Auszahlung Resturlaub Antragsfrist?

3. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
15052019
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Resturlaub Antragsfrist?

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat Resturlaub aus 2019 und 2020, der wegen Krankheit nicht genommen wurde.
Das Arbeitsverhältnis endet im März.

Verfällt der Urlaub aus 2019, wenn der Antrag auf Urlaubsabgeltung nicht bis Ende März gestellt wurde? Oder reicht dann noch ein Antrag im April?

Fake für die Antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von 15052019):
Verfällt der Urlaub aus 2019, wenn der Antrag auf Urlaubsabgeltung nicht bis Ende März gestellt wurde? Oder reicht dann noch ein Antrag im April?
Der Urlaubsanspruch verfällt gemäß BAG 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. In Deinem Fall also für den Urlaub 2019 am 1.4.2021.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17364 Beiträge, 6466x hilfreich)

Eines Antrags sollte eine Urlaubsabgeltung beim Ausscheiden aus dem AV eigentlich gar nicht bedürfen: Wenn Urlaub nicht genommen werden konnte, ist er abzugelten. Das sollte eine Verwaltung auch ohne Aufforderung hinbekommen.
Wenn wider Erwarten doch nicht, stellt sich die Frage nach einer Frist:
a) es gibt per AV oder TV eine Ausschlussfrist - die setzt die Grenze, um Ansprüche geltend zu machen. In Textform würde reichen; Schriftform ist kein Muss, aber auch nicht schlecht.
b) es gibt keine Ausschlussfrist - dann greift die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Ansprüchen entstanden sind; für 2019 als früher als für 2020.

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