Hallo,
in meinem Betrieb gibt es 3 Geschäftsführer und zwei Abteilungen. Grob ausgedrückt.
Meine Abteilung beinhaltet 3 Mitarbeiter.
als wir letzten Monat die Gehaltsabrechnung vom März angeschaut haben, ist uns aufgefallen, dass wir KUG bekommen haben + einen Lohnausgleich, damit das Netto am Ende unverändert ist.
Die tatsächlichen Ereignisse: Chef1 (S), Chef2 (D) und Chef3 (R) haben sich unterhalten und es war für (D) klar, dass er für seine Abteilung Kurzarbeit anmeldet und hat eine Excelliste zum eintragen rumgegeben. (S) hatte unsere Abteilung aufgeschrieben und an (D) zurück geschickt, mit dem angeblichen Worten, er wollte noch mal drüber nachdenken, ob es wirklich nötig ist. (D) konnte aber dann nicht mehr warten und hat diese Liste abgegeben und jene Personen gemeldet.
am Montag Abend um ca. 20 Uhr den 20.04.2020 haben wir die Lohnabrechnung vom März bekommen.
Diese haben wir am Dienstag Morgen gesichtet und festgestellt. Kurzarbeit für März.
Am Montag Abend hingegen hat Mitarbeiter (M) der im Krankenstand war, bereits mit dem für uns verantwortlichen Chef (S) gesprochen, was da los ist. es gab keine konkreten antworten.
Als unsere Abteilung dann gleich am Dienstag morgen einen Termin erstelle um das zu klären, sagte Chef(S) es sei ein Missverständnis.
Erst Tage später, als wir auf die korrigierte Fassung der Lohnabrechnung warteten, sagte Chef(S) das das schon so stimmte, aber es nicht beabsichtigt gewesen wäre.
Auf die Frage, warum wir erst einen Monat später davon erfahren haben, sagte er, es täte ihm leid.
In der Zeit, in der wir in Kurzarbeit waren, haben wir alle weiter unsere vollen Stunden gearbeitet und auch beim Kunden abgerechnet.
Außerdem glaube ich, dass em ende des Jahres meine Rückerstattung der Steuer dadurch erheblich niedriger ausfallen könnte.
Wie ist hier die Rechtslage?
Ausversehen Kurzarbeit angemeldet.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatWie ist hier die Rechtslage? :
Die Abrechnung muss korrigiert werden, sowie die fehlerhafte Meldung an die Arbeitsagentur berichtigt werden.
Wenn keine Kurzarbeit stattgefunden hat, darf auch keine Abgerechnet werden.
Mal eine Frage am Rande.
Habt Ihr eine Zusatzvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit unterschrieben, oder steht ein solcher Passus in euren Arbeitsverträgen?
Einfach mal so, ohne Einverständnis der Arbeitnehmer funktioniert das nämlich auch nicht.
Wenn die Anmeldung aus Versehen passiert ist, sollte man sie doch auch wieder zurücknehmen können, oder?
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Hallo,
im Unternehmen einer Freundin ist es auch passiert, aber mehr aus dem ersten Schockzustand heraus. Es war dann doch mehr Arbeit da, als gedacht. Es dürfte allerdings kein Problem sein, es richtig zu stellen, da die finale Meldung erst im Nachhinein an das Arbeitsamt weiter geben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Korrektur möglich. Es sind schwierige Zeiten und ehrlich gesagt möchte ich zur Zeit nicht Arbeitgeber sein! Alles Gute!
Spatenklopper: Um deine Frage zu beantworten:
Im Vertrag steht:
"Der Arbeitgeber ist berechtigt, durch Direktionsrecht Kurzsarbeit anzuordnen, wenn die nach dem SGB III geforderten, gesetzlichen Vorraussetzungen für die Gewährung vom Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Der Arbeitgeber soll die Einführung von Kurzarbeit mit einer Frist von zwei Wochen ankündigen. Wird Kurzarbeit angeordnet, sind sich die Parteien einig, dass für die Dauer der Kurzarbeit die Vergütung entsprechend des Verhältnisses der verkürzten zur regelmäßigen Arbeitszeit reduziert wird. "
mehr steht zum Thema Kurzarbeit nicht und wie gesagt, unterschrieben haben wir nichts, da wir erst von der Kurzarbeit erfahren haben, nachdem diese bereits seit einem Monat lief. Für den darauffolgenden Monat gab es keine Kurzarbeit mehr.
