Ausserordentliche Fristlose Kündigung Probezeit

30. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nummli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausserordentliche Fristlose Kündigung Probezeit

Hallo zusammen.

Zum 1.1.2020 wechselte ich aus meiner alten Firma in eine Neue.

Nach kurzer Zeit merkte ich das die Chemie nicht stimmte und wollte gerne zum 31.1. die Firma wieder verlassen.
Manchmal greift man halt daneben.
Ich sprach den Chef darauf an und er lachte nur.Ne kündige doch selber.Sicher nicht.
Er sagte mir dann ok,ich gebe Dir am 31.1 die Kündigung in die Hand.
Leider wurde ich am 20.1 krank,meldete mich auch krank und brachte die Au am 21.1 mit in die Firma und gab dem Chef diese.
Dann nahm ich meine Arbeit von 6-15 Uhr auf.
Am 22.1 auf dem Weg zur Arbeit merkte ich,das meine schulter wieder schmerzte,drehte um fuhr nach Hause.
Ich meldete mich sofort per Mail krank.
Dann legte ich mich kurz bis 8 Uhr hin und schlief ein wenig,weil hatte die Nacht kaum geschlafen.In der Zeit
schickte der Chef 2 Leute aus der Firma zu mir und die klingelten bei meinen Vermieter.Und fragte Diesen über mich aus.
Dann stecken Sie mir die ausserorentliche fristlose Kündigung in den Briefkasten.
Die fand ich dann,als ich zum Arzt fuhr.
Ich sollte Stempelchip in der Firma abgeben usw.
Der Arzt schrieb mich vom 22-24.1 krank.Die Au und Stempelchip schickte ich per Einschreiben mit Rückschein
zur Firma.

Der Vertrag begann zum 1.1.2020 unbefristet.
Ich nahm die Arbeit zum 2.1. 6 Uhr auf.

folgene Tage habe ich 8,15 Std gearbeitet 13 volle Tage , 1 Tag 6,15 Std (Samstag)+1.1. gesetzlicher Feiertag

am 20 und 22 war ich krank.Am 22.1. morgen 6 Uhr meldete ich mich krank ,da kam auch die Kündigung.


Wie berechne ich jetzt den zuzahlenden Lohn?

Brutto 2200 Euro Festgehalt bei 174 Stunden im Monat.

in der Zeit habe ich 112 Stunden nachweislich gearbeitet.

+1.1. Feiertag( 8 Std) macht ingesamt 120 Std.

anteilig Urlaub weis ich nicht bei 26 Tage Urlaub.

Konnte ich ja nicht mehr nehmen,weil Kündigung kam.


Also steht mir auch Lohn dafür zu.

Kann mir jemand bei der Berechnung helfen?

Überwiesen hat er nur 900 Euro.Das aber zuwenig sein dürfte.Er weigert sich mehr zuzahlen.Und versucht mich kleinzurechnen.

Ab dem 3.2 hab ich einen neuen Arbeitgeber und möchte nun nicht gleich klagen.Zwecks Gebühren oder Kosten.


lg Hansi



-- Editiert von Nummli am 30.01.2020 14:33




25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34421 Beiträge, 17799x hilfreich)

und möchte nun nicht gleich klagen.Zwecks Gebühren oder Kosten. Völlig falsch - es kostet gar keinen Kostenvorschuß, und in der Regel geht man kostenfrei mit einem Vergleich raus.
Kann mir jemand bei der Berechnung helfen? Das wäre die einzige Voraussetzung einer Klage - eine Forderung in Cent und Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

In Deiner Abrechnung müsste ja eigentlich ein Bruttobetrag stehen.

Passt dieser zu den geleisteten Stunden?

2200 durch 174 mal effek. Stunden

Berry

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von Nummli):
anteilig Urlaub weis ich nicht bei 26 Tage Urlaub.


Nach dem BUrlG steht Dir kein Urlaubsanspruch zu, da das Arbeitsverhältnis nicht einen vollen Monat bestanden hat.

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#4
 Von 
Nummli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider habe ich noch keine schriftliche Abrechnung.
Aber so hatte ich gerechnet

2200 / 174 =12,64 * 120 Stunden = 1517 Euro Brutto

netto bei Lk 1 = 1142 Euro.

Das hatte ich dem Arbeitgeber mitgeteilt,das ca 200 Euro fehlen.Er behaart darauf das es nur 900 netto sind.
Beim Arbeitsgericht sagte mir die nette Dame das Sie mir zustimmt.
Und ich sollte Antrag stellen.
Mir ist halt nur nicht klar ,was für Kosten entstehen.Sonst würde ich Antrag stellen.

