Ausstehende Ausbildungsvergütung

4. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jenny27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausstehende Ausbildungsvergütung

Hallo,

Ich befinde mich zur Zeit in der Aisbildung. Laut meinem Lehrer war ich 5 Tage nicht in der Schule die noch unentschuldigt sind.
Am 20.1.2019 habe ich die Kündigung in der Probezeit erhalten, und bis heute jedoch kein Gehalt für meine geleistete Arbeit im Januar.

Meine Fragen wären;

1. Darf das Gehalt teilweise/komplett einbehalten werden wegen der Schule obwohl dies nicht der Grund in der Kündigung war ?

2. Welche Schritte soll ich einleiten ?

Vielen Dank im Vorraus.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Laut meinem Lehrer ...

Wirklich gut - und wie ist es laut dir selbst? Du wirst doch wissen, ob du unentschuldigt gefehlt hast.
Tut aber wohl nix zu Sache, wie du selbst schreibst. (Nur: wozu gibst du Informationen, die nicht zur Sache gehören?)
Wenn du also die Kündigung am 20.01. erhalten hast, ist die wahrscheinliche Erklärung, dass die Abrechnung nicht mehr in den Gehaltslauf gekommen ist und mit dem nächsten erfolgt. Soviel Geduld muss sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jenny27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Zeiten von meinem Lehrer stimmten nicht genau was meiner Chefin aber egal ist und ich wusste nicht genau ob es trotzdem etwas zur Sache tut deshalb hatte ich es mal dabei geschrieben.

Also müsste ich bis Ende Februar warten um mein Gehalt von Januar zu bekommen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

.... jedenfalls bist du dann auf der sicheren Seite und schlägst keinen Lärm für nichts.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.789 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen