Außerdienstliches Fehlverhalten - öffentlicher Dienst

22. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Olek18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerdienstliches Fehlverhalten - öffentlicher Dienst

Hallo,
Ich arbeite als Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Am 01.07. Soll ich verbeamtet werden und in die Ausbildung gehen.
Nun habe ich eine Dummheit begannen. Ich wurde von der Polizei angehalten und hatte 1,2 Promille im Blut. Ich habe keinen Unfall gebaut und es kam niemand zu schaden, ein Glück! Jetzt frage ich mich welche Konsequenzen auf mich zu kommen, da es als eine Straftat gewertet wird. Klar ist, dass ich meinen Führerschein vorerst abgeben musste und eine Geldstrafe auf mich zu kommt. Meinen Führerschein brauch ich nicht um meine Arbeit auszuüben.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren oder wird er von der StA informiert?
Muss ich mit einer Kündigung rechnen?
Kann ich meine Ausbildung antreten?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19802 Beiträge, 7196x hilfreich)

Nein, nein, ja - wären meine spontanen Antworten auf deine Schlussfragen.
Wenn du allerdings nach Vorstrafen gefragt werden solltest, wirst du wahrheitsgemäß antworten müssen.
Nicht klar ist mir, ob dein Fehlverhalten resp. die Strafe dafür einer Verbeamtung im Wege stehen. Beamtenrecht ist nunmal ein anderes Gebiet. Hier sollte eure Personalvertretung Bescheid wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41690 Beiträge, 14593x hilfreich)

Es gibt die MiStra, in der ist klar geregelt, wann es eine Mitteilungspflicht in Strafsachen gibt, und wann mitgeteilt werden kann. Und bei Beamten ist eben das außerdienstliche Verhalten schon von Bedeutung.

Also arbeite Dich durch das genannte Regelungswerk, dann weisst Du, was Sache ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Olek18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich werde mal mit einem Vertrauten aus dem Personalrat reden und schauen was er mir dazu sagt.

0x Hilfreiche Antwort

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