Guten Morgen,
in der Hoffung hier richtig zu sein da es sich um die Arbeit handelt.
Darf ein Arbeitgeber die Telefondaten der Telefonanlage auslesen und auswerten solange er nicht das private Telefonieren während der AZ verboten hat!?
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"Glück Auf!"
Auswertung Telefonate
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
warum nicht? Aus meinem Rechtsempfinden hast Du keinen Anspruch auf Schutz der Daten (angerufene Nummern, Dauer), da Du diese ja "frei Haus" geliefert hast, indem Du die Infrastruktur des AG genutzt hast. Da dem AG ja auch das Telefon gehört, könnte er ja auch dort einfach auf die "Wahlwiederholungsliste" klicken und dort einsehen, wann und mit wem telefoniert wurde.
Ich würde sogar sagen, dass der AG explizit ein berechtigtes Interesse am Nutzungsverhalten hat, um ggf. einen für ihn günstigen Vertrag mit dem TelCo-Unternehmen seiner Wahl abzuschließen.
Wenn da jetzt keine extremen Ausreißer drin sind (die gesamte Arbeitszeit laufend immer NUR Privatgespräche geführt), kann das aber natürlich nicht zu einer Abmahnung oder sonstigen Sanktion führen, weil Privatgespräche ja nicht untersagt wurden. Vielleicht möchte der AG ja rausfinden, ob ein solches Verbot eine clevere Idee wäre?
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Wie wärs damit, private Gespräche übers private Handy zu führen?
wirdwerden
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Meiner Meinung nach ist Dein Arbeitgeber automatisch Telekommunikations-Anbieter, wenn er private Gespräche erlaubt. Er darf nicht die angerufenen Nummern selbst auswerten. Eine Gewichtung nach Gebühren ist meiner Meinung nach zulässig.
Ansonsten stimme ich hier wirdwerden zu: Keine Angriffsfläche bieten und Handy benutzen.
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Hallo,
ist doch in vielen Unternehmen üblich, das der AG dem AN monatlich eine Liste mit den ausgehenden Telefonaten vorlegt um sich die privaten Telefonate bezahlen zu lassen.
LG nero
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Abgesehen davon, die Auswertung der Telefonlisten ist in vielen Betrieben absolut erforderlich. Einfach um zu sehen, welche Mitarbeiter überbelastet sind, deshalb wenig arbeiten können (zu viele Telefonate müssen geführt werden), und welche eben mehr leisten können, weil sie nicht ständig telefonieren müssen.
wirdwerden
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quote:
warum nicht? Aus meinem Rechtsempfinden hast Du keinen Anspruch auf Schutz der Daten (angerufene Nummern, Dauer), da Du diese ja "frei Haus" geliefert hast, indem Du die Infrastruktur des AG genutzt hast. Da dem AG ja auch das Telefon gehört, könnte er ja auch dort einfach auf die "Wahlwiederholungsliste" klicken und dort einsehen, wann und mit wem telefoniert wurde.
Der AG könnte all so etwas machen, ja, aber hier geht es um erlaubte private Gespräche. Und das ist vergleichbar mit E-Mails. Und dort ist die Rechtsprechung klar: Hat der AG private E-Mails erlaubt, hat er kein Recht die E-Mail in irgend einer Form zu lesen, das ist ganz unabhängig davon, dass er die Infrastruktur stellt.
Das gleiche dürfte höchstwahrscheinlich auch für Telefonate gelten.
Soweit die Theorie.
In der Realität muss man sich fragen, warum man es drauf anlegen lassen soll und das Arbeitsverhältnis unnötig gefährden? Heutzutage muss man in der Regel nicht mit dem dienstlichen Telefon private Gespräche führen.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
ähm. Es ist schon ein Unterschied, ob ich als AG rausbekommen möchte, ob meine Mitarbeiter 2 oder 6h am Tag telefonieren (dienstlich oder privat), um den Arbeitsablauf besser zu strukturieren oder ob ich Telefonate abhöre (natürlich NICHT erlaubt) oder private E-Mails lese (ebenfalls NICHT erlaubt).
