Auszahlung Überstunden/Urlaub nach Austritt

2. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Marc28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Überstunden/Urlaub nach Austritt

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ein Mitarbeiter verlässt ein Unternehmen auf eigenem Wunsch, und ist vor Austritt nicht mehr dazu gekommen seine Überstunden abzugleiten und seinen Resturlaub zu nehmen.

Ist es korrekt, dass die Überstunden, auch wenn Sie an Sonntagen geleistet wurden, ohne Zulagen (z. B. 25 Prozent) ausgezahlt werden können?

Zudem interessiert mich, ob in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein darf, dass bei der Abgeltung nicht genehmigte Überstunden etwaige Zulagen (z. B. 25 Prozent) unberücksichtigt bleiben dürfen.

Darübr hinaus würde mich interessieren, ob folgende Berechnungsart zur Urlaubsabgeltermittlung korrekt ist:

Monatliches Bruttoeinkommen multipliziert mit 3 Monate, dann dividiert durch 13 Wochen = Resultat dividiert durch 5 Tage multipliziert mit Resturlaubstagen = X

Bitte bei Unklarheiten einfach eine Rückfrage stellen.

Danke für die Rückinfos :-)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

///... bei der Abgeltung nicht genehmigter Überstunden

"Nicht genehmigte Überstunden" ist ein Widerspruch in sich. Überstunden sind gerade dadurch definiert, dass sie auf ausdrückliche Anordnung zu leisten sind, oder indem die Anordnung sich aus der Natur der Sache ergibt.
Somit kann es sich nur um sonstige Plusstunden handeln - und da finde ich es insgesamt schon großzügig, wenn sie überhaupt finanziell abgegolten werden.

/// ... ist vor Austritt nicht mehr dazu gekommen

Auch so eine Unklarheit: Aus eigenem Antrieb oder, weil betriebliche Umstände es verhindert haben?
Wenn es wirklich Überstunden waren, kann m.E. keine DV dazu führen, dass die Zuschläge nicht gezahlt werden (Ausnahme: Der TV eröffnet eine andere betriebliche Regelung)

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#2
 Von 
Marc28
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also,

es handelt sich nicht um Plusstunden, sondern um Mehrarbeit, die auch notwendig war, sonst hätte das Unternehmen diese auch nicht ausbezahlt.

Darüber hinaus hat der betreffende Mitarbeiter mehrfach um die Genehmigung von Überstunden gebeten. Von Seiten des Arbeitsnehmers wurde argumentiert, dass der Mitarbeiter ja irgendwann einmal seine 60 Überstunden abfeiern kann.

Aufgrund einer engen Personalsituation ist das Abgleiten der Überstunden allerdings nicht mehr vor Weggang möglich gewesen.

M. E. n. ist die Auszahlung der Überstunden eine Anerkennung der geleisteten Mehrarbeit. Von dem her ist es doch etwas indifferent auf der einen Seite einen MA seine Überstunden auszuzahlen. Auf der anderen Seite aber Sonntags- und allgemeine Zulagen nicht auszuschütten, gell?

Für diese Konstellation gilt kein TV.

VG

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