Auszahlung des Ulruabsanspruches?

27. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
karla31
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Auszahlung des Ulruabsanspruches?

Hallo,
wenn jemand 1,5 Jahre in einem Unternehmen war und selber dann zum 31.9. kündigt, steht ihm ja der ganze Jahresurlaub zu.

Wenn der Arbeitnehmer noch 20 Resttage hatte und nach einreichen der Kündigung 3 Wochen krank wird (bis 1 Woche vor dem letzten Tag) muss der Resturlaub in Höhe von 15 Tagen ausgezahlt werden ??? (kein Stundenlohn, sondern Gehalt)




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

.. wenn der urlaub nach burlg geht: ja. kann in tv anders geregelt sein (anteilig).
urlaub, der nicht (mehr) genommen werden kann, ist auszubezahlen

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