Hallo,
ich habe folgendes Problem...unser Betrieb schließt Ende September und da ich noch Anspruch auf zwei Wochen Urlaub habe, wollte ich mir diesen lieber auszahlen lassen, als ihn zu nehmen. Bis jetzt hieß es auch, das sei gar kein Problem. Vor ein paar Wochen erfuhr ich, dass wir bereits Mitte September schließen und wir die restlichen zwei Wochen freigestellt werden würden. Und jetzt, nachdem ich den Urlaub natürlich nicht genommen habe, heißt es plötzlich, ich müsse ihn in den beiden letzten Septemberwochen zwangsweise nehmen...ich fühle mich nun um meinen Urlaub betrogen...kann ich dagegen irgendwie angehen?
Vielen Dank im voraus,
Anna
Auszahlung des Urlaubsgeldes nach Betriebsschließung
20.8.2018
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Frage vom 20.8.2018 | 23:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung des Urlaubsgeldes nach Betriebsschließung
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#1
Antwort vom 21.8.2018 | 06:36
Von
Status: Wissender (14432 Beiträge, 5606x hilfreich)
Einen Anspruch auf Auszahlung des Urlaubsentgelts gibt es nur für den Fall, dass der Urlaub nicht genommen werden konnte - es ist im Gegenteil eher so, dass die Realisierung des Urlaubs vorgeht. Ein Wahlrecht gibt es da also nicht.
Insofern wirst du auf jeden Fall nicht um den Urlaub 'betrogen' - es lauft nur nicht so, wie du es dir vorgestellt hast.
Unwiderrufliche Freistellung kann mit der Auflage verbunden sein, dass Resturlaub damit erledigt ist.
#2
Antwort vom 21.8.2018 | 16:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, danke für die Infos.
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