Außerordentliche und fristlose Kündigung berechtigt?

23. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
DU1980
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche und fristlose Kündigung berechtigt?

Hallo liebe Forumsgemeinde

Leider muss ich mich hier wegen einer sehr unschönen Thematik hier anmelden und hoffe auf informative Rückmeldungen.

Ich bin seit zwei Wochen krank geschrieben und habe heute eine außerordentliche und fristlose Kündigung durch meinen AG erhalten. Für diesen arbeite ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in leitender Position. Der Wortlaut der Kündigung lautet wie folgt:

Sehr geehrter XXXXXXXXXXXXXXX,

...........................kündige ich hiermit das bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos. Hilfsweise wird eine ordentliche Kündigung zum XX.XX.XXXX oder zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen.

Auf Grund jetzt bekannter Umstände, sehen wir uns veranlasst diesen Schritt zu gehen.

Sie haben unter Nutzung unserer Anschrift und Teilen unserer Firmenbezeichnung in Waren für eigene Zwecke bestellt und nicht bezahlt. Uns haben Zahlungserinnerungen von Gläubigern erreicht.

Diese Umstände sind geeignet unserem Betrieb zu schaden. Das für unser Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig zerstört.

.............................................................................................
.............................................................................................

Hierzu möchte ich sagen, dass es korrekt ist, dass ich Waren bestellt habe. Hierfür habe ich die Firmenanschrift verwendet (wie es jeder Mtarbeiter in diesem Unternehmen macht und darf). Die Fimierung muss angegeben werden, damit die Pakete ankommen. Mir ist aufgefallen, dass ich bei den Bestellungen aus Versehen die gleiche Liefer- und Rechnungsanschrift verwendet habe. Wenn ich nicht krank geschrieben wäre, so wären die Briefe direkt in meine Hände gelangt und das Thema wäre nie an anderer Stelle "aufgeschlagen".

Meine Fragen sind nun:
1. Ist das ein Grund für eine außerordentliche/fristlose Kündigung?
2. Kann ich darauf bestehen, dass daraus wenn eine ordentliche Kündigung gemacht wird, da der AG sich ja auch auf diese bezieht?
3. Es geht hierbei um eine für mich falsche Behauptung und Unterstellung. Kann ich gegen diese vorgehen?
4. Muss ich definitv eine Kündigungsschutzklage beantragen?

Ich bedanke mich vorab für die Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Na, wie sieht denn der ganze Vorgang aus, wenn du ihn aus der Brille deines Arbeitgebers betrachtest? Deine Einlassungen können leicht als Schutzbehauptungen abgetan werden. Vielleicht kannst du, wenn du mit deinem Chef sprichst, die außerordentliche noch in eine ordentliche Kündigung abwandeln

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DU1980):
1. Ist das ein Grund für eine außerordentliche/fristlose Kündigung?

Ja



Zitat (von DU1980):
2. Kann ich darauf bestehen, dass daraus wenn eine ordentliche Kündigung gemacht wird, da der AG sich ja auch auf diese bezieht?

Klar.
Ich kann auch darauf bestehen das die nächsten 2 Monate täglich die Sonne scheint.

Und wir beide haben das selbe Ergebnis ...



Zitat (von DU1980):
3. Es geht hierbei um eine für mich falsche Behauptung und Unterstellung. Kann ich gegen diese vorgehen?

Welche falsche Behauptung meinst Du?



Zitat (von DU1980):
4. Muss ich definitv eine Kündigungsschutzklage beantragen?

Nein, eine Kündigungsschutzklage ist stets freiwillig.
Nur wenn man versuchen will die mit der außerordentlichen Kündigung verbundenen Nachteile zu vermeiden, sollte man das machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Vor allem könnten sie die Rechnungen mal umgehend begleichen, um schon mal der Argumentation "Die offenen Rechnungen schaden unserem Firmennamen" zu entgehen. Offenbar waren Rechnungen ja nicht bezahlt worden, wenn das auf die Firma zurückfällt, reagiert kein Arbeitgeber positiv!

Sodann (danach! Und mit den Überweisungsbelegen!) würde ich das offene Gespräch mit dem Chef suchen, kleine Brötchen backen und das Beste hoffen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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