Hallo,
gehen wir von folgender Situation aus… Auszubildender X beendet seine Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss seiner Prüfung welche am 15.02.2007 war.
Bis zum 14.02.2007 wurde er noch in der Firma des Arbeitgebers Y beschäftigt, mit unter aus geschäftlichen Gründen wurde er von dem Betriebsleiter gebeten bis dahin zu Arbeiten -> Auszahlung würde normal erfolgen.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnis am 15.02.2007 standen dem Auszubildendem noch 3 Tage Resturlaub, und etliche Überstunden zu. Zusammenhängend Rechnerisch bis ca. 05.03.2007.
Normalgehalt für den Auszubildenden waren immer 800 Euro Brutto -> ca. 630 Euro Netto. Da ja keine Lohnsteuer gezahlt werden musste.
Durch die Auszahlung des letzten Gehaltes änderte sich das Bruttogehalt des Auszubildenden X wie folgt:
- Lohnauszahlung ca. 400 Euro
- Überstundenauszahlung ohne Zuschlag ca. 370 Euro
- Resturlaubsabgeltung ca. 100 Euro
Doch bei diesen 870 Euro Brutto bekam er auf einmal nur noch 560 Euro Netto heraus weil diesmal eine Lohnsteuer fällig war. Und auf der Lohnsteuerkarte standen auf einmal 1600 Euro ungerade als Einkommen. Wieso waren jetzt auf einmal Lohnsteuer für den Azubi notwendig ?
Des Weiteren ist es erlaubt einem Auszubildenden die Überstunden ohne die 25% Regelung auszuzahlen ?
Wie sollte sich Azubi X jetzt gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber Y verhalten und vor allem wie richtig vorgehen ? Worauf hat er Anspruch und worauf nicht!?
Vielen Dank
Grüße Bernhard
PS: Sorry wegen den Forenregeln ich hoffe so ist es jetzt besser!
Auszahlung letztes Gehalt ... ?
25. Februar 2007
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Frage vom 25. Februar 2007 | 12:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung letztes Gehalt ... ?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2007 | 13:05
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
quote:
Des Weiteren ist es erlaubt einem Auszubildenden die Überstunden ohne die 25% Regelung auszuzahlen?
Hallo, was für ne 25%-Regelung meinst du denn?
Wegen der Steuersache fragst du besser im Forum Steuerrecht.
MfG
#2
Antwort vom 25. Februar 2007 | 13:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Soweit ich das weiß müssten doch Überstunden an normalen Tagen 25 % Überstundenzuschlag geben ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Februar 2007 | 13:14
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Insofern das nicht vertraglich/tarifvertraglich geregelt ist, gibts da keine Zuschläge.
Und jetzt?
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