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#5
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Bei der Berechnung des Teillohns gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34421 Beiträge, 17799x hilfreich)

netto bei Lk 1 = 1142 Euro So kann man das nicht rechnen - es muß tagesanteilig gerechnet werden, sonst kommt eine zu niedrige Steuer heraus.
Mir ist halt nur nicht klar ,was für Kosten entstehen.Sonst würde ich Antrag stellen. Da wäre es sinnvoll, Sie würden die Antworten, die Sie hier kriegen, auch LESEN - oder was haben Sie an Antwort Nr. 1 nicht verstanden?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Nummli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja und wie rechne ich tagesanteilig?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34421 Beiträge, 17799x hilfreich)

Ja und wie rechne ich tagesanteilig? Folgendermaßen: Nettolohn für den gesamten Monat 1530 Euro. Macht durch 23 Tage ca. 66,50 Euro am Tag. Mal 15 macht das 997,50 Euro. Es fehlt also was, aber deutlich weniger...

-- Editiert von muemmel am 30.01.2020 15:20

-- Editiert von muemmel am 30.01.2020 15:20

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20211 Beiträge, 7317x hilfreich)

Offenbar stellt niemand bisher die Frage nach der Berechtigung der Fristlosen.
Eine ordentliche Kündigung in der Probezeit würde dir immerhin noch 14 Tage Lohn sichern - und für die 'Fristlose' sehe ich nun wirklich keine Anhaltspunkte. Wenn oder da du wohl schon einen Anschlussjob hast, erübrigt sich wohl eine Kündigungsschutzklage, um gegen die Fristlose vorzugehen. Was ich für einen Fehler halte.

Anmerkung zu deinen Rechenspielen: In den ersten 4 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit (wohl aber Lohnersatz durch KK).
Urlaubsanspruch entsteht nur für volle Arbeitsmonate.

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#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Ich hoffe, der Fragesteller hat innerhalb einer Woche seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seiner Krankenkasse vorgelegt, um Anspruch auf Krankengeld zu haben?!

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34421 Beiträge, 17799x hilfreich)

Anmerkung zu deinen Rechenspielen: In den ersten 4 Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung Stimmt - dann sind es nur 14 Tage, die der AG zahlen muß. Also noch ein Tag runter - da sind wir fast bei 900 Euro...
wohl aber Lohnersatz durch KK Exakter: Krankengeld. Da müssen Sie sich an die Krankenkasse wenden, nicht an den AG.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13369 Beiträge, 4783x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Berechtigung der Fristlosen.


Das sollte der Ansatzpunkt sein.

Zitat (von muemmel):
Also noch ein Tag runter - da sind wir fast bei 900 Euro...


Meiner Ansicht nach nicht, denn die Fristlose dürfte kaum haltbar sein.
Dann würden wir bei einem Monatsgehalt, abzüglich der Krankheitstage zzgl. anteiligem Urlaubsanspruch landen.

Zitat (von Nummli):
Mir ist halt nur nicht klar ,was für Kosten entstehen.


Keine!

-- Editiert von spatenklopper am 30.01.2020 15:38

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#13
 Von 
Nummli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe . Stimmt ich komme auch auf 997 Euro netto.
Es waren 15 Tage,habe einen Samstag dazu gearbeitet.Also nicht 14 Tage :)
Und ja ich habe mich rechtzeit krank gemeldet und habe morgen auch ein Termin bei der Krankenkasse wegen den 2 Tagen.

Und habe meinen neuen Vertrag nach Stundelohn verhandelt.
Kann nur besser werden.

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#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das sollte der Ansatzpunkt sein.


Wenn unser Hansi aber (weiterhin) arbeitsunfähig war, ginge das aus wie das Hornberger Schießen.

Was hat eigentlich die Bundesagentur für Arbeit gesagt?

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#15
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20211 Beiträge, 7317x hilfreich)

/// Meiner Ansicht nach nicht, denn die Fristlose dürfte kaum haltbar sein. (spatenklopper)

Definitiv richtig. Aber folgenlos, wenn Numli den Weg dafür nicht geht und der Anschlussjob schon feststeht.

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#16
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von Nummli):
habe morgen auch ein Termin bei der Krankenkasse wegen den 2 Tagen.


Es geht ja wohl um mehr als nur zwei Tage, sofern Du vom 20.01. bis zum 24.01.2020 arbeitsunfähig warst und hierüber Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hast, die Du wiederum innerhalb einer Woche Deiner Krankenkasse vorgelegt hast.

