Ausstehender Lohn - Ist das erlaubt?

31. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jo. R.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausstehender Lohn - Ist das erlaubt?

Ich habe folgende Frage:

Ich war bis mitte Februar bei einer Firma tätig. Nun ist es so das seit anfang Februar mein Lohn noch aussteht für Januar. Ich habe die Firma bereits mehrfach angeschrieben und um Auskunft gebeten was denn nun mit dem ausstehenden Lohn ist. Dies wurde bis heute dauernd ignoriert.
Nun habe wir Ende März und es ist weder ein Zahlungseingang noch eine Antwort seitens der Firma gekommen.

Kann ich auf Grund dessen, etwas erwerben bzw. kaufen etc. auf Firmenkosten oder so und dann sagen wenn es Schwierigkeiten gibt, ja da stehen noch Lohnzahlungen aus und die sollen das damit verrechnen. Ist das erlaubt?

Vielen Dank für euere Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Kann ich auf Grund dessen, etwas erwerben bzw. kaufen etc. auf Firmenkosten oder so und dann sagen wenn es Schwierigkeiten gibt, ja da stehen noch Lohnzahlungen aus und die sollen das damit verrechnen.


Nö. Du bist ja nicht berechtigt im Namen der Firma was zu kaufen. Wie kommst du denn auf so ne Idee?

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#2
 Von 
Jo. R.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Idee stammt daher das man ja irgendwie zu seinem Geld kommen muss. Und da es ja ständig ignoriert wird mir mal Angaben bzgl. des ausstehenden Lohns zu machen dachte ich darüber nach.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Das wird nicht funktionieren. Den Händler interessiert das nicht, dass dir dein AG Lohn schuldet.

Schreib halt, dass du denen nochmal eine Frist von x Wochen gibst und wenn sie dann nicht zahlen, du leider den Klageweg einschlagen musst (der dir hoffentlich erspart bleibt).

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#4
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo.

Da der Fragesteller den Arbeitgeber bereits mehrfach angeschrieben hat und diese Schreiben ignoriert wurden, sollte Jo.R. nunmehr Nägel mit Köpfen machen:

Ab zum zuständigen Arbeitsgericht und Lohnzahlungsklage erheben !
Die Mitarbeiter in der Rechtsantragsstelle helfen gerne bei der Formulierung der Klage.
Ein Anwalt ist bei klaren Forderungen nicht nötig.
Es dauert dann immer noch einige Zeit, bis der Termin zur Güteverhandlung stattfindet.

Schöne Grüsse

RobertRatlos

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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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