Hallo ich wollte mich einmal über folgende Punkte informieren, aber kurze Info zur Ausbildungssituation.
Ich habe im August (2010) meine Ausbildung zum Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik bei einer Fotovoltaik Firma begonnen. Beim Einstellungsgespräch sagte mir mein Arbeitgeber, dass Überstunden die ich leiste nicht ausgezahlt und auch nicht abgefeiert werden.
Ist dies Rechtens, also muss ich meine Überstunden abfeiern oder ausgezahlt bekommen? Ich muss dazu sagen, ich habe sicherlich in diesen 5 Monaten mehr als 120 Überstunden geleistet!
Zusätzlich habe ich ja Rechtliche Urlaubstage die mir ja glaube ich zustehen. Muss ich diese nehmen? Bzw. ist der Arbeitgeber verpflichtet mich spätestens zum Jahresende in eine Art "Zwangsurlaub" zu schicken?
Und zu guter letzt, was kann ich denn tun wenn ich keinen Urlaub nehmen darf, oder ich aber meine Überstunden nicht abfeiern darf bzw. ausgezahlt bekomme oder aber eine Urlaubssperre verhängt wurde? Hilft mir die Handwerkskammer oder Berufsgenossenschaft?
Kleine Info noch zum Thema Urlaubssperre: Es wurden schon min. 2 Urlaubssperren in alleine diesen 5 Monaten vom Arbeitgeber ausgesprochen!
Liebe Grüße und Danke im voraus für die hilfreichen Antworten
Freddy
-----------------
""
Azbui - Resturlaub - Überstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



als Azubi gelten für Sie einige Besonderheiten. Zum Beispiel sind Sie überhaupt nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Und wenn der AG weder Bezahlung noch Freizeitausgelich für die geleisteten Überstunden gewährt, dann würde ich spätestens am Tag nach Ende der Probezeit die Mehrarbeit einstellen.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#%C3%9Cberstunden%20erlaubt
quote:
Und zu guter letzt, was kann ich denn tun wenn ich keinen Urlaub nehmen darf,
Haben Sie den konkret Urlaub schriftlich beantragt? Das Wort Urlaubssperre wird viel zu oft und zu schnell in den Mund genommen. Ich bin mir ehrlich gesagt gar nicht sicher, ob ein AG Urlaubssperre einfach so verhängen darf.
-----------------
""
Hallo,
grundsätzlich ist eine Formulierung im ArbVertrag möglich, das Überstunden mit dem Gehalt/Lohn bereits abgegolten sind. Dies hat aber seine Grenzen: Bei mehr als 48 (Gesamt)Stunden in der Woche wären diese als Freizeit auszugleichen ggf. auszuzahlen. Ob Azubis überhaupt überstunden leisten müssen wage ich zu bezweifeln...
Alle Überstunden Notieren! Spätestens nach Ausbildung nachfordern!
Grundsätzlich ist der Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen und auch zu gewähren! Kann jedoch der Urlaub aus wichtigen Gründen im lfd. Jahr nicht genommen werden, so ist dieser spätestens bis zum 31.03. des folgejahres zu nehmen und zu gewähren.
Der AG ist also nicht verpflichtet dich in "zwangsurlaub" zu schicken. Doch beantragst du den Urlaub muss der AG ihn auch gewähren, so daß der Urlaub also spätestens bis zum 31.03. genommen werden kann. Nimmst du deinen Anspruch bis dahin nicht wahr verfällt der Urlaubsanspruch!
Letztlich die BG hilft dir nicht weiter, sie ist nur für Arbeitssicherheit da. Die HWK schon eher, ob sie eine große Hilfe sein wird hängt von der HWK ab!
