den wir nicht kennen, vor 2 Jahren abgeschlossen wurde.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Entscheidend ist nicht irgendein Wartungsvertrag, sondern Ihr Arbeitsvertrag ggf. ein Tarifvertrag!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jumper1980
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 11x hilfreich)

Wenn Sie nicht Soldat sind oder in einem gleichgestellten Rechtsverhältnis stehen, haben Sie keinen Anspruch auf den Auslandsverwendungszuschlag.

Für Sie sollte derartige Dinge im Arbeitsvertrag geregelt sein. Viel Spaß in Bad Prizren und gesunde Heimkehr.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen