Außendienst

14. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mcneil83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Außendienst

Hallo zusammen,

wie oben beschrieben bin ich als Techniker im Außendienst angestellt.
Bei meiner Einstellung wurde mir damals mündlich zugesichert dass mein Einsatzgebiet relativ Wohnortnah ist und man nur in absoluten Ausnahmsfällen für andere Filialen einspringen soll.
Naja wie so oft, das mündliche zählt nichts und ich bin oft weiter weg eingesetzt, was mich eigentlich wirklich nicht stört, da ich im Grunde genommen keinerlei Probleme mit dem Autofahren habe.

Die eigentliche Frage meinerseits ist die, ob mir mein Arbeitgeber diktieren kann am Arbeitsort zu übernachten, bzw am vortag anzureisen um eben dort länger vor Ort arbeiten zu können ?
Hab in meinem Arbeitsvertrag zumindest nichts gefunden was darauf hindeuten könnte.

Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Als Techniker im Außendienst wirst du wahrscheinlich mit einem Dienstwagen und entsprechender Ausstattung unterwegs sein. Dann gilt die Zeit hinterm Steuer auch als Arbeitszeit. Daraus folgt, dass dieses sogenannte Diktat, vor Ort zu übernachten oder am Vortag anzureisen, vermutlich der Sorge gilt, dass du auf keinen Fall länger als zehn Stunden arbeitest.

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