Hallo zusammen,
ich befinde mich in einer Ausbildung und habe dabei zwei parallele Verträge:
- Einen Schulvertrag mit einer Fachakademie und
- Einen Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Träger (Praxisstelle)
Ich bin derzeit seit mehreren Wochen krankgeschrieben. Die Fachakademie hat mir nun mitgeteilt, dass ich die Ausbildung bis zum nächsten Schuljahr unterbrechen muss.
In meinem Arbeitsvertrag mit dem Träger steht unter dem Punkt „Kündigung" folgendes:
"Das Beschäftigungsverhältnis kann – abgesehen von den gesetzlichen Kündigungsgründen – nur dann beendet werden, wenn der Auszubildende offiziell von der Teilnahme an der Ausbildung an der Fachakademie ausgeschlossen wurde."
Meine Frage ist nun:
Gilt eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Ausbildung bereits als „Ausschluss" im Sinne dieser Klausel – und darf der Träger mir in diesem Fall kündigen? Oder bleibt das Arbeitsverhältnis trotz Unterbrechung bestehen, solange kein formeller Ausschluss durch die Schule erfolgt ist?
Vielen Dank für eure Einschätzung!
Auswirkungen einer krankheitsbedingten Ausbildungsunterbrechung auf das Arbeitsverhältnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Das ist mE kein Ausschluss, sondern---eine Unterbrechung.ZitatDie Fachakademie hat mir nun mitgeteilt, dass ich die Ausbildung bis zum nächsten Schuljahr unterbrechen muss. :
Du könntest deine Praxisstelle darüber informieren, was dir die Fachakademie mitgeteilt hat. d.h. eine Kopie dieses Schreibens beilegen.
Ob man dir dann kündigt, wird sich ergeben.
Das Konstrukt des Ausbildungsverhältnisses ist mir jetzt nicht ganz klar. Aber unabhängig davon: wenn es eine anerkannte Ausbildung ist, dann sind Voraussetzungen für den Abschluss nicht nur das erfolgreiche Ablegen der Schlussprüfung, sondern auch eine regelmäßige Teilnahme an dem Ausbildungsprogramm. Wenn letzteres nicht da ist, dann ist eine Zulassung zur Schlussprüfung nicht möglich. Es wäre also zu schauen, ob die Fehlzeiten diese Unterbrechung rechtfertigen. Wenn nicht, wäre als nächstes zu prüfen, ob die Vorgehensweise den zusätzlich vereinbarten vertraglichen Voraussetzungen entspricht.
wirdwerden
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Hallo apfelstreuselkuchen,
ich kann gut nachvollziehen, dass dich diese Situation verunsichert – gerade während einer ohnehin belastenden Krankheitsphase. Aus meiner Erfahrung heraus sehe ich die Lage wie folgt:
Eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Ausbildung ist kein Ausschluss im rechtlichen Sinne, wie er in deinem Arbeitsvertrag beschrieben wird. Ein „offizieller Ausschluss" bedeutet in der Regel, dass die Fachakademie dich formell und dauerhaft von der Ausbildung ausschließt, z. B. durch einen schriftlichen Bescheid über den Ausbildungsabbruch oder eine Exmatrikulation. Eine vorübergehende Pause – selbst wenn sie mehrere Monate dauert – fällt nicht darunter.
Wenn dir die Fachakademie lediglich mitgeteilt hat, dass du bis zum nächsten Schuljahr pausieren musst, handelt es sich wohl um eine temporäre Unterbrechung, nicht aber um einen endgültigen Ausschluss. Solange kein solcher Ausschluss schriftlich vorliegt, fehlt dem Träger nach deiner Vertragsklausel die Grundlage, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Ich würde dir raten, dir von der Schule eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, dass es sich um eine krankheitsbedingte Unterbrechung und keinen Ausschluss handelt – das schafft im Zweifel Klarheit gegenüber dem Träger.
Ich wünsche dir gute Besserung und dass du bald wieder mit voller Kraft zurückkehren kannst!
Viele Grüße
ParagrafenCheck
Ich sehe auch keinen Ausschluss sondern einen Aufschub, der durch die krankheitsbedingten Fehltage begründet ist.
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