Auszahlung der Überstunden???

23. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
kruega
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung der Überstunden???

Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich bin seit einem Jahr mit meiner Ausbildung fertig und wurde von meinem Ausbildungsbetrieb als halbe Kraft übernommen. Im August letzten Jahres sagte meine Chefin (Fachbereichsleiterin), ich könne Überstunden machen, weil Bedarf vorhanden ist, die mir dann ausgezahlt weden sollen, was ich auch tat.
In meinem Arbeitsvertrag wurde dies nicht nachgetragen, genauso wenig im Dienstplan.
Von unserer Buchhaltung erfuhr ich dann, dass angewiesenein Überstunden mit einem Verzug von 2-3 Monaten ausgezahlt werden. Seit September letzten Jahres haben sich bis jetzt ca. 190 Überstunden angesammelt, von denen ich bis jetzt noch nicht eine ausgezahlt bekommen habe.
Meine geführten Stundenzettel habe ich in Kopie zu Hause, leider ohne Unterschrift meiner Chefin, da die original unterschriebenen Exemplare direkt in die Buchhaltung gehen.

Jedes mal, wenn ich meine Chefin auf meine Überstunden ansprach wurde ich auf einen nächsten Termin vertröstet, sie wolle aber schon mal mit der Geschäftsführung sprechen. Mittlerweile glaube ich, dass die Geschäftsführung überhaupt keinen blassen Schimmer von meinen Überstunden hat.

Zum Ende diesen Monats habe ich gekündigt, wie sieht es aus, wenn ich gerichtlich gegen meinen derzeitigen Arbeitgeber vorgehe und die Auszahlung meiner Überstunden einklage?

Ich hoffe, irgendeiner kann mein Problem nachvollziehen und weiß Rat.

Danke schon mal, kruega.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Ausschlußfrist?

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#2
 Von 
kruega
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nichts davon gelesen, muss aber dazu sagen, dass ich das ganze Fach-Chinesisch nicht so recht verstehe. Im BAT-KF steht alles drin. Im Vertrag, den ich zu Hause habe,steht auch nichts dazu.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Wenn der Tarifvertrag gilt, beträgt die Ausschlussfrist 6 Monate (§36 BAT-KF).
Das bedeutet, Sie können jetzt für 6 Monate rückwirkend Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie die Auszahlung der Überstunden erwarten. Dann ist der Anspruch geltend gemacht.
Für die Zeit davor sind die Ansprüche verfallen. Das ist jetzt eine Meinung.
Vielleicht sind aber schon die Stundenzettel die schriftliche Geltendmachung eines Anspruchs.
Gibt es einen Personalrat? Der kann helfen.

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Einschreiben Rückschein mit Fristsetzung, danach die Klage.

Nicht lange rumeiern.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Ich muß ja zugeben, hier hast du einfach recht, mustermann2000 :grins:

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#6
 Von 
kruega
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Mann hat so was auch gesagt. Ich solle bei der Geschäftsführung anrufen, denen eine Frist setzen. Bei Nichteinhltung folgt das Schreiben vom Anwalt.

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#7
 Von 
kruega
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab den § 36 gerade selber gelesen. Die meisten Überstunden habe ich letztes Jahr zwischen September und Dezember geleistet. Heißt das jetzt, dass ich mir die Auszahlung abschminken kann? Meine Chefin hat mich jedes Mal vertröstet, wenn ich sie auf meine Überstunden ansprach. Das gleicht doch Abzocke, oder? Sie weißt (mündlich) die Überstunden an, erzählt mir was von Auszahlung und macht es schließlich nicht, weil sie § 36 im Tarifvertrag wohl kennt.
Hab ich überhaupt noch eine Chance?

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Hast du eine Rechtschutz, Anwälte sind teuer !!

Wenn ja würde ich sofort klagen, wenn nein würde ich selber klagen. In einem Gütetermin kann es gut sein das man sich vergleicht. Man kann ja auch mal die Presse einladen :-)

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#9
 Von 
kruega
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, keinen Rechtsschutz, aber einen Freund, der Anwalt für Arbeitsrecht ist. Habe ihm das Problem auch schon telefonisch geschildert und er meinte, dass die Chancen gut stehen. Jedoch weiß er nichts von der Ausschlussfrist, da ich von euch erst auf den § 36 aufmerksam gemacht worden bin.

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Fristsetzung per Telefon ist überflüssig und rechtlich ohne Bedeutung. Das Schreiben eines Anwalts hilft da schon eher.
Abschminken müssen Sie sich Ihren Anspruch nicht, da ja die Argumentation durchaus sein kann, dass mit dem Stundenzettel der Anspruch geltend gemacht wurde. Das muss eben ein Richter entscheiden.
Ein wenig wundern darf ich mich über einen Anwalt für Arbeitsrecht, der nicht nach Ausschlußfristen fragt?

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#11
 Von 
kruega
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich auch nicht. Vielleicht waren für ihn erstmal nur meine Fakten wichtig um zu sagen, ob es klappt oder nicht.

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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Für einen Anwalt ist nur wichtig das der Mandant den Auftrag erst mal erteilt, daher sind irgendwelche Fakten die dem Sieg entgegenstehen unwichtig. Die wird der Gegner schon einbringen.

Und man sollte auch Freunde fragen was Sie kosten - vor allen Anwälte

Klage vor dem Arbeitsgericht ist so einfach das man keinen Anwalt braucht. Ein will meine Überstunden bezahlt haben reicht auch. Beim "Gutetermin" erklärt das der Richter die Rechtslage und drängt auf einen Vergleich. Sagt man ja ist alles erledigt, sagt man nein ist noch genug Zeit einen Anwalt zu nehmen.

K.




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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#13
 Von 
kruega
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie würde ich das ganze Prozedere beim Arbeitsgericht aufziehen?

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#14
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Du gehst zum Arbeitsgericht erklärst der Schreibstube die Adresse deines AG und gibst ne Liste deiner Überstunden mit einer Gesamtsumme ab. Zahlst ein paar Euro Gerichtskosten und dann gibt es erst mal einen Gütetermin. Ein "Ich will 500 Euro" solltest du bei der Klageeinreichung und am Termin als "Antrag" auch noch erklären können.

Dann nur noch stur "Ich will 500 Euro" führt zu einem Urteil
Ein "ok ich nehme nur 200 Euro" nennt man Vergleich

Der Richter versucht beiden Parteien Angst zu machen um sie zu eiem Vergleich zu drängen. Man kann meist raushören wer eher gewinnt.

K.

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#15
 Von 
kruega
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt innerhalb eines Jahres knappe 200 Überstunden gemacht und weiß nicht, wie diese berechnet werden sollen. Wenn ich denen eine Summe X nenne, weiß ich ja noch nicht mal, ob das überhaupt gerechtfertigt ist.

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#16
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Stunden mal Stundenlohn wirst du wohl rechnen können ? Ob die Summe gerechtfertigt ist - kein Ahnung - der Gegner wird dir das schon erklären.
Ich würde eher mehr rechnen als weniger.

Aber was du willst musst du schon wissen - sonst kann man nicht klagen. Mal deinen Tarifvertrag lesen ob das was steht, auch im Bezug auf Zuschläge

K.

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#17
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo ,ich würde folgendes empfehlen ,da Du sowieso gekündigt hast.
1. Brief an die Geschäftsleitung mit Fristsetzung für die Zahlung der 200 Stunden plus Sonn-,Feitags- und Nachtprämie falls vorhanden.14 Tage höchstens 4 Wochen
2. Parallel dazu einschalten des Personalrates oder Betriebsrates.
3. Falls die Frist verstreicht Geld einklagen,dann zahlen die freiwillig nichts.
Mit der Chefin reden bringt nichts,die hat bestimmt selbst Angst .

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