Hallo erstmal.... Mein Name ist Michael und ich hab mich gerade wg. folgender Frage hier angemeldet:
Hat man als Mitarbeiter einer deutschen Firma, durch das Bundesamt für Wehrverwaltung zur Wartung der Klimaanlagen im deutschen Feldlager der KFOR Truppen in Prizren /Kosovo eingesetzt, Anspruch auf die AVZ (Auslandsvergütungszulage)? Wir sind 2x jährlich für jeweils 4 Wochen in dem Camp (momentan wieder) und haben heute von Mitarbeitern anderer dt. Firmen, die hier ebenfalls tätig sind, erfahren, das diese diesen nicht unerheblichen Betrag erhalten. Für uns war das ein völlig neuer Aspekt.
Vielen Dank schonmal
MfG Micha
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Auslandsvergütungszuschlag im Kosovo
3. Oktober 2011
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Frage vom 3. Oktober 2011 | 16:59
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandsvergütungszuschlag im Kosovo
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2011 | 17:32
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 276x hilfreich)
quote:
AVZ (Auslandsvergütungszulage)?
is die irgendwie tarifvertraglich geregelt?
Nen gesetzlicher Anspruch ist mir nicht bekannt.
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#2
Antwort vom 3. Oktober 2011 | 19:31
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir bemühen uns gerade, hier im Lager eine Auskunft zu bekommen. Ist wohl auch eine Frage, wie der Wartungsvertrag, den wir nicht kennen, vor 2 Jahren abgeschlossen wurde.
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#3
Antwort vom 3. Oktober 2011 | 21:40
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 276x hilfreich)
Entscheidend ist nicht irgendein Wartungsvertrag, sondern Ihr Arbeitsvertrag ggf. ein Tarifvertrag!
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#4
Antwort vom 4. Oktober 2011 | 23:39
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 11x hilfreich)
Wenn Sie nicht Soldat sind oder in einem gleichgestellten Rechtsverhältnis stehen, haben Sie keinen Anspruch auf den Auslandsverwendungszuschlag.
Für Sie sollte derartige Dinge im Arbeitsvertrag geregelt sein. Viel Spaß in Bad Prizren und gesunde Heimkehr.
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