Guten Abend!
Meinem Mann wurde außerordentlich gekündigt, während unseres Urlaubes, aufgrund übler und vor allem unwahrer Nachrede zweier Mitarbeiter. Gegen diese Kündigung wurde eine Kündigungsschutzklage eingereicht, der erste Termin ist in 2 Wochen. Mein Mann will seinen Job zurück, da er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen und Zeugen dafür hat, dass dieser, zur Kündigung führende Vorfall, nie stattgefunden hat.
Die Chancen seinen Job wieder zu bekommen stehen sehr gut, da die Kündigung nicht nur vor formalen Fehlern strotzt, auch wurden Fristen nicht eingehalten usw. usw. insofern ja erst mal hoffnungsvoll.
Diese ganze Geschichte jedoch hat uns einen recht großen Schaden verursacht bzw. auch das Ansehen meines Mannes in der Firma beschädigt. Er arbeitet dort seit fast 10 Jahren und die ganze Sache ist von den beiden Mitarbeitern frei erfunden (wie gesagt es gibt hierfür auch Zeugen die hinter meinem Mann stehen).
Arbeitsrechtlich wird die Angelegenheit behandelt, zivilrechtlich möchte mein Mann die beiden Männer wegen übler Nachrede anzeigen, zur Wiederherstellung seines Rufes und weil er sich das als unbescholtener Mensch schuldig ist. Die beiden Mitarbeiter haben die unwahre Behauptung schriftlich verfaßt und auch noch bezeugt. Besser gehts also gar nicht.
Es wurde ihm seitens der Gewerkschaft, die ihn arbeitsrechtlich vertritt, abgeraten zum jetzigen Zeitpunkt. Warum?
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass es negative Auswirkungen auf sein zukünftiges Arbeitsverhältnis hat, wenn dann doch eher für die "wahren" Täter. Natürlich will er seine Chancen, seinen Job wieder zu besetzten nicht schmälern, aber wann wäre dann der geeignete Zeitpunkt, zumal in einem solchen Fall eine dreimonatige Frist gilt. Das heißt, er darf damit auch nicht zu lange warten.
Eine Strafanzeige ist also so oder so fällig, nur wie könnte hier eine diplomatische Lösung aussehen? Reden mit den beiden Typen ist nicht, denn meinem Mann wurde zu dem angeblichen Vorfall nicht mal eine persönliche Stellungnahme eingeräumt bzw. der gesamte Betriebsrat hatte sich sogar gegen eine Kündigung ausgesprochen und für eine persönliche Stellungnahme. Was strikt abgelehnt wurde.
Und vor allem: Wie geht man in dieser Situation vor? Wäre es sinnvoll sich für diese Sache einen Anwalt zu nehmen? Ich hoffe sehr auf guten Rat. Danke im Voraus.
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"Pemac2006"
-- Editiert am 13.10.2009 20:28
Außerordentliche Kündigung wg. übler Nachrede
13. Oktober 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2009 | 20:20
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 88x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung wg. übler Nachrede
#1
Antwort vom 13. Oktober 2009 | 20:34
Von
Status: Unbeschreiblich (34443 Beiträge, 17807x hilfreich)
Hi,
er kann sie nicht "zivilrechtlich anzeigen". Anzeigen gibt es nur im Strafrecht, und hier ist eine Anzeige durchaus möglich, wobei sie allerdings mit der Einstellung unter Verweis auf den (nicht empfehlenswerten) Privatklageweg enden kann.
Gruß vom mümmel
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#2
Antwort vom 13. Oktober 2009 | 21:13
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 88x hilfreich)
Danke mümmel,
was wäre denn dann ein empfehlenswerter Weg bzw. wie würden Sie handeln?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2009 | 21:26
Von
Status: Unbeschreiblich (34443 Beiträge, 17807x hilfreich)
Hi,
nun ja, Kündigungsschutzklage läuft ja schon, Strafanzeige kann er getrost machen - aber dann nicht ärgern, wenn das Verfahren eingestellt wird...Privatklage ist rausgeschmissenes Geld! Außerdem kriegen viele Leute schon einen Schreck, wenn sie von einer Anzeige erfahren - egal, wie die dann ausgeht.
Gruß vom mümmel
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