Gerade als AZUBI ist es sehr schwer, sich gegen den AG zu wehren, aber dein Ausbilder ist ein Ausbeuter und - Zensur -, gerade in deinem Bereich wird es bessere Ausbilder geben. Es wäre Sinnvoll sich hier umzuschauen!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern darf mit Azubis im Ausbildungsvertrag oder in einer Nebenvereinbarung nicht festgelegt werden, dass Azubis pauschal unbezahlte Überstunden leisten müssen. Eine solche Überstundenregelung ist laut Berufsbildungsgesetz nicht gültig. Das gilt auch, wenn eine Gleitzeitregelung im Betrieb gilt.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#%C3%9Cberstunden%20erlaubt
also dürfte auch , falls du schon freiwillig überstunden leistest,weil müssen würdest du nicht, eine regelung bis zur gesetzlichen arbeitszeithöchstgrenze als pauschale abgeltung mit dem lohn, wie es bei normalen AN u.U.(!) möglich wäre, bei dir als azubi nicht zulässig sein
d.h. die überstunden müssen alle bezahlt werden bzw. durch freizeit ausgeglichen
wenn dir der AG den urlaub nicht genehmigt (du solltest ihn jedoch auch nachweisbar beantragen !)) hast du auch über den 31.03. des folgejahres einen schadensersatzanspruch in höhe des nichtgenehmigten urlaubs, also "weg" ist der dann trotzdem nicht,
falls du ihn nicht vorher gerichtlichen durchsetzen würdest
-----------------
""
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Also es ist so, mein Arbeitgeber ist nicht gleich mein Ausbilder. Mein Ausbilder setzt sich für uns Auszubildende ein, aus diesem Grund wollte ich auch nochmal ein Gespräch mit ihm zu diesen Themen aufsuchen.
Also ich halte fest:
Urlaub muss genehmigt werden, wenn noch kein Urlaub genommen wurde. Überstunden müssen ausbezahlt werden oder abgefeiert werden dürfen.
Wir haben in der Firma einen zweiten Auszubildenden in diesem Bereich, der allerdings noch jugendlicher ist und somit natürlich andere Rechte hat als ich, als volljähriger Auszubildender. Mein Ausbilder hat Glücklicherweise schon dafür gesorgt, dass ich an keinem Samstag in der Woche arbeiten muss.
Meine Probezeit betrug 4 Monate, diese habe ich bestanden. Kleiner Auszug aus meinem Ausbildungsvertrag:
"Die regelmäßige tägl. Ausbildungszeit beträgt 8 Std., die regelmäßige wöchentl. Ausbildungszeit beträgt 40 Std."
"[..]. Es besteht Anspruch auf: .. Werk oder 27 Arbeitstage im Jahre 2011"
Im Ausbildungsvertag steht nichts von "Überstunden".
Ich versuche einmal die Aussage zum Einstellungsgespräch des Arbeitgebers zu zitieren: "Sie müssen Sich darauf einstellen, dass Sie auch ab und zu Überstunden leisten müssen. Überstunden werden nicht ausgezahlt, stattdessen fließen Ihre Überstunden dann in ihre Urlaubstage, da sie im Jahr zu viele Urlaubstage haben."
Ungefähr so wurde es gesagt. Ich habe mich darauf eingestellt Überstunden zu leisten, ich habe mich auch damit abgefunden das ich viele leisten muss weil ich nicht einfach von der Baustelle abhauen kann, da wir in ganz NRW unterwegs sind. Aber ich sehe irgendwie nicht ein, dass ich so viele Überstunden leiste und diese nicht abfeiern darf! Im Prinzip findet der Arbeitgeber es den anderen Arbeitnehmern gegenüber Ungerecht, dass wir Auszubildende mehr Urlaubstage haben als die anderen Angstellten. Aber diese sind doch Gesetzlich vorgeschrieben?! Ich bin inklusive Praktikum bereits über 6 Monate in dieser Firma, und habe in dieser Zeit lediglich 5 Werktage frei gehabt. Die Freitage folgten allerdings direkt nach Tagen wo ich Doppelschichten gemacht habe. Die längste Schicht davon: 7-23 Uhr! Ich habe selbst in meinem Praktikum massenhaft Überstunden gesammelt, klar diese stehen mir natürlich nicht zu aber ich will es doch einmal ansprechen!
Habe ich überhaupt einen Urlaubsanspruch 2010, da ich ja erst in diesem Jahr die Ausbilung begonnen habe?
Gibt es eine Frist, bis wann ein Urlaubsantrag gestellt werden muss? Beispiel: Ich möchte noch in den Weihnachtsferien diesen Jahres Urlaub nehmen, ist es also möglich diesen noch kurz davor zu beantragen?
