Moin.
Ich versuche es kurz zu gestalten. Erstmal der Rahmen: Überstunden bekommen wir grundsätzlich ausgezahlt, was auch im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Überstunden aus einem Monat werden normalerweise im Folgemonat ausgezahlt.
Nun zur Sache: Ich hatte im September Überstunden geleistet, hatte dann aber meine Stunden erst am 17. Oktober eingereicht. Somit konnten die Stunden nicht mehr im Oktober ausgezahlt werden, weil ich die zu spät abgegeben hatte. Soweit alle i.O.
Nun hätten die Stunden allerdings mit dem Novembergeld kommen müssen, was aber nicht der Fall ist. Jetzt habe ich dazu die Rückmeldung aus der Buchhaltung bekommen, dass die Stunden verfallen würden, wenn man diese nicht rechtzeitig einreicht. Geregelt ist das aber weder im Arbeitsvertrag und auch nicht in einer Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Unternehmen.
Ist das so wirklich rechtens?
Danke
Auszahlung Überstunden nach zu später Übermittlung
24. November 2022
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Frage vom 24. November 2022 | 12:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Überstunden nach zu später Übermittlung
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#1
Antwort vom 24. November 2022 | 12:47
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 918x hilfreich)
Ohne vereinbarte Fristen würde der Anspruch erst nach drei jahren verjähren. Sollte allerdings ein Traifvertrag gelten, kann in diesem auch eine wesentlich kürzere Frist (auch weniger als 3 Monate) bestimmt sein.ZitatIst das so wirklich rechtens? :
#2
Antwort vom 24. November 2022 | 12:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Super, danke. Einen Tarifvertrag haben wir nicht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. November 2022 | 12:58
Von
Status: Weiser (16850 Beiträge, 6300x hilfreich)
ZitatRückmeldung aus der Buchhaltung bekommen, dass die Stunden verfallen würden, wenn man diese nicht rechtzeitig einreicht :
... dann soll die Buchhaltung doch Mal eine Rechtsgrundlage dafür nennen.
Ansonsten: siehe bonstonxl
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