Hallo liebe Community,
nehmen wir an, Frau S. hat zum heutigen Tag eine außerordentliche Kündigung erhalten, in der ihr vorgeworfen wird, dass sie bei der Arbeitszeit betrogen hätte. Dazu kommt der Vorwurf, vertrauliche Betriebsgeheimnisse anderen Personen kund getan zu haben. Dazu gäbe es angeblich Zeugen.
1. Frau S. soll mehr Zeit geschrieben haben, als sie auf Arbeit war. Die Arbeitszeit wird über die Kasse erfasst und separat über den Stundenzettel. Frau S. ist sich keines Betruges bewusst. Welche Möglichkeiten bestehen?
2. Ein Kunde soll vor der offiziellen Öffnungszeit den Laden betreten haben und so Geschäftsgeheimnisse in Erfahrung bringen können. Diese Behauptung soll durch Zeugen gestützt sein. Frau S. hat selbiges Verhalten auch bei anderen Mitarbeitern beobachtet und deswegen nicht mit Vorsatz gehandelt. Reocht hier die reine Aussage der Zeugen oder benötigt der AG konkrete Beweise anhand von Fotos oder Videoaufzeichnungen. Behaupten kann er ja schließlich viel?
Ich selbst finde diese Vorwürfe sehr gravierend und möchte wissen, inwieweit Frau S. Chancen mit einer Kündigungsschutzklage hätte? Wäre eine Abmahnung nicht notwendig gewesen, um den Missstand aufzuzeigen? Greift hier eine vorhandene Rechtschutzversicherung?
Vielen Dank
Außerordentliche Kündigung erhalten - Vorgehen?
Unbedingt sofort einen Anwalt hinzu ziehen!
In der 1. Instanz zahlt vorm Arbeitsgericht jede Partei Ihren Anwalt selbst. Ob die vorhandene RSV einspringt, hängt davon ab, ob Arbeitsrechtsschutz beinhaltet ist und ob Rechtsschutz gewährt wird.
Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung steht grds. auf dünnem Eis.
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Meines Erachtens bedürfen beide Vorwürfe einer Abmahnung und rechtfertigen keinesfalls die fristlose Kündigung. In einem Kündigungsschutzverfahren sollte die Frau gute Chancen haben; möglicherweise läuft es aber darauf hinaus dass statt der fristlosen eine fristgerechte Kündigung folgt.
Wenn die Rechtschutzversicherung Arbeits Rechtsschutz umfasst: ja. Der übliche Familienrechtsschutz greift hier nicht.
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Danke für diese zwei ersten Einschätzungen.
Frau S. ist nach diesen Anschuldigungen auch nicht mehr an einem Fortführen des Arbeitsverhältnisses interessiert.
Bedenken bestehen eher wegen den Vorwürfen, die vor einem neuen Arbeitgeber sicherlich nicht sehr gut aussehen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehr stark schmälern. Die Rechtschutzversicherung von Frau S. ist informiert und übernimmt voraussichtlich alle Kosten, auch der 1. Instanz.
Weitere Ansichten zur Situation von Frau S. wären aber weiterhin wünschenswert.
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Hallo,
Geschäftsgeheimnisse werden gerne von vielen Unternehmen phantasievoll in irgendwelche Selbstverständlichkeiten hineininterpretiert. Kommt also drauf an. Mehr Details wären interessant,
Wenn etwa Kunden der Einfachkeit halber regelmäßig entgegen der Anweisungen zu früh in den Laden eingelassen wurden und dann gesehen haben wie die Tomaten mit Spritzen voll Wasser schwerer gespritzt wurden oder/und spontan die Nationalität von Spanien nach Niederlanden gewechselt haben. Oder das Gammelfleisch wurde nochmal nachdatiert, muss dass auch sowieso eher dem Management angelastet werden.
Noch im Unternehmen angestellte Kollegen sind allerdings vor Gericht abhängige und damit eher unbrauchbare Zeugen für geschasste Kollegen.
Arbeitszeitabrechnungen werden auch gerne herangezogen um missliebige, zu alte oder/und zu teure Mitarbeiter loszuwerden. Bei berühmten Discountern neben konstruiertem Diebstahlsverdacht der Klassiker.
Sind in der Vergangenheit schonmal Kollegen gegangen worden ?
Da kennen die Arbeitsgerichte vor Ort dann schon ihre Pappenheimer-Firmen und dann versucht man eben lieber Variante B zur Abwechslung.
Frau S. sollte sich schon für die Güteverhandlung mit dem Anwalt Argumente zurechtlegen die die Zuverlässigkeit des Dokumentationssystems gegenüber möglichen Missverständnissen,möglichen Manipulationen durch Kollegen/Vorgesetzte oder strukturellen Anfälligkeiten in Zweifel ziehen. Z.B fliegender Wechsel mit Kollegen an der Kasse. Wurde schonmal mit Passwort/Schlüssel eines Kollegen an der Kasse eingecheckt, und der Chef hat das geduldet ? Richter lieben Beispiele.
Wenn sowas vorkam wird die Firma nicht allzuviel nachschieben.
Die fristgerechte/schnelle Einreichung der (Kündigungsschutz)Klage ist auch wichtig, damit die Arbeitsagentur Leistungen unter Vorbehalt auszahlen darf. Denn bei solchen Vorwürfen würde es auch sonst erstmal eine Sperrfrist geben (habe 3 Monate im Hinterkopf)
Auch wird meist bei Gericht ein Vergleich ausgehandelt, der eine betriebsbedingte Kündigung mit fristgerechter ordentlicher Kündigung sowie ein vernünftiges Zeugnis vorsieht.
Das mildert die Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche erheblich.
"Krumme" Austrittstermine infolge außerordentlicher/fristloser Kündigung abseits vom 15. oder 30./31. eines Monats sind für viele Personaler ein Hinweis auf Straftaten. Gerade für den Kassenbereich gibt es da keinen christlichen Glauben an die Reuefähigkeit der Sünder.
In vielen solcher Fällen schickt die Firma auch nur einen Juristen zum Gütetermin vorbei der auf den Vergleichsvorschlag des Richters direkt ein Angebot aus der Tasche zückt. Der ganze Termin kann dann gerade mal fünf oder zehn Minuten inklusive Formalitäten dauern. Taucht mehr als einer auf, ist eher das Waschen schmutziger Wäsche zu erwarten.
Viele Richter begrenzen das.
Der eigene Anwalt wird eher dazu neigen zunächst eine Kündigungsschutzklage statt eines Umwandlungantrags anzustreben, um die Verhandlungsposition zu verbessern. Ist glaube ich als interessierter Laie auch das einzige rechtliche Mittel.
Daher sollte man seine Abneigung gegen die Firma noch gegenüber (Ex-)Kollegen und Gericht erstmal besser für sich behalten.
Außerdem steigert das die Wahrscheinlichkeit einer Abfindung und damit auch eine Erhöhung des Streitwertes und somit der Anwaltsgebühren.
Aber dann kann man immer noch einem Vergleich zustimmen. Richter lieben Vergleiche, sind dazu mW auch angehalten.
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