Aussteuerung-Wiedereingliederung

28. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sonni1992
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussteuerung-Wiedereingliederung

Hallo,
Wurde im März 24 ausgesteuert, weiterhin angestellt bei AG, dann 8 Wochen Arbeitslosengeld bezogen. Seit Mai arbeite ich wieder 2tage pro Woche und 2 Tage Urlaub.mir geht’s nicht gut. Was muss ich alles tun wenn ich wieder krankgeschrieben werde?
Das Arbeitsamt sagte mir:
Attest vom Facharzt
+krankmeldung
+ Kündigung bzw. aufhebungsvertrag
Dann würde ich wieder alg1 ohne Sperre bekommen

Ein Anwalt sagte mir, dass eine Kündigung bzw aufhebungsvertrsg nicht nötig sei.
Ich möchte auch nicht kündigen, da ich evtl . Einen erneuten Arbeitsversuch machen möchte.
Rente kann ich Anfang 2026 beantragen.
Wer kennt sich aus und kann mir helfen?
Vg sonni

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18057 Beiträge, 6635x hilfreich)

Deine Darstellung erfolgt offenbar im Zeitraffer-Modus und ich verstehe die Abläufe nicht.
- ausgesteuert, weiterhin angestellt und 8 Wo Arbeitslosengeld: wie passt das zusammen?
- arbeite wieder 2 Tage/Wo und 2 Tage Urlaub? Was soll das bitteschön heißen?
Irgendwo/.wann dazwischen müsste es doch einen neuen AV gegeben haben. Oder gibt es Arbeitslosengeld bei bestehendem AV?
:???:
- und möglicherweise bist du mit deinem Anliegen besser aufgehoben unter Sozialrecht.

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(809 Beiträge, 346x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Oder gibt es Arbeitslosengeld bei bestehendem AV?


Ja, das gibt es im Rahmen der Nahtlosigkeits-Regelung.

Die Frage ist nun (und das wäre Sozialrecht), ob ein neuer Einstieg in die Nahtlosigkeit möglich ist, nachdem der Arbeitsversuch gerade scheitert. Bei der Nahtlosigkeit kann das Arbeitsverhältnis bestehen bleiben, bei normalem ALG-Bezug nicht. Aber du kannst ja auch nicht vermittelt werden, daher fällt der normale Bezug eigentlich weg.

Krankengeld gibt es nicht mehr für die gleiche Erkrankung und das auf längere Zeit. Falls du eine neue Krankheit /Diagnose hast, könnte Krankengeld wieder eine Option sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34215 Beiträge, 5901x hilfreich)

Zitat (von Sonni1992):
Seit Mai arbeite ich wieder 2tage pro Woche
Ist das das, was du in der Überschrift *Wiedereingliederung* nennst?
Sowas müsste zumindest mit dem AG und der KK über das ---BEM--- vereinbart worden sein.

Und wieso nimmst du pro Woche 2 Tage Urlaub?
Was ist mit dem 5. Tag bei einer normalen 5-Tage-Woche?
Hast du vor deiner langen AU auch nur 2Tage pro Woche gearbeitet?


:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18057 Beiträge, 6635x hilfreich)

- Bei *Wiedereingliederung nach Hamburger Modell würde die Fragestellerin weiterhin als krank gelten - die Anfrage, wie das mit erneuter AUB gehen soll, wäre verfehlt oder überflüssig
- Woher sollten 2 Tage Urlaub/Woche kommen? Das ist vollkommen neben der Kapp, da @sonni nur 2 Tage/Wo arbeitet.

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#5
 Von 
Sonni1992
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich geh jetzt einfach mal auf die Antwortfunktion.
Ja, ich bin dank meiner Erkrankung etwas sprunghaft und es ist genauso abgelaufen wie geschrieben habe.
Ja, ich habe einen AV seit über 45 Jahren mit derzeit 30 Stunden bzw 4-Tage-Woche.
Ja, ich bekam Arbeitslosengeld, da mich der Amtsarzt nach Aktenlage gesundgeschrieben hat, eben damit ich dem Arbeitsmarkt „proforma" zur Verfügung stehe und ich Alg 1 beziehen kann. Mein AG kann mich nach solanger Zeit nicht kündigen und wartete einfach ab.
Lg Sonni

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