Außerordentliche und fristgerechte Kündigung

7. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)
Außerordentliche und fristgerechte Kündigung

Ein Behinderter erhält von seinem Arbeitgeber die fristlose und vorsorglich fristgerechte Kündigung. Er hatte im Vorfeld nur die Zustimmung des Integrationsamtes für die fristlose Kündigung eingeholt. Die fristgerechte Kündigung wurde nicht Beantragt und somit vom Integrationsamt abgelehnt ! Ist die Kündigung wirsam, obwohl die Zustimmung zur fristgerechten Kündigung vom Integrationsamt fehlt. Ist dem Arbeitgeber ein Formfehler Unterlaufen ? Besten Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wurde schon gegen die fristlose Kündigung geklagt?
Wie ist das Ergebnis?
Wenn diese durchkommt, ist es egal, ob das Integrationsamt der fristgerechten Kündigung zustimmt oder nicht. Um die fristgerechte Kündigung geht es ja erst, wenn die fristlose abgelehnt wurde.
Aber wieso hat das Amt die fristgerechte Kündigung abgelehnt, obwohl diese gar nicht beantragt wurde?

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#2
 Von 
Knietot
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 59x hilfreich)

Die Fristgerechte hatte der Arbeitgeber vergessen zu beantragen und daraufhin beim Integrationsamt telefonisch nachgefragt ob Diesen ebenfalls zugestimmt wird. Dies wurde Verneint.

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