Hallo, ich habe folgendes Problem: ich habe im August 2013 eine Ausbildung begonnen und habe diese Ausbildung um ein halbes Jahr verkürzt dieses Jahr am 8.7.2016 beendet. Ich habe meinem AG mitgeteilt, dass ich nach der Ausbildung den Betrieb verlassen werde und die meisterschule besuchen werde. Auch habe ich ihn gebeten mir ein ausbildungszeugnis sowie die fehlenden lohnabrechnungen (seit 1,5 Jahren keine mehr bekommen) und den Auszug aus der elektronischen Lohnsteuerkarte mir nachzureichen mit Fristsetzung. Nichts passierte.. Auch nach nachdrücklichler Aufforderung per einschreiben mit Rückschein kam nichts. Jetzt meine Frage: es ist doch richtig das man den Auszug der Lohnsteuerkarte direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekommt oder? Ich habe die Befürchtung da immer sehr viel schwarzarbeit für chinesische Restaurants gemacht wurde er mich ausnutzen will da er weiß, dass ich erstmal zur meisterschule gehe und nixht arbeite.kann das überhaupt möglich sein?
Ich bin.sehr dankbar für hilfreiche Antworten!!
Gruß Fabian
-- Editiert von Moderator am 19.12.2016 01:27
-- Thema wurde verschoben am 19.12.2016 01:27
Auszug aus der elektronischen Lohnsteuerkarte
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Rückfrage: Du hast deinen Lohn bekommen, aber keine Abrechnung?? Ist etwas wirr formuliert.
Anspruch auf ein zumindest einfaches Arbeitszeugnis hast du ebenfalls - auch auf ein qualifiziertes.
Was ist denn damit gemeint?
Zitat:Ich habe die Befürchtung da immer sehr viel schwarzarbeit für chinesische Restaurants gemacht wurde er mich ausnutzen will da er weiß, dass ich erstmal zur meisterschule gehe und nixht arbeite.kann das überhaupt möglich sein?
Du kannst nach der Ausbildung machen was du willst. ,,,,,,oder bist du noch dort beschäftigt??
Lohn habe ich immer erhalten nur keine lohnabrechnungen. Ich bin dort nicht mehr beschäftigt. Ich frage mich nur ob er mit dem Wissen, dass ich erstmal nicht arbeite und zusätzlich durch die Verkürzung in irgendeiner Weise etwas zu seinem Vorteil nutzen kann und mich vllt iwo nicht abmeldet oder ähnliches und dadurch steuerliche Vorteile hat, da er mir ja auch keinen Auszug aus der... aushändigt ? Seine Frau hat auch noch beim Finanzamt gearbeitet.
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Dann klagen Sie halt beim Arbeitsgericht auf den Erhalt von Lohnabrechnungen - mindestens für Januar und Juli steht die Ihnen zu, für Februar bis Juni nur dann, wenn das Gehalt von der Januarvergütung abweicht.
Ich habe die Befürchtung da immer sehr viel schwarzarbeit für chinesische Restaurants gemacht wurde er mich ausnutzen will da er weiß, dass ich erstmal zur meisterschule gehe und nixht arbeite.kann das überhaupt möglich sein? Sie meinen, er zahlt jetzt jede Menge Lohnsteuer für Sie, die Sie dann im nächsten Jahr wiederkriegen? Ziemlich unwahrscheinlich...
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