Ausschluss Urlaub in Probezeit?

26. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
maximax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschluss Urlaub in Probezeit?

Hallo Zusammen,
in meinem Vertrag steht folgender Satz: Ein Anspruch auf Urlaub entsteht erstmals nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.

Heißt das, dass ich während dieser 6 Monate gar keinen Anspruch auf Urlaubstage habe???
Darf der AG das so ausschließen?

VG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von maximax):
Heißt das, dass ich während dieser 6 Monate gar keinen Anspruch auf Urlaubstage habe???

Korrekt.



Zitat (von maximax):
Darf der AG das so ausschließen?

Braucht er eigentlich gar nicht, denn das steht so im Gesetz.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Natuerlich entsteht auch schon in den ersten 6 Monaten ein Urlaubsanspruch, naemlich ein Teilanspruch nach BUrlG § 5 (1 Zwoelftel des Jahresurlaubs fuer jeden vollen Monat). Dieser Anspruch kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Allerdings besteht waehrend der ersten 6 Monate nicht unbedingt auch ein Anspruch auf Urlaubsgewaehrung.

In Deinem Fall bedeutet dies, dass Du waehrend der ersten 6 Monate zwar einen Urlaubsanspruch erwirbst, den Urlaub dann aber noch nicht nehmen kannst. Solltest Du vor Ablauf der 6 Monate schon wieder aus dem Betrieb ausscheiden, ist der bis dahin erworbene Teilurlaub zu gewaehren oder abzugelten (auszuzahlen). Er geht Dir also keinesfalls verloren.

Nach 6 Monaten entsteht dann erstmals ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub (BUrlG § 4 ).



-- Editiert von CAM am 27.10.2016 01:06

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@HarryvanSell,
macht dir das Spass, Fragesteller in die Irre zu führen? Du kennst doch die Rechtslage, weshalb gibst du maximax überhaupt eine Antwort, wenn du ihm nicht helfen willst? Du weißt genau, was er wissen will, du weißt genau, was er falsch formuliert hat, damit du ihm deine Antwort "reindrücken" kannst. Dann gib doch besser gar keine Antwort, das wäre fairer. Hier User vorzuführen ist echt keine Option.

-- Editiert von altona01 am 27.10.2016 21:01

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hallo maximax,
tatsächlich haben SIe in den ersten 6 Monaten Beschäftigung keinen Anspruch darauf, Urlaub zu nehmen, da die ersten Monate der Probezeit dienen. Dennoch entsteht in der Zeit ein Urlaubsanspruch, eben ein zwölftel jeden Monat.CAM hat das doch sehr zutreffend ausgeführt.

0x Hilfreiche Antwort

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