Ausstehenden Lohn ,August bis November

21. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.04.2022 22:49:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)
Ausstehenden Lohn ,August bis November

Ich habe ausstehenden Lohn August,September, Oktober und November ist nächste Woche fällig,der ehemalige Geschäftsführer hat beim Gericht ein Antrag scheinbar auf Insolvenz gestellt was wir aber nicht 100%wissen es gibt zwar ein Aktenzeichen.
Wie kann ich jetzt am besten weiter verfahren ?
Insolvenzgeld Antrag habe ich schon.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sind Sie oder einer Ihrer Kollegen Mitglied in der Gewerkschaft?
Hat einer von Ihnen eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
Es scheinen ja mehr von dem Problem betroffen zu sein. Bevor nun jeder 150,-€ für das Erstgespräch beim Anwalt berappelt, reden Sie miteinander.
Ansonsten ist die Arbeitsagentur im Moment ein Ansprechpartner, die ist ja involviert.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
der ehemalige Geschäftsführer hat beim Gericht ein Antrag scheinbar auf Insolvenz gestellt was wir aber nicht 100%wissen es gibt zwar ein Aktenzeichen.


mal auf www.insolvenzbekanntmachungen.de nachgesehen?

Arbeitet ihr noch weiter in dem Betrieb oder wie ist der derzeitige Stand?

Wann wurde der Antrag auf Inso gestellt?
Es müsste eigentlich einen vorläufigen Insolvenzverwalter geben - ist der bekannt?
Was heist ehemaliger Geschäftsführer?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.04.2022 22:49:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)

noch wissen wir eigendlich gar nichts ,der ehemalige Gf hat jemand Informiert ,alle arbeiten noch unser Gf sagt macht euch keine Gedanken der ehemalige hat unrecht ,ihr werdet sehen es geht weiter ,naja alle sind unsicher ich habe meinen Anwalt eingeschaltet er bekommt aber keine Auskunft am Telefon ,er fragt schriftlich nach und fürm uns geht das bangen weiter ,weil der GF keine Insolvenz anmelden will.


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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
,weil der GF keine Insolvenz anmelden will.


Was denn nun, wurde ein Antrag auf Insolvenzeröfnung gestellt oder nicht?

Insolvenzgeld gibt es maximal für 3 Monate. Einen Monat haben Sie meines Erchtens jetzt schon umsonst gearbeitet.


quote:
ich habe meinen Anwalt eingeschaltet er bekommt aber keine Auskunft am Telefon ,er fragt schriftlich nach


Wann haben Sie denn Ihren Anwalt involviert?

Hier gibts doch eigentlich nur folgende Möglichkeit: Den Gebrauch des Zurückbehaltungsrechts ankündigen, wenn nicht innerhalb von einer Woche der rückständige Lohn gezahlt wird. Die eine Woche noch durchhalten (das hätte man eigentlich sofort nach dem 2. rückständigen Monat machen müssen) und dann ab zur AfA, arbeitslos melden.


quote:
noch wissen wir eigendlich gar nichts


Wieviel AN sind denn betroffen?


quote:
Insolvenzgeld Antrag habe ich schon.


Der Antrag nützt ihnen im Moment gar nichts, wenn noch nichtmal der Antrag auf Insoeröfnung gestellt wurde. Selbst wenn der GF morgen zum Insolvenzgericht gehen würde und Antrag stellt (was er schon längst hätte tun müssen), dann dauert es ca. 3Monate bis der vorläufige Insolvenzverwalter dem Gericht vorschlägt die Insolvenz zu eröffnen oder Mangels Masse abzuweisen. Erst nach diesem sogenannten Insolvenzereignis kann man des Antrag auf Insolvenzgeld stellen.

Wenn aber niemand einen Antrag auf Insolvenzeröfnung stellt, dann beginnt das ganze gar nicht zu laufen und es gibt auch kein Insolvenzgeld von der AfA.
Dann bleibt nur die Lohnklage und der Titel, den man dann 30Jahre lang vollstrecken kann. Ob man über diesen Weg an sein Geld kommt, wage ich zu bezweifeln.

Ich sehe da absolut schwarz, wenn Ihr dort weiterhin ohne Lohn arbeiten geht.


http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zurueckbehaltungsrecht.html

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf




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