Es scheint ein Stück weit so, dass Du an der falschen Front kämpfst.

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#17
 Von 
Nummli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ähm ich habe am 21.1 gearbeitet

20,22,23,24 war ich krank.

eine Frage hab ich noch.
Nehmen wir mal an ich fechte die fristlose Kündigung an.Die ordentliche Kündigungsfrist läuft dann bis 4.2.
aber ich habe zum 3.2 eine neue Arbeit.
Wie verhält es sich da?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Zitat (von Nummli):
20,22,23,24 war ich krank.


Dann sind es aber immer noch vier Tage, für die Du gegebenenfalls Anspruch aus Krankengeld hast.

Zitat (von Nummli):
Nehmen wir mal an ich fechte die fristlose Kündigung an.Die ordentliche Kündigungsfrist läuft dann bis 4.2.


Wie kommt man auf das Datum?
Zitat (von Nummli):
Aber ich habe zum 3.2 eine neue Arbeit. Wie verhält es sich da?


Dann liegt ein anrechenbarer Zwischenverdienst vor.

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#19
 Von 
Nummli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil die fristlose Kündigung zum 22.1 kam,hilfweise ordentlich zum 4.2.

das würde sich überschneiden,deswegen.

-- Editiert von Nummli am 30.01.2020 16:18

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#20
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20211 Beiträge, 7317x hilfreich)

Irrtum. Wenn der AG nur die fristlose ausgesprochen hat und nicht auch zusätzlich ersatzweise die ordentliche Kündigung auch, muss er erneut kündigen mit neuer Frist und allem pipapo.
Wie ein Gericht das sieht, die Fristlose anzugreifen ohne ein Ziel - Null Peilung.

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#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13369 Beiträge, 4783x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
ohne ein Ziel


Das Ziel ist doch klar, dass fehlende Gehalt, resultierend aus der nicht eingehaltenen Frist, immerhin Gehalt für rund einen halben Monat, wenn man den dann erworbenen Urlaubsanspruch aus Januar dazurechnet.

Zitat (von blaubär+):
und der Anschlussjob schon feststeht.


Meiner Meinung nach unschädlich, das Vertrauensverhältnis ist eh zerrüttet, so dass es beiden Seiten nicht zuzumuten ist, nochmals "miteinander" zu arbeiten.

Zitat (von Nummli):
Weil die fristlose Kündigung zum 22.1 kam,hilfweise ordentlich zum 4.2.


Dann greif nur die fristlose Kündigung an und teile klar mit, dass Du die ordentliche Kündigung akzeptierst.


-- Editiert von spatenklopper am 30.01.2020 16:38

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 513x hilfreich)

Wenn die Kündigung am 22.01.2020 zugestellt worden ist und die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt, kann fristgerecht nicht früher als zum 05.02.2020 gekündigt werden.

Dir ist aber schon klar, dass es im Ergebnis lediglich auf die letzte Januarwoche ankommt, da der ehemalige Arbeitgeber - wie bereits hinlänglich geschrieben - (noch) nicht für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit aufkommen muss.

Andererseits ist es so, dass, sollte das Arbeitsverhältnis nicht durch eine fristlose Kündigung beendet worden sein, Du Anspruch auf Urlaubstage hast und somit auch auf eine Urlaubsabgeltung.

Die Frage ist jetzt, ob Du den Aufwand, den eine Klage nun einmal mit sich bringt, tragen möchtest. Kosten würden wahrscheinlich nicht anfallen, da die erstinstanzlich nur der unterlegenen Partei auferlegt werden. Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes erstellt nämlich für Dich kostenlos ein Klage.

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#23
 Von 
Nummli
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weis.War auch nur eine Frage wenn..
So kann ich morgens in den Spiegel gucken und gut ist.
Noch nachfordern ist nicht mein Ding,auch wenn ich es könnte.
Ist auch eine Charakterfrage.

Aber vielen Dank für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34421 Beiträge, 17799x hilfreich)

Es waren 15 Tage,habe einen Samstag dazu gearbeitet.Also nicht 14 Tage Richtig. Dann müssen wir aber neu rechnen: 1530 Euro durch 24 Tage (die Werktage plus ein Samstag) = 63,75 Euro. Und die dann mal 15 = 956,25 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42437 Beiträge, 14733x hilfreich)

Was heisst "Samstag dazu gearbeitet?" Angeordnete Überstunden oder wie?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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