Azubi 17 Stunden am Stück arbeiten

8. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Antje1984
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi 17 Stunden am Stück arbeiten

ich hab mal ne frage und zwar, muss mein bruder (17 jahre alt) laufend überstunden machen... er is im zweiten lehrjahr... vorgestern dann der gipfel! er musste 17 stunden am stück arbeiten... ihm macht die arbeit totalen spass, deshalb traut er sich auch nich irgendwas gegen diesen ausbeuter chef zu unternehmen... was kann man denn noch so machen ohne das der chef weiss von wem das kommt??? also könnte ich auch mal irgendein amt oder so beauftragen dort mal nach dem rechten zu sehen??? überstunden von azubis (die arbeiten da nich selten länger als die ausgelernten fachkräfte)...

würde mich sehr über hilfe freuen... kann nich ansehen wie sich mein bruder dort kaputt macht...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

>Azubi 17 Stunden am Stück arbeiten
17 h ... absolut unmöglich. siehe arbeitszeitgesetz.
und dann greift bei deinem bruder auch noch der jugendarbeitsschutz.
aber wenn er sich nicht traut ... "der geduldigen schafe gehen viele in einen stall".

quote:

JArbSchG § 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.


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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
was kann man denn noch so machen ohne das der chef weiss von wem das kommt???


Eine (anonyme) Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz oder bei der Staatsanwaltschaft, da der Verstoß gegen das JArbSchG strafbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

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