Auszahlung Überstunden nach zu später Übermittlung

24. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
DaniloBay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Überstunden nach zu später Übermittlung

Moin.

Ich versuche es kurz zu gestalten. Erstmal der Rahmen: Überstunden bekommen wir grundsätzlich ausgezahlt, was auch im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Überstunden aus einem Monat werden normalerweise im Folgemonat ausgezahlt.

Nun zur Sache: Ich hatte im September Überstunden geleistet, hatte dann aber meine Stunden erst am 17. Oktober eingereicht. Somit konnten die Stunden nicht mehr im Oktober ausgezahlt werden, weil ich die zu spät abgegeben hatte. Soweit alle i.O.

Nun hätten die Stunden allerdings mit dem Novembergeld kommen müssen, was aber nicht der Fall ist. Jetzt habe ich dazu die Rückmeldung aus der Buchhaltung bekommen, dass die Stunden verfallen würden, wenn man diese nicht rechtzeitig einreicht. Geregelt ist das aber weder im Arbeitsvertrag und auch nicht in einer Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Unternehmen.

Ist das so wirklich rechtens?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von DaniloBay):
Ist das so wirklich rechtens?
Ohne vereinbarte Fristen würde der Anspruch erst nach drei jahren verjähren. Sollte allerdings ein Traifvertrag gelten, kann in diesem auch eine wesentlich kürzere Frist (auch weniger als 3 Monate) bestimmt sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DaniloBay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke. Einen Tarifvertrag haben wir nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zitat (von DaniloBay):
Rückmeldung aus der Buchhaltung bekommen, dass die Stunden verfallen würden, wenn man diese nicht rechtzeitig einreicht


... dann soll die Buchhaltung doch Mal eine Rechtsgrundlage dafür nennen.
Ansonsten: siehe bonstonxl

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