Hallo,
Ich befinde mich zur Zeit in der Aisbildung. Laut meinem Lehrer war ich 5 Tage nicht in der Schule die noch unentschuldigt sind.
Am 20.1.2019 habe ich die Kündigung in der Probezeit
erhalten, und bis heute jedoch kein Gehalt für meine geleistete Arbeit im Januar.
Meine Fragen wären;
1. Darf das Gehalt teilweise/komplett einbehalten werden wegen der Schule obwohl dies nicht der Grund in der Kündigung war ?
2. Welche Schritte soll ich einleiten ?
Vielen Dank im Vorraus.
Ausstehende Ausbildungsvergütung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Laut meinem Lehrer ...
Wirklich gut - und wie ist es laut dir selbst? Du wirst doch wissen, ob du unentschuldigt gefehlt hast.
Tut aber wohl nix zu Sache, wie du selbst schreibst. (Nur: wozu gibst du Informationen, die nicht zur Sache gehören?)
Wenn du also die Kündigung am 20.01. erhalten hast, ist die wahrscheinliche Erklärung, dass die Abrechnung nicht mehr in den Gehaltslauf gekommen ist und mit dem nächsten erfolgt. Soviel Geduld muss sein.
Die Zeiten von meinem Lehrer stimmten nicht genau was meiner Chefin aber egal ist und ich wusste nicht genau ob es trotzdem etwas zur Sache tut deshalb hatte ich es mal dabei geschrieben.
Also müsste ich bis Ende Februar warten um mein Gehalt von Januar zu bekommen ?
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