Werden die Urlaubstage pro Ausbildungsjahr angesehen, oder pro Zeitjahr? Also habe ich im 1. Ausbildungsjahr XY Urlaubstage, oder habe ich im Jahr 2010 XY Urlaubstage und 2011 dann XY Urlaubstage?
Ich habe halt einfach Angst etwas falsches zu machen, und somit meinen Ausbildungsplatz bzw. Situation in der Firma zu gefährden, deswegen möchte ich mich einfach informieren und absichern. Freuen würde ich mich selbstverständlich auch über Auszüge zu diesen Themen aus den Gesetzen.
Geleistete Überstunden werden im übrigen Elektronisch protokoliert. Sprich: wir stempeln zum Arbeitsbeginn und stempeln zum Feierabend.
Liebe Grüße
Freddy
-- Editiert am 20.12.2010 19:21
-- Editiert am 20.12.2010 19:23
quote:
Ich habe halt einfach Angst etwas falsches zu machen, und somit meinen Ausbildungsplatz bzw. Situation in der Firma zu gefährden, deswegen möchte ich mich einfach informieren und absichern.
Lesen Sie sich mal ein bissel auf der verlinkten Seite ein, dann werden Sie auch feststellen, dass Sie im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern als Azubi einen recht guten Kündigungsschutz geniessen. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, dann dürfen Sie die m.E. auch etwas offensiver einfordern.
quote:
Überstunden werden nicht ausgezahlt, stattdessen fließen Ihre Überstunden dann in ihre Urlaubstage, da sie im Jahr zu viele Urlaubstage haben.
Diese Aussage ist natürlich unglaublich dreist und falsch.
quote:
Überstunden müssen ausbezahlt werden oder abgefeiert werden dürfen.
Normalerweise ja. Wenn der AG nachhaltig beide Varianten
ablehnt, bleibt nur keine Überstunden mehr zu machen.
Die meisten Arbeitsverträge sehen zwar vor, dass ein AN Überstunden leisten muss (die Frage der Vergütung kann erstmal dahingestellt bleiben), dies kann aber eben generell nicht in Ausbildungsverträgen vereinbart werden.
quote:
direkt nach Tagen wo ich Doppelschichten gemacht habe.
Was sind denn bitteschön Doppelschichten? Nach 10h ist laut Arbeitszeitgesetz Ende!
quote:
Die längste Schicht davon: 7-23 Uhr!
Fangen Sie bitte gar nicht erst damit an, darauf auch noch stolz sein zu wollen. So ein Arbeitszeit geht überhaupt nicht - weder als AN und schon gar nicht als Auzubildender.
-----------------
""
Es geht nicht darum, dass ich stolz darauf bin, denn das bin ich bei Leibe nicht. Sondern es geht darum, dass es meiner Meinung nach nicht sein kann, dass ein Auszubildender egal ob Volljährig oder nicht, SO lange arbeiten muss! Und es ist nicht selten, dass ich länger als 10 Stunden arbeite!
-----------------
""
Sie müssen nicht so lange arbeiten und Sie dürfen auch gar nicht so lange arbeiten! Nach spätestens 10h (Pausen natürlich nicht mitgerechnet) ist zick.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
-----------------
""
Berufsausbildungsgesetz
§ 17 Vergütungsanspruch
....
(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.
Das ist das Gesetz zur Vergütung von Überstunden, die Sie aber nur in Notfällen leisten müssen. Siehe dazu den Link von Kriegsrat.
Ob Urlaub zwischen den Feiertagen jetzt noch bewilligt wird, hängt sicher davon ab, ob betriebsbedingte Gründe vorliegen, diesen zu verweigern. So kurzfristig kann der Arbeitgeber wohl Gründe anführen.
Sie müssen die Übertragung des Urlaubs für dieses Jahr (Ich nehme mal an, Sie haben im August angefangen) in Höhe von 11 Tagen dieses Jahr schriftlich beantragen, wenn Ihnen im laufenden Jahr kein Urlaub bewilligt wird. Der Urlaubsanspruch macht ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat aus, 27 :12 * 5 = 11,25 Tage. Gerundet 11 Tage.
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. ...
....
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Das ist das Gesetz zur Übertragung des Urlaubs.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten