Hallo zusammen,
wie oben beschrieben bin ich als Techniker im Außendienst angestellt.
Bei meiner Einstellung wurde mir damals mündlich zugesichert dass mein Einsatzgebiet relativ Wohnortnah ist und man nur in absoluten Ausnahmsfällen für andere Filialen einspringen soll.
Naja wie so oft, das mündliche zählt nichts und ich bin oft weiter weg eingesetzt, was mich eigentlich wirklich nicht stört, da ich im Grunde genommen keinerlei Probleme mit dem Autofahren habe.
Die eigentliche Frage meinerseits ist die, ob mir mein Arbeitgeber diktieren kann am Arbeitsort zu übernachten, bzw am vortag anzureisen um eben dort länger vor Ort arbeiten zu können ?
Hab in meinem Arbeitsvertrag zumindest nichts gefunden was darauf hindeuten könnte.
Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe.
Außendienst
14. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2018 | 16:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Außendienst
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Januar 2018 | 06:46
Von
Status: Weiser (17472 Beiträge, 6503x hilfreich)
Als Techniker im Außendienst wirst du wahrscheinlich mit einem Dienstwagen und entsprechender Ausstattung unterwegs sein. Dann gilt die Zeit hinterm Steuer auch als Arbeitszeit. Daraus folgt, dass dieses sogenannte Diktat, vor Ort zu übernachten oder am Vortag anzureisen, vermutlich der Sorge gilt, dass du auf keinen Fall länger als zehn Stunden arbeitest.
Und jetzt?
Schon
268.391
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten