Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich bei Google keine klaren Antworten bekomme, muss ich meine Frage hier stellen. Ich hoffe es nimmt sich jemand Zeit für die Beantwortung.
Stichpunktartige Vorgeschichte:
-seit paar Monaten krank
- Kündigung bekommen
- Anwalt eingeschaltet
*Lage besprochen
*Rat des Anwalts, da ich frei gestellt wurde, nicht mehr zum Arzt zu gehen
- die Parteien traffen sich, keine Einigung
- ich habe keine AU mehr eingereicht
- Kündigung wurde zurück gezogen
- Anwalt verhandelt noch
So! Jetzt kommt der springende Punkt.
Da die Kündigung noch in der Schwebe hängt, bin ich vorerst von der Arbeit frei gestellt. Bekomme also kein Krankengeld mehr und der Arbeitgeber muss mich wieder auszahlen. Zum 01.08. wäre das Gehalt fällig gewesen. Bis heute ist aber nix gekommen.
Ich erzählte meinen Anwalt davon, der, wie er aber meinte, nix weiter tun kann, als die Partei drauf hinzuweisen.
Da ich durch die Rücknahme der Kündigung nun mit einer hohen Rechnung da stehe, weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll.
Laut Google, solle ich den Arbeitgeber eine Frist setzen, wenn diese verstreicht, kann ich vor Gericht ziehen.
Ich bin aber ehrlich gesagt, etwas verunsichert. Eben weil ich jetzt schon auf hohen Kosten sitze. Allerdings habe ich nicht mehr viel Zeit\\Geld, drauf zu warten, dass der Arbeitgeber zahlt. Da ich durch mein Krankengeld eh nicht viel Geld zur Verfügung habe.
Ein Freund hat mir ein privates Darlehen gewährt, damit ich Miete und Strom\\Gas zahlen konnte. Jetzt bleibt mir aber nicht mehr viel Geld.
Was kann ich tun, damit mein Leben nicht den Bach runter geht?
Vielen Dank im voraus!
Ausstehender Lohn
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Interessant, dass Ihnen Ihr Anwalt nicht erzählt hat, dass für eine Lohnklage kein Kostenvorschuss zu zahlen ist - Sie können die also sofort einreichen. Das können Sie machen oder Sie warten halt weiter...
ZitatInteressant, dass Ihnen Ihr Anwalt nicht erzählt hat, dass für eine Lohnklage kein Kostenvorschuss zu zahlen ist - Sie können die also sofort einreichen. Das können Sie machen oder Sie warten halt weiter... :
Es gibt so einige Dinge, die mir nicht zusagen, bei meinem Anwalt. Er hat mich zum Beispiel nicht drüber informiert, dass die Möglichkeit besteht, die Kündigung zurück zu ziehen. Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich ganz anders an die Sache ran gegangen. Jetzt sitze ich auf den Anwalts- und Gerichtskosten.
Zum Thema:
Und wenn es zum Prozess kommt, wer zahlt das alles?
Ich bin sehr verunsichert!
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ZitatEr hat mich zum Beispiel nicht drüber informiert, dass die Möglichkeit besteht, die Kündigung zurück zu ziehen. :
Zu Recht, denn diese Möglichkeit besteht überhaupt nicht.
Zitat- Kündigung wurde zurück gezogen :
Da man Kündigungen nicht zurückziehen kann, ist die Frage, was da wirklich passiert ist.
Zitat- Anwalt verhandelt noch :
Mit wem und über was konkret?
ZitatUnd wenn es zum Prozess kommt, wer zahlt das alles? :
Die Gerichtsakten zahlt der Verlierer.
Den Anwalt zahlt man selber.
...wird Namens und in Vollmacht der Beklagten erklärt: Die Beklagte leitet aus der Kündigung vom **.**.2022 keine Rechte mehr her. Sie bietet dem Kläger an, das Arbeitsverhältnis unter Beibehaltung bzw. Fortführung der Betriebszugehörigkeit und Urlaubsansprüche zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
....
Das ist das Ergebnis der vorgerichtlichen Verhandlung.
Jetzt versucht mein Anwalt noch etwas Geld raus zu holen, da ich mir die Abfindung jetzt in die Haare schmieren kann.
Er sagte was von drei Möglichkeiten.
1. Arbeit wieder aufnehmen.
2. Die Rücknahme der Kündigung, mit allen Konsequenzen, verweigern.
3. Er versucht noch was raus zu holen.
Er hat mir dahingehend aber keine großen Hoffnungen gemacht.
Nächste Woche ist der Sachbearbeiter der Gegenpartei wieder verfügbar. Dann wird weiter verhandelt. Auch wegen meines ausstehenden Lohns.
Das stellt sich ja nun vollkommen anders dar.
Ich sehe da schon eine Einigung. Was hast Du bzw. Dein Anwalt denn gefordert? Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses? Dem hat der Arbeitgeber doch zugestimmt ...Zitatdie Parteien traffen sich, keine Einigung :
ZitatSie bietet dem Kläger an, das Arbeitsverhältnis unter Beibehaltung bzw. Fortführung der Betriebszugehörigkeit und Urlaubsansprüche zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. :
Du bist also nicht AU, bietest aber auch Deine Arbeitsleistung nicht an ... warum soll der Arbeitgeber Dir Gehalt zahlen?Zitatich habe keine AU mehr eingereicht :
P.S.: Warum hast Du überhaupt einen Anwalt beauftragt? Die Klage hättest Du beim Arbeitsgericht ohne jeden Anwalt unter Zuhilfenahme der dort ansässigen Rechtspfleger einreichen können.
Bei der Güterverhandlung wurde keine Einigung erzielt. Später dann halt die Rücknahme der Kündigung.
So weit ich weiß, wollte der Anwalt eine Abfindung raus schlagen. Auf was genau er geklagt hat, finde ich grad nicht.
Wie gesagt, da ich von der Arbeit frei gestellt bin und die Rücknahme der Kündigung noch nicht akzeptiert wurde, müsste ich eigentlich bezahlt werden.
Mein Anwalt riet mir, dass ich keine AU mehr einreichen solle. Mir war auch nicht wohl dabei. Fragte ihn sogar, ob es nicht Betrug sei, da ich ja noch krank bin. Da ich aber nicht offensichtlich krank bin, wie zum Beispiel querschnittsgelähmt, brauchte ich mir keine Sorgen machen. Seine Aussage!
Warum Anwalt?
Weil ich es nicht besser wusste. Im Nachhinein ärgert es mich auch, weil mir jetzt eine riesen Rechnung ins Haus flattert.
Dann ist auch nicht zu helfen.ZitatAuf was genau er geklagt hat, finde ich grad nicht. :
Zitat:So weit ich weiß, wollte der Anwalt eine Abfindung raus schlagen. Auf was genau er geklagt hat, finde ich grad nicht.
Bei eine Kündigungsschutzklage kann man nur auf Unwirksamkeit der Kündigung klagen, nicht auf Abfindung.
Der Arbeitgeber hat eingelenkt, so dass jetzt dass eintritt, worauf man geklagt hat - nämlich die Unwirksamkeit der Kündigung.
D.h. man müsste jetzt entweder arbeiten gehen oder AU-Bescheinigungen einreichen.
Momentan fehlt der Fragesteller unentschuldigt am Arbeitsplatz - kein Wunder, dass da kein Lohn kommt.
Zitat:Er sagte was von drei Möglichkeiten.
1. Arbeit wieder aufnehmen.
2. Die Rücknahme der Kündigung, mit allen Konsequenzen, verweigern.
3. Er versucht noch was raus zu holen.
Bei Nr. 2 wird eine neue Kündigung vom Arbeitgeber kommen - und zwar wegen Arbeitsverweigerung.
Bei Nr. 3 muss man eigentlich entweder arbeiten gehen oder zumindest AU-Bescheinigungen einreichen, bis das "was rausholen" abgeschlossen ist.
Grundsätzlich ist die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers bezüglich einer Abfindung schlecht, wenn der Arbeitgeber damit drohen kann, den Arbeitnehmer einfach wieder zur Arbeit antreten zu lassen.
Warum soll der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen, wenn der Arbeitnehmer gar nicht wieder arbeiten will?
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