Hallo,
ich brauche dringend Hilfe.
Und zwar bin ich seit Oktober diesen Jahres Studentin an einer privaten Akademie.
Da mir die Kosten für das, was ich geboten bekomme, deutlich zu hoch sind, habe ich mich für Ausbildungen nächstes Jahr beworben.
Jetzt habe ich sogar einen Ausbildungsplatz bekommen und fange am 01. August 2014 an.
In meinem Vertrag der Akademie steht, dass im ersten Jahr keine ordentliche Kündigung möglich ist.
Heute habe ich mit dem Akademieleiter gesprochen, dass ich das zweite Semester nicht mehr anfangen möchte, da ich es auch nicht zu Ende bringen kann (geht bis Oktober 2014).
Trotz des Grundes, dass ich meine Ausbildung bereits im zweiten Semester beginne, darf ich nicht nach dem ersten kündigen, sondern muss bis Oktober durchzahlen. Und das ist leider mit über 300€ im Monat nicht wenig.
Ist mein Grund denn keiner für eine außerordentliche Kündigung, dass ich nach dem ersten Semester den Vertrag kündigen könnte? Ich sehe es nicht ein, das Geld weiterhin zu bezahlen. Ich wollte die Zeit zwischen Ende erstes Semester und Beginn der Ausbildung nutzen, um arbeiten zu gehen und somit die Schulden für das erste Semester bei der Bank abzahlen zu können.
Ich bitte dringend um Rat!
Vielen Dank und Liebe Grüße,
Sabrina
Außerordentliche Kündigung vom Studium
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Als erstes wäre zu prüfen, unter welchen Umständen laut Vertrag eine außerordentliche Kündigung möglich ist.
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Arbeitsrecht ist das nicht sondern Vertragsrecht.
Lies deinen Vertrag, insbesondere das Kleingedruckte - vielleicht gibt es Sachverhalte, nach denen eine Kündigung des Vertrages vorzeitig oder außerordentlich möglich ist, vielleicht ist aber auch der Vertrag insgesamt von der Art, dass er dich insgesamt übervorteilt. - gegebenenfalls solltest du deinen Vertrag einem Fachanwalt für Vertragsrecht vorlegen.
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Wie kam denn der Vertrag zustande?
Evtl. Fernabsatzvertrag?
Evtl. fehlerhafte Widerrufsbelehrung (in AGB)?
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