Ich arbeite derzeit bei einem Reinigungsservice bei dem die Autoflotte nicht an der Firma steht sondern einige Straßen weiter auf einem angemieteten Parkplatz.
Das ganze läuft wie folgt ab:
Ich fahre mit meinem Privatwagen zur Firma, hole dort den Autoschlüssel, dann fahre ich mit dem Privatwagen zum Parkplatz hole den Firmenwagen. Damit fahre ich zurück zur Firma, und erst jetzt beginnt die Schicht mit dem Abholen der Arbeitsutensilien und der Schlüssel für die Objekte. Am Ende der Schicht gebe ich wieder alles ab und damit endet die Schicht. Allerdings muss ich noch den Dienstwagen zurückbringen und im Anschluss auch wieder den Schlüssel zur Firma. Jede Schicht brauche ich für die Sache mit Schlüssel und Dienstwagen ca 15 Minuten die mir nicht bezahlt werden. Kann der Arbeitgeber so vorgehen?
Auto holen Arbeitszeit?
20. Februar 2026
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Frage vom 20. Februar 2026 | 20:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto holen Arbeitszeit?
#1
Antwort vom 20. Februar 2026 | 21:13
Von
Status: Unbeschreiblich (130025 Beiträge, 41467x hilfreich)
Zitat :Kann der Arbeitgeber so vorgehen?
Da er das bereits macht, ist unbestreitbar, das er es kann.
Zitat :jetzt beginnt die Schicht mit dem Abholen der Arbeitsutensilien
Der Dienstwagen wird zum Transport der restlichen Arbeitsutensilien und Deiner Person zu den Objekten benötigt? Dann zählt auch der Dienstwagen zu den Arbeitsutensilien.
Mit welcher Begründung wird die Bezahlung verweigert?
Zitat :dann fahre ich mit dem Privatwagen zum Parkplatz hole den Firmenwagen.
Und parkt man den Privatwagen dann kostenfrei auf dem Parkplatz der Firma? Könnte sein, dass dies dann nicht mehr möglich ist, wenn man die 15 Minuten bezahlt bekommt.
#2
Antwort vom 21. Februar 2026 | 06:38
Von
Status: Heiliger (20258 Beiträge, 7336x hilfreich)
Zitat :und erst jetzt beginnt die Schicht mit dem Abholen der Arbeitsutensilien
... alles was du im Auftrag der Firma tust, ist Arbeitszeit, also auch das Holen des oder der Autos. 'Freizeit' und Privatvergnügen ist es ja offensichtlich nicht.
Die Frage wird eher sein, wie du die Firma dazu bringst, diese Arbeiten auch als AZ anzuerkennen.
Deine Darstellung lässt nicht erkennen, dass es einen BR gäbe. So wirst du dein Verlangen schriftlich einreichen müssen, vmtl. eine Absage kassieren und dann bleibt dir noch, Lohnklage zu erheben.
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