Auswirkungen einer krankheitsbedingten Ausbildungsunterbrechung auf das Arbeitsverhältnis

10. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
apfelstreuselkuchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auswirkungen einer krankheitsbedingten Ausbildungsunterbrechung auf das Arbeitsverhältnis

Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer Ausbildung und habe dabei zwei parallele Verträge:

- Einen Schulvertrag mit einer Fachakademie und
- Einen Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Träger (Praxisstelle)

Ich bin derzeit seit mehreren Wochen krankgeschrieben. Die Fachakademie hat mir nun mitgeteilt, dass ich die Ausbildung bis zum nächsten Schuljahr unterbrechen muss.

In meinem Arbeitsvertrag mit dem Träger steht unter dem Punkt „Kündigung" folgendes:
"Das Beschäftigungsverhältnis kann – abgesehen von den gesetzlichen Kündigungsgründen – nur dann beendet werden, wenn der Auszubildende offiziell von der Teilnahme an der Ausbildung an der Fachakademie ausgeschlossen wurde."

Meine Frage ist nun:
Gilt eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Ausbildung bereits als „Ausschluss" im Sinne dieser Klausel – und darf der Träger mir in diesem Fall kündigen? Oder bleibt das Arbeitsverhältnis trotz Unterbrechung bestehen, solange kein formeller Ausschluss durch die Schule erfolgt ist?

Vielen Dank für eure Einschätzung!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37240 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von apfelstreuselkuchen):
Die Fachakademie hat mir nun mitgeteilt, dass ich die Ausbildung bis zum nächsten Schuljahr unterbrechen muss.
Das ist mE kein Ausschluss, sondern---eine Unterbrechung.

Du könntest deine Praxisstelle darüber informieren, was dir die Fachakademie mitgeteilt hat. d.h. eine Kopie dieses Schreibens beilegen.
Ob man dir dann kündigt, wird sich ergeben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40854 Beiträge, 14423x hilfreich)

Das Konstrukt des Ausbildungsverhältnisses ist mir jetzt nicht ganz klar. Aber unabhängig davon: wenn es eine anerkannte Ausbildung ist, dann sind Voraussetzungen für den Abschluss nicht nur das erfolgreiche Ablegen der Schlussprüfung, sondern auch eine regelmäßige Teilnahme an dem Ausbildungsprogramm. Wenn letzteres nicht da ist, dann ist eine Zulassung zur Schlussprüfung nicht möglich. Es wäre also zu schauen, ob die Fehlzeiten diese Unterbrechung rechtfertigen. Wenn nicht, wäre als nächstes zu prüfen, ob die Vorgehensweise den zusätzlich vereinbarten vertraglichen Voraussetzungen entspricht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ParagrafenCheck
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo apfelstreuselkuchen,

ich kann gut nachvollziehen, dass dich diese Situation verunsichert – gerade während einer ohnehin belastenden Krankheitsphase. Aus meiner Erfahrung heraus sehe ich die Lage wie folgt:

Eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Ausbildung ist kein Ausschluss im rechtlichen Sinne, wie er in deinem Arbeitsvertrag beschrieben wird. Ein „offizieller Ausschluss" bedeutet in der Regel, dass die Fachakademie dich formell und dauerhaft von der Ausbildung ausschließt, z. B. durch einen schriftlichen Bescheid über den Ausbildungsabbruch oder eine Exmatrikulation. Eine vorübergehende Pause – selbst wenn sie mehrere Monate dauert – fällt nicht darunter.

Wenn dir die Fachakademie lediglich mitgeteilt hat, dass du bis zum nächsten Schuljahr pausieren musst, handelt es sich wohl um eine temporäre Unterbrechung, nicht aber um einen endgültigen Ausschluss. Solange kein solcher Ausschluss schriftlich vorliegt, fehlt dem Träger nach deiner Vertragsklausel die Grundlage, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Ich würde dir raten, dir von der Schule eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, dass es sich um eine krankheitsbedingte Unterbrechung und keinen Ausschluss handelt – das schafft im Zweifel Klarheit gegenüber dem Träger.

Ich wünsche dir gute Besserung und dass du bald wieder mit voller Kraft zurückkehren kannst!

Viele Grüße
ParagrafenCheck

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8962 Beiträge, 1905x hilfreich)

Ich sehe auch keinen Ausschluss sondern einen Aufschub, der durch die krankheitsbedingten Fehltage begründet ist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.196 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.549 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen