Hallo zusammen,
vor knapp 2 Monaten habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2012 gekündigt.
Mein Chef spricht mich schon seit mehreren Wochen darauf an, dass ich meine kompletten eingehenden sowie ausgehenden Mails automatisiert an ihn weiterleiten soll.
Über das E-Mail Konto laufen keine privaten Angelegenheiten, jedoch schreibt man sich das ein oder andere private (Urlaub etc.) mit einem Kunden, was der Chef nicht unbedingt mitbekommen soll. (Nichts gegen die eigene Firma)
Ist es überhaupt rechtens, dass ich diese Einstellungen vornehme bzw. kann ich meinem Chef irgendwie entgegnen, dass ich das nicht machen will?
Viele Grüße
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Automatische Weiterleitung von E-Mails an den Chef
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
quote:
Ist es überhaupt rechtens, dass ich diese Einstellungen vornehme
Ja, ist es, wenn keine private Nutzung vereinbart ist.
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"MfG venotis
Anmerkung: Meine Antworten stellen keine Rechtsberatung dar."
Nix da. Es ist Dein EMail Postfach und da hat kein Arbeitgeber was dran verloren. Private eMail Nutzung erlaubt hin- oder her.
Der Arbeitgeber tut gut daran so etwas in den Vertrag aufzunehmen, wenn das Verhältnis in Takt ist.
Nach dem Austritt ist dieser Punkt ein Trumpf in der Hand beim verhandeln einer Abfindung o.ä. Wenn er den Account ohne Genehmigung auch nur anfasst, kann das eine Straftat sein (Briefgeheimnis).
Muss sich aber lohnen. Sonst sagt er gut behalte Deine Mails. Also, wenn er wirklich scharf auf Deine Mails ist lohnt der Gang zum Arbeitsrechtler, die Kennen diese Fälle zur genüge.
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@fragflasche,
wenn die private Nutzung des E-Mail-Accounts gestattet ist, dann darf der Chef das nicht fordern.
Ansonsten hat er sehr wohl das Recht, Ihre E-Mails zu lesen.
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Ich stimme Hamburgerin zu. Die Firma hat nun mal ein Recht, zu wissen, was man während der Arbeitszeit für sie tut. So einfach ist das.
wirdwerden
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Naja, ist das wirklich SO einfach? Bei uns geht das nicht. Da DARF der Chef keine Mails lesen von den Mitarbeitern. Hätte er aber einen begründeten Verdacht, dass etwas im Argen ist, dann dürfte er.... aber erst nach Antrag beim Betriebsrat und der Datenschutzstelle. Und wenn die dann bestätigen, dann darf der Account für den Chef sichtbar gemacht werden.
LG Lilex
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@Lilex,
in dem Unternehmen, in dem Sie arbeiten, existiert offensichtlich eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema.
Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein.
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