Hallo,
eine etwas kniffelige Frage an die Experten.
Mein bis zum 30.04.2012 befristeter Arbeitsvertrag
wurde auf Sachgrund bis zum 31.12.2013 verlängert. Jetzt musste ich feststellen, dass der mir für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 30.04.2012 zustehende Urlaub mit der Lohnabrechnung April 2012 ausgezahlt wurde.
Auf meine Nachfrage warum der Urlaub ausgezahlt wurde, hiess es, Dieser Urlaub musste mir ausgezahlt werden, da ich zum 01.05.2012 einen neuen Arbeitsvertrag mit neuem Eintrittsdatum und neuer Personalnummer unterschrieben hätte.
Nun meine Frage:
In wiefern ist es dem Arbeitgeber bei einer Sachgrundverlängerung möglich Urlaub für das laufende Jahr auszuzahlen.
Danke im voraus.
Daniel Feuser
Auszahlung Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was der AG da macht ist völlig ungesetzlich. Die Begründung ist dazu noch einigermassen absurd.
Was eine Sachgrundverlängerung sein soll, verstehe ich nicht. Von wann bis wann lief der erste befriste Vertrag (ohne Sachgrund nehme ich an)?
Wie lautet der Sachgrund?
Mir scheint, dass dein AG falsch liegt; neuer Vertrag hin oder her - die Beschäftigung ist m.E. als Einheit zu sehen, woran auch die neue Personalnummer nichts ändert.
Gleichwohl: Was willst du machen? Das Elend mit den Serienbefristungen liegt ja gerade darin, dass den AN damit auch die Hände gebunden sind, ihre Rechte auszuschöpfen oder durchzusetzen. Du willst ja, nehme ich an, nach der neuerlichen Befristung auch weiter dort arbeiten.
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Hallo,
erstmal Danke für die schnellen Antworten.
quote:
Was eine Sachgrundverlängerung sein soll, verstehe ich nicht. Von wann bis wann lief der erste befriste Vertrag (ohne Sachgrund nehme ich an)?
Wie lautet der Sachgrund?
Ich hatte bisher einen befristeten Vertrag über zwei Jahre ohne Sachgrund. Als Sachgrund in der neuen Befristung wurde unser Auftrag von Air Berlin eingetragen, da dieser Auftrag bis zum 31.12.2013 läuft.
quote:
Gleichwohl: Was willst du machen? Das Elend mit den Serienbefristungen liegt ja gerade darin, dass den AN damit auch die Hände gebunden sind, ihre Rechte auszuschöpfen oder durchzusetzen. Du willst ja, nehme ich an, nach der neuerlichen Befristung auch weiter dort arbeiten.
Es geht mir halt darum, dass mir 13 Tage meines Jahresurlaubs fehlen. Damit ist meine eingereichte Urlaubsplanung schon mal hinfällig.
Mich interessiert halt erstmal ob ich überhaupt eine Chance habe meinen Urlaubsanspruch zurück zu bekommen. Das ich das dann zuviel gezahlte Geld erstatte versteht sich von selbst.
Grüße
Daniel
13 Tage Urlaub für 4 Monate? Das wären ja 36 Urlaubstage fürs Jahr - das ist viel!
Du könntest ja mit deinem AG vereinbaren, zusätzlich zu deinem bezahlten Urlaub für die Monate 5 - 12 noch weitere 13 Tage unbezahlten Urlaub zu bekommen. Dann hättest du, was du willst, und der AG muß die geleistete Urlaubgsauszahlung nicht zurückbuchen...
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quote:
Mich interessiert halt erstmal ob ich überhaupt eine Chance habe meinen Urlaubsanspruch zurück zu bekommen.
Wieso zurückbekommen? Dein Anspruch ist gar nicht weg. Aufgrund der zwingenden Gesetzeslage ist eine Zahlung von Geld im laufenden Arbeitsverhältnis nicht geeignet, um deinen Urlaubsanspruch zu erfüllen.
Einfach den Urlaub wie geplant beantragen. Notfalls müsstest du das einstweilige Verfahren am Arbeitsgericht bemühen.
Gruß
AZ
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.. ein Arbeitsrichter würde das mit Sicherheit sofort kassieren - insofern hast du rechtlich die besten Chancen. Der Vorschlag von @joebeuel scheint mir aber arbeitsplatzschonender zu sein als eine Klage. AG tendieren dazu, Niederlagen vor Gericht als persönliche Beleidigung zu werten.
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Hi,
danke für die vielen Tips.
Ich konnte mich mit meinem AG darauf einigen, dass ich den mir zustehenden Urlaub als "unbezahlten" Urlaub nehmen kann.
quote:
13 Tage Urlaub für 4 Monate? Das wären ja 36 Urlaubstage fürs Jahr - das ist viel!
Naja, es relativiert sich, wenn man bedenkt, dass wir am FH DUS auch für Samstag, Sonn und Feiertage einen Urlaubstag berechnet bekommen.
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