Hallo,
mein Sohn hat seine Abrechnung bekommen und da wurden ihn 500,00 € Gehalt gekürzt, weil er 2 Tage unentschuldigt in der Berufschule gefehlt hat. Das soll unbezahlter Urlaub gewesen sein und deshalb wurde ihn das Gehalt gekürzt.
Ist dies erlaubt? Und was soll er jetzt machen?
Azubi Gehalt gekürzt
27.9.2021
Thema abonnieren
Frage vom 27.9.2021 | 17:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi Gehalt gekürzt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!

#1
Antwort vom 27.9.2021 | 17:58
Von
Status: Wissender (14432 Beiträge, 5607x hilfreich)
Unentschuldigtes Fehlen ist freilich keine Kleinigkeit. Eine Abmahnung wäre da m.E. die erste Wahl.
Dass es dafür nicht auch noch Geld gibt, versteht sich von selbst. Allenfalls überrascht die Höhe der Kürzungen - 500 € bei 2 Tagen passt wohl kaum zur Ausbildungsvergütung. Da wäre wohl nachzuhaken, wie es zu dieser Summe kommt.
Dagegen kommt mir die Wertung dieser Fehltage schon vor als eine ausdrückliche Freundlichkeit oder auch Großzügigkeit des AG; im Grunde deutet er hier arbeitsrechtliches Fehlverhalten um in unbezahlten Urlaub, was ja wiederum den Vorfall umbiegt in das Feld des arbeitsrechtlich Möglichen und Erlaubten. Darüber sollte dein Sohn sich nicht beklagen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
229.249
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten