Hallo,
eine Frage zur Insolvenzgeldvorfinanzierung:
Ein Arbeitgeber
befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Eröffnung wird voraussichtlich im Februar sein.
Um die MA nicht ohne Gehalt dastehen zu lassen, wird eine Insolvenzgeldvorfinanzierung durchgeführt. Alle MA mussten ihre Gehaltsansprüche an eine Bank abtreten.
Ende November erhielten die MA ihr volles Gehalt, diejenigen, die mehr verdienen als die Beitragsbemessungsgrenze von 6700€ erhielten zusätzlich die Differenz vom Arbeitgeber aus der Insolvenzmasse.
Nur bei zwei Mitarbeitern wurde kein Gehalt ausgezahlt. Einem MA, der krankgeschrieben, aber noch in der Lohnfortzahlung wurde telefonisch auf Nachfrage von einem externen Dienstleister mitgeteilt, dass der MA von der Insolvenzgeldvorfinanzierung ausgeschlossen ist, weil er seine Arbeitskraft nicht einbringt. Der MA müsse nun bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Februar warten, bis er das Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit Der andere MA erhielt überhaupt keine Begründung.
Die Geschäftsführung und auch der vorläufige Insolvenzverwalter reagieren weder auf telefonische, noch auf schriftliche Anfragen. Auch Schreiben vom Anwalt werden ignoriert.
Ist es rechtens, einzelne Mitarbeiter von der Vorfinanzierung auszuschließen, wenn andere krankgeschriebene MA ihr Geld bekommen?
Was passiert dann mit der unterzeichneten Abtretungserklärung?
Ausschluss von der Insolvenzgeldvorfinanzierung
15. Dezember 2019
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Frage vom 15. Dezember 2019 | 21:26
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschluss von der Insolvenzgeldvorfinanzierung
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