Hallo,
ich stehe vor dem Problem, die richtige Kündigungsfrist für Arbeitnehmerseitige Kündigung zu ermitteln. Die Arbeitnehmerin ist seit 5 Jahren und 11 Monaten im Unternehmen beschäftigt und möchte jetzt kündigen.
In der Regelung der Kündigungsfristen lautet die Formulierung folgendermaßen:
"Nach einer ununterbrochener Beschäftigung im Unternehmen von mehr als 5 Jahren verlängern sich die Kündigungsfristen wie folgt:
- nach 5 Jahren - 3 Monate
- nach 8 Jahren - 4 Monate
...."
Nun ist die Frage, was ist nach 5 Jahren? Sind bereits 5 Jahre und 1 Tag oder erst ab 6 Jahren mehr als 5 Jahre?
Vielleicht kann mir hier jemand bei der Auslegung dieser Formulierung weiterhelfen?
Vielen Dank,
Alex G
Auslegung Kündigungsfrist
20. Juli 2017
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Frage vom 20. Juli 2017 | 13:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslegung Kündigungsfrist
#1
Antwort vom 20. Juli 2017 | 13:56
Von
Status: Richter (8427 Beiträge, 3804x hilfreich)
Das ist doch eindeutig: 5 Jahre + 1 Tag sind "mehr als fünf Jahre", nämlich genau 1 Tag mehr.
Und fünf Jahre + 11 Monate sind erst recht "mehr als fünf Jahre"
Und jetzt?
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