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Erst mal Danke für die Antworten!
An der Stelle geht es u.a. darum das der begründete Verdacht besteht, das ein MA währnde seiner Dienstzeit über das Telefon des AG privaten Nebentätigkeiten nach geht, sprich, für ein Reisebüro mit dem der AG überhaupt nichts zu tun hat, während der AZ die Kunden des Reisebüros anruft um mit diesen Geschäfte zu machen.
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"Glück Auf!"
quote:
Es ist schon ein Unterschied, ob ich als AG rausbekommen möchte, ob meine Mitarbeiter 2 oder 6h am Tag telefonieren (dienstlich oder privat), um den Arbeitsablauf besser zu strukturieren
Naja, da gibt es andere Möglichkeiten, wenn man privates Telefonieren zulässt.
In meiner Firma muss man bei Privatgesprächen eine bestimmte Nummer vorwählen, die eigentliche Nummer wird dann nicht mehr aufgezeichnet. Bei beruflichen wird die Nummer aufgezeichent.
Die Begründung der Vorwahlerfordernis hieß von Seiten des AGs Datenschutz. Den AG hat eben nicht zu interessieren, wen man genau anruft. Die Summe der Dauer der Privatgepräche dürfte er vermutlich schon auslesen dürfen, dazu hätte er ein berechtigtes Interesse.
Wenn man diesen Aufwand nicht treiben will, heißt es eben wie bei EMail: privates Telefonieren über das Diensttelefon einfach nicht zu erlauben.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Muss ich als Arbeitgeber explizit privates telefonieren verbieten? Ich denke mal eher, es ist verboten, solange es explizit nicht erlaubt ist.
Auch ist es immer wieder interesant zu sehen, wenn man die Telefonprotokolle durchgehe und mit den gemeldeten Pausenzeiten vergleiche.
Was das angeht, ist deutschland echt ein Arbeitnehmerparadies. In anderen Ländern kann man sich da auch mal schnell wegen "Lohn Betrug" vor dem Kadi wiederfinden.
Und jeder der das zu Hart findet, soll sich mal fragen, wie er selbst reagiert, wenn er sich einen Handwerker für X € die Stunde nach hause kommen läßt und dieser erstmal 20 Minuten privat von seinem Handy telefoniert. Bezahlt man dann diese 20 min, weil der Handwerker war ja da???
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-- Editiert Lifeguard am 19.07.2012 13:09
quote:
Muss ich als Arbeitgeber explizit privates telefonieren verbieten? Ich denke mal eher, es ist verboten, solange es explizit nicht erlaubt ist.
Schade, Sie haben mir die Worte aus der Tastatur genommen.
Nicht alles, was explizit verboten ist, muss auch gleich erlaubt sein.
Man wird für ARBEIT bezahlt, nicht fürs private telefonieren, surfen, Mails checken oder Facebooken oder Zeitung auf dem Lokus lesen
Gruß, Mira
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Zitat:Man wird für ARBEIT bezahlt, nicht fürs private telefonieren, surfen, Mails checken oder Facebooken oder Zeitung auf dem Lokus lesen
So einfach ist das nicht.
In vielen Firmen wird es bis zu einem gewissen Maß geduldet. Und dann sieht die Sache eben anders aus.
Siehe auch hier:
http://www.companize.com/blog/11
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert MitEtwasErfahrung am 20.07.2012 07:12
quote:Offensichtlich "findet er es ja gerade heraus"
Eine betriebliche Übung setzt jedoch immer voraus, dass der Arbeitgeber von der privaten Nutzung des Internets durch die Arbeitnehmer wusste.
quote:
Liegt keine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers vor, so sind private E-Mails über das betriebliche E-Mail-Konto nur im Notfall und aus betrieblichem Anlass erlaubt .
Ich denke daher doch, dass es "verboten" ist, so lang es nicht ausdrücklich gewährt wurde.
Hier verstehe ich allerdings die Fragestellung dahingehend, dass Telefonlisten ausgewertet werden, um ggf. entsprechende Schritte einzuleiten, z.B. Abmahung etc. (?)
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