Wegen der Korrektur. Das haben wir ja auch gefragt, ob das korrigiert wird und laut Aussage von Chef(S) wird das wohl nicht passieren weil 1. nicht notwendig und 2. zu viel Aufwand.
Hat das denn keine Konsequenzen für den Betrieb?
Weiterführende Frage. Für mich klingt das so, als würde das nicht gerade das legalste der Welt sein. Also die Kurzarbeit mehr oder minder zu verschweigen und dann auch nicht mal zu korrigieren.
Frage: Wenn ich nicht alles daran setze, dass das korrigiert wird, mache ich mich dann als mitwissender ebenfalls Strafbar? Habe ich die Pflicht etwas zu unternehmen? Jammer ich zu viel rum was das angeht?
ZitatHat das denn keine Konsequenzen für den Betrieb? :
Wenn es auffliegt, hat das sehr wohl Konsequenzen.
ZitatFür mich klingt das so, als würde das nicht gerade das legalste der Welt sein. Also die Kurzarbeit mehr oder minder zu verschweigen und dann auch nicht mal zu korrigieren. :
Da hat Dich Dein Gefühl nicht getäuscht.
Zitatlaut Aussage von Chef(S) wird das wohl nicht passieren weil 1. nicht notwendig und 2. zu viel Aufwand. :
Das wäre dann der klassische Betrug....
Vielleicht deutest Du einem Deiner 3 Chefs das mal durch die Blume an, oder schick Ihnen diesen Link ->
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Subventionsbetrug-im-Rahmen-der-Kurzarbeit_177568
Zitatmache ich mich dann als mitwissender ebenfalls Strafbar? :
Du begibst Dich zumindest auf sehr dünnes Eis.... Steht auch was zu im Link.
Hallo,
es gibt neue Erkenntnisse.
zum einen war es wohl doch kein versehen. Das war mehr oder minder eine Lüge an uns.
Die Chefs wussten, dass sie etwas widerrechtliches tun.
Es geht um einen Monat Kurzarbeit, in dem nachgewiesen und auch beim Kunden abgerechnet keine Kurzarbeit geleistet wurde.
Wir beteiligten Kollegen wussten definitiv und dokumentiert auch erst im April, dass wir im März Kurzarbeit hatten.
Wir haben mit den Chefs jetzt schon mehrfach darüber geredet und denen gesagt, dass wir das ******* finden, dass die das Rückgängig machen sollen. (Wie auch immer das gehen soll)
Die Antwort war jeweils, dass es so bleibt wie es ist und sie mehr oder minder wissen, dass es verboten war, aber die das nie offiziell zu uns gesagt haben (das war irgendwie ne Art Drohung) sonst kämen sie in Teufels Küche)
Die Frage ist nun. Sind wir in irgendeiner Form, evtl., wie auch immer. angreifbar? Also Wir als betroffene Kollegen?
Wir haben jetzt NOCHMAL mit denen geredet und die "versichern" uns, wenn auch nicht zu 100 Prozent, dass wir keinen ärger bekommen werden. :-/
Und gleichen die Euch auch Euren Steuernachteil aus?
Nun. Angesprochen wurde das Thema von uns schon mehrmals. Und es hieße das würde geprüft weil man nicht wolle, dass wir steuernachteile hätten. Aber seit ner Woche nichts Neues von denen gehört.
Wobei der Steuernachteil fraglich ist: Es sinkt ja das Einkommen, folglich auch der Steuersatz und die gezahlte Steuer. Das KUG wiederum erhöht den Steuersatz, was die Steuer wieder steigen läßt - man müßte das mal durchrechnen, um zu wissen, wie sich das konkret auswirkt.
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