Ausstehende Lohnzahlungen - Fristsetzung per Einschreiben zustellen lassen?

11. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
MartinaD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausstehende Lohnzahlungen - Fristsetzung per Einschreiben zustellen lassen?

Hallo zusammen,

hab da mal eine grundlegende Frage.

Ich habe bei meinem derzeitigen AG gekündigt, da ich eine neue Anstellung gefunden habe.
Nun steht seit dem 16.09. der Lohn für August 2010 aus (Zahlungstermin ist laut Arbeitsvertrag immer der 15te des Folgemonats) und und zum 15.10. wird bereits wieder der Lohn von September 2010 fällig.

Trotz mehrmaliger mündlicher Zusagen, wird keine Überweisung getätigt.
Wenn bis morgen Vormittag kein Gehalt eingetroffen ist, werde ich eine schriftliche Geltendmachung mit Fristsetzung per Einschreiben zustellen lassen.

Ich gehe aber stark in der Annahme (aus Erfahrungswerten seit meiner Anstellung), das der AG trotzdem nicht bezahlen wird und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wird. Bisher gab es noch keinen ausgeschiedenen Mitarbeiter, welcher sein Arbeitsentgelt nicht hat einklagen müssen.

Nun ist die Frage, was ich am Besten weiterhin tun kann.
Vorsorglich habe ich vor einigen Monaten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Soll ich mir nun vorab eine Rechtsberatung bei einem Anwalt suchen und diesen auch beauftragen oder soll ich direkt zum Arbeitsgericht gehen? Ich weiß einfach nicht, was ich am Besten tun soll.

Zudem habe ich noch keine Arbeitszeugnis erhalten (obwohl ich es ihm geschrieben habe und er es nur unterschreiben müsste) und ich befürchte auch meine letzte Gehaltabrechnung sowie meine Lohnsteuerbescheinigung nicht freiwillig zugesendet zu bekommen.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich am Besten weiterhin vorgehen sollte, um meinen Anspruch auf das ausstehende Arbeitsentgelt auch nicht zu verlieren.

Ich möchte dem AG keine Möglichkeit geben, mir meinen Anspruch streitig zu machen oder Gefahr zu laufen, das der Anspruch verfällt.

Zudem ist es für mich schwierig, ohne meine Gehaltszahlung zu leben, da ich alleine lebe und auch alle kosten alleine tragen muss.

Bitte um kurzen Rat oder einen Erfahrungsbericht, wenn jemand eine ähnliche Situation schon selbst erlebt hat.

Vielen, vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

1. Schritt sollte sein, Kontakt zur Rechtsschutzversicherung aufzunehmen und zu fragen, ob diese die Kosten übernehmen und wie Sie vorgehen sollen. Wenn die zahlt, wäre der Weg zum Anwalt der einfachste.

Ansonsten kann man sein Gehalt auch direkt beim Arbeitsgericht einklagen. Die Rechtsantragsstelle nimmt die Klage auf.

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#2
 Von 
MartinaD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info!

Wissen Sie zufällig wie es ist, wenn ich jetzt (also nach Fristverstreichung) zum Arbeitsgericht gehe und nachträglich doch noch einen Anwalt benötige?

Da meine Unterlagen ja auch ausstehen und zum 15. November 2010 noch das Restgehalt für den Oktober (bis 15.10.2010) fällig wird.

Ist es dahingehend sinnvoller gleich einen Anwalt zu beauftragen oder kann dieser nachträglich den Rechtsfall auch noch übernehmen, wenn ich vorher schon beim Arbeitsgericht war.

Vielen Dank!

Viele Grüße

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Welche Frist soll denn verstrichen sein?
Die Frist für die Gehaltzahlung und ist gesetzlich/tarif- oder einzelvertraglich geregelt, die dürfte aber längst noch nicht abgelaufen sein.

Rufen Sie doch einfach mal die Rechtsschutzversicherung an, wenn man sowas hat, sollte man es auch nutzen.

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