Hallo liebes Forum ,
Ich hätte eine Frage bezüglich eines nicht verlängertem Arbeitsvertrag.
Auf den 01.01.2016 habe ich bei einem Unternehmen einen auf ein Jahr befristeteren Arbeitsvertrag unterschrieben .
Aus Gründen der persönlichen Weiterentwicklung werde ich diesen Vertrag nicht verlängern .
Nun wollte ich mich erkundigen ob diese nicht Verlängerungen gleich zu setzten ist mit einer Kündigung .
Weil das Urlaubsgeld das ich im Dezember bekommen würde ist nur zu erhalten wenn keine Kündigung vorliegt .
Vielen Dank
Steffen
Auslaufender Arbeitsvertrag -> Kündigung ?
12. Dezember 2016
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Frage vom 12. Dezember 2016 | 11:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslaufender Arbeitsvertrag -> Kündigung ?
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#1
Antwort vom 12. Dezember 2016 | 11:59
Von
Status: Gelehrter (11189 Beiträge, 4295x hilfreich)
Ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf keiner Kündigung, dieser endet automatisch.
#2
Antwort vom 12. Dezember 2016 | 12:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEin befristeter Arbeitsvertrag bedarf keiner Kündigung, dieser endet automatisch.[/ :
Danke für deine Antwort .
Das es keiner Kündigung bedarf ist mir bewusst . Die Frage bezieht sich auch darauf ob vom Unternehmen es als Kündigung gewertet wird , und mein Anspruch auf Urlaubsgeld deswegen nichtig ist .
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2016 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (124719 Beiträge, 40394x hilfreich)
ZitatDie Frage bezieht sich auch darauf ob vom Unternehmen es als Kündigung gewertet wird , und mein Anspruch auf Urlaubsgeld deswegen nichtig ist . :
Können wir hier nicht sagen, wie Dein AG oder der Zuständige das interpretiert.
Und ohne den Wortlaut der Klausel zu kennen, können wir auch nicht einschätzen, wie das zu interpretieren wäre.
#4
Antwort vom 13. Dezember 2016 | 04:28
Von
Status: Legende (18088 Beiträge, 6643x hilfreich)
Das Ende eines befristeten AV kann wohl kaum in 'Kündigung' umgedeutet werden. Also kommt es auf den Wortlaut der Bestimmung an, unter der das U-Geld den AN zusteht.
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