Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt liegt vor:
ich habe von Juni 2006 bis Juni 2007 als Minijobber gearbeitet und habe 240,- fest und den Rest als "Provision erhalten". Mir stehen 24 Tage Urlaub im Jahr zu und als Minijobber durfte ich die 400,- Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze habe ich aber immer überschritten, sodass mir die Überschreitung in freie Tage (Urlaub)umgewandelt worden ist. Bsp: 100,- mehr als 400,- = 5 Tage frei ....
Heute habe (arbeite seit 01.07.2007 in Teilzeit) ich 29 Tage Mehrarbeit angesammelt und würde gerne wissen, wie diese ausbezahlt werden können (genehmigt ist es schon)..Berechnungsgrundlage??
freue mich auf jede Antwort
liebe Grüße
Auszahlung von Mehrarbeit bzw. Urlaub
5. Januar 2008
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Frage vom 5. Januar 2008 | 13:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung von Mehrarbeit bzw. Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2008 | 14:47
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
BUrlG § 11
Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das
der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten
hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.
Und jetzt?
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