Azubi, Abmahnung, Testkauf?

2. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Alex852
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi, Abmahnung, Testkauf?

Hallo liebes 123recht.net Team,

ich bin 18 Jahre alt, noch im ersten Lehrjahr als Einzelhandelskaufmann und arbeite in einem Discounter.

Folgende Situation:
Bis Mai wurde ich praktisch als Kassen*mann* eingeteilt (Momentan nurnoch 2-3Std. täglich), so bestand meine Hauptaufgabe darin Kunden mit einem Lächeln zu empfangen, welches mir auch einigermaßen Spaß machte denn hier bekam man seine Anerkennung vom Kunden die man sonst im Betrieb nicht bekommt.
In dieser Zeit musste ich einen Testkauf über mich ergehen lassen. Erfolglos.
Einen Monat später geschah mir das selbe und ich dachte wie doof muss ich eigentlich sein? wieder nicht bestanden.
Nun wurde ich ins Büro zum chef gerufen und er erklärte mir in einer nicht angebrachten Tonart die Situation und stellte mir einige Fragen (was das sollte etc.) daraufhin musste ich meine erste Abmahnung unterschreiben.
Seitdem her gehe ich nurnoch mit Bauchschmerzen zur *Arbeit*.

Kann ich aufgrund der Testkäufe gekündigt werden?

Was kann ich unternehmen?
(Möchte mein Betriebsklima nicht schädigen denn ich komme mit allen Mitarbeiter gut zurecht).


Mit freundlichem Gruß
:grins:

Alex



-- Editiert am 02.07.2009 21:48

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Nein, Du kannst auf keinen Fall wegen eines Testkaufs, bei dem nicht alles so gelaufen ist, wie sich das der Chef vorstellt, gekündigt werden.
Einen Ausbildungsvertrag kann der Betrieb nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund dazu vorliegt. Der klassische "wichtige Grund" ist, wenn der Azubi etwas klaut, dann gibt es keine Rettung mehr. Aber wenn in der Arbeitsweise geringe Dinge beanstandet werden, dann ist das kein wichtiger Grund in diesem Sinne.
Es gilt immer noch der Grundsatz, den man oft im Arbeitsgericht hören kann:
Der Azubi ist da, um ausgebildet zu werden, nicht um eine tadellose Arbeit zu leisten. Sicher muss man sich immer bemühen sein Lehrziel zu erreichen, aber eine Gefahr der Auflösung des Lehrvertrags würde ich darin keinesfalls sehen. ;)


OberbayernSepp




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#2
 Von 
Alex852
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank nnahoj,

leigt denn ein wichtiger Grund vor, wenn ich ein weiteren Testkauf nicht bestehen würde?
Versuche natürlich alle Regeln zu beachten, denn ich möchte mir ja auch keine Steine selbst in den Weg legen.

Ich habe mal soetwas gesehen.
2 Nichtbestandene Testkäufe -----> 1. Abmahnung
3 Nichtbestandene Testkäufe -----> 2. Abmahnung
4 Nichtbestandene Testkäufe -----> Kündigung

Echt schade wie die Betriebe die Generation von morgen in der Lernphase bzw. im Lernprozess zu Boden zwängt.


Dankeschön

Alex

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Weshalb haben Sie denn die Testkäufe nicht bestanden?
Haben Sie die Abmahnung mit Ihrer Unterschrift anerkannt, was Sie niemals tun sollten oder müssen?
Oder haben Sie den Empfang anerkannt?
Sehr informativ zum Thema:

http://www.hannover.ihk.de/themen/aus-weiterbildung/ausbildung/a-z-der-berufsbildung/abmahnung-von-auszubildenden/page.html

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex852
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hamburgerin,

habe die Testkäufe nicht bestanden, weil ich Waren übersehen habe bzw. keine Warentrennung (versch. Wasserflaschen in einer Kiste Medium,Classic) vorgenommen habe.
Habe die Abmahnung mit meiner Unterschrift anerkannt, weil man es sich auch als Azubi nicht mit den Mitarbeitern verscherzen will und sowieso unter großem Druck steht.
Ich habe für alles Verständnis auch das Testkäufe im EZH sein müssen.

Zudem habe ich mir gerade den Link angeschaut und festgestellt, dass ich zum Zeitpunkt der Abmahnung noch Minderjährig war. Siehe Punkt 7. Wann wird die Abmahnung wirksam?
Das heißt die Abmahnung ist doch Unwirksam oder?


Vielen Dank

Alex


-- Editiert am 02.07.2009 22:44

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Stimmt :) Wenn Sie bei einer Abmahnung minderjährig waren, ist diese Abmahnung unwirksam. Aber darauf würde ich niemanden aufmerksam machen. Hilft aber viel im Ernstfall eines Kündigungsschutzprozesses.

Und bitte: Unterschreiben Sie keine weitere Abmahnung oder womöglich Ihre Kündigung, nur weil Sie die Kollegen mögen.
Man verscherzt es sich unter halbwegs erwachsenen Menschen nicht, nur weil man auf seine Rechte achtet. Genau genommen trägt das eher dazu bei, dass man respektiert wird. Dann haben die kollegen auch länger was von Ihnen.



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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

abmahnungen muss man nicht per unterschrift anerkennen, allenfalls den empfang quittieren. und wenn du es tust, weil man es sich auch als Azubi nicht mit den Mitarbeitern verscherzen will und sowieso unter großem Druck steht , dann stimmt m.e. ohnehin da was nicht.

aber wichtiger: eine kündigung wegen 'schlechtleistung' ist gar nicht so leicht möglich, wie viele glauben. der AG müsste darlegen, nicht nur dass du unter der norm liegst, sondern vor allem, dass du deutlich unter deinen möglichkeiten gehandelt hast. also: bange machen lassen gilt nicht!

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