Guten Abend zusammen,
ich bin Auszubildender Kaufmann im Groß- und Außenhandel und beende nun das erste Lehrjahr.
Ende November erhielt ich eine Prämie von meinem Betrieb und sollte nun Ende Juni mein Urlaubsgeld bekommen.
Es ist nirgendswo etwas schriftlich festgehalten und ich weiß das dies eine freiwillige Zahlung ist.
Ende Juni erhielt innerhalb meines Betriebes jeder Mitarbeiter eine Zahlung des Urlaubsgeldes,
aktuell gibt es zwei Azubis, einen der nun in das dritte Lehrjahr geht und mich.
Bislang erhielt der andere Azubi, sowie alle Azubis zuvor eine solche Zahlung.
Nun ist es so, dass ich mich sehr darüber ärgere, dass ich angeblich keinen Anspruch darauf haben soll.
Ich bin der erste Azubi der den Beruf als Großhandelskaufmann erlernt,
alle sonstigen lernten bisher Einzelhandelskaufmann.
Als ich meinen Chef auf diese Zahlung ansprach, erhielt ich als Antwort,
dass nur feste Mitarbeiter eine solche Zahlung erhalten würden und Azubis nur ausnahmsweise einmal,
was allerdings nicht stimmt, da wie schon erwähnt bisher alle Azubis etwas erhalten haben.
Außerdem nannte er als Grund, dass ich Großhandelskaufmann lerne und dadurch mehr Lohn erhalten würde
und der andere Azubi bekommt dieses Geld quasi als einen fairen Ausgleich.
Nun finde ich diese Begründung sehr merkwürdig,
da mir zu so etwas nur das Gleichbehandlungsgesetz einfällt.
Ich darf doch eigentlich nicht bei so etwas benachteiligt werden,
nur weil ich einen anderen Beruf erlerne und dadurch etwas mehr Lohn erhalten, oder?
Ich bitte um einen guten Ratschlag, wäre auch sehr nett wenn man sich auf eine
Quelle o.ä. beziehen könnte, vielen Dank.
Mit freundlichsten Grüßen
itistobi
[Azubi] Kein Anspruch auf Urlaubsgeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich bitte um einen guten Ratschlag Googlen Sie mal "betriebliche Übung". Und dann überlegen Sie mal, ob Sie Ihren Chef ernsthaft verklagen wollen - darauf läuft es nämlich hinaus.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich hätte aber auch gerne gewusst,
ob ich denn rein theoretisch Recht habe, dass es keine faire Handlung ist und grundsätzlich gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Als zusätzlicher Hinweis noch:
Ich habe nicht vor, nach meiner Ausbildung weiter in diesem Betrieb beschäftigt zu werden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Na du kannst "JETZT" Ärger machen, nach der Ausbildung wird diese Forderung verjährt sein. Denn ohne eine Klage wirst du ja nicht weiterkommen. Und vor Gericht kommt es immer ganz genau drauf an wer was wie ..... Nur wenn dein Chef die Zahlung den Mit-Azubi Urlaubsgeld nennt und die das beweisen kannst hast du was zu meckern. Bisher ist das ja nur eine Erzählung des Kollegen. Nennt er es anders wird es schon schwerer.......
Fragt sich ob es sich lohnt.
Ein Tarifvertrag wird nicht im Ausbildungsvertrag erwähnt?
Gibt es einen Betriebsrat? Der könnte auch helfen.
-- Editiert von altona01 am 23.07.2015 08:04
Zitat:und grundsätzlich gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Nein.
Denn das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) bezieht sich nur auf Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität .
Mir scheint keines davon vorzuliegen.
Es gibt kein Gesetz, dass unterschiedliche Lohnregelungen (und damit auch unterschiedliche Regelungen zu Urlaubsgeld) in einem Betrieb verbietet.
Sollte aber ein Tarifvertrag gelten, dann muss sich der Arbeitgeber daran halten.
Einziger Ansatzpunkt ist also die Tatsache, dass der Arbeitgeber bislang allen(!) Mitarbeitern immer(!) Urlaubsgeld bezahlt hat.
Dann könnte eine sogenannte "betriebliche Übung" entstanden sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung
Aber die erwähnte muemmel schon weiter oben.
Wenn der Arbeitgeber hart bleibt, werden Sie klagen müssen.
Hallo,
vielen Dank nochmal für die vielen Antworten, ich habe ein wenig das Forum durchstöbert und folgendes gefunden:
4.5.2012 / 20:55
Von altona01
Status:
Philosoph (12970 Beiträge, 586x hilfreich)
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/RechteundPflichten/rpa6-3.htm :
"a) Gleichbehandlung bei Leistungen
Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern freiwillig Leistungen (z.B. Urlaubsgeld), die nicht tariflich abgesichert sind, so ist er an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Er muss also z.B. allen Arbeitnehmern Urlaubsgeld zahlen."
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""
1x Hilfreich Verstoß melden
ZitatDenn das AGG :
Mit dem AGG hat das nichts zu tun. Es gibt auch noch den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Nach dem ist eine unterschiedliche Behandlung gleich gelagerter Fälle ohne besonderen Grund nicht zulässig. Allerdings stellt sich hier bereits die Frage ob es wirklich gleich gelagerte Fälle sind. Es ist nämlich schon ein Unterschied welche Ausbildung durchlaufen wird und wie das Gehalt ansonsten aussieht.
Vorschlag:
Ber der IHK arbeitet ein Mitarbeiter, der allein für Azubis zuständig ist. Setzen Sie den doch mal auf Ihren Arbeitgeber an, um die Frage zu klären. Unternehmen möchten keinen Ärger mit den Kammern....
Irgendwie ist die Begründung, dass Sie ein paar Euro mehr als die andern Azubis erhalten und deshalb kein Urlaubsgeld kriegen echt schräg.
ZitatIrgendwie ist die Begründung, dass Sie ein paar Euro mehr als die andern Azubis erhalten und deshalb kein Urlaubsgeld kriegen echt schräg. :
Vielleicht ist es ja auch wesentlich mehr Azubi-Gehalt, was ein Großhandelskaufmann bekommt?
@iltistobi
We hoch ist denn der Unterschied bei der Vergütung? Und über welche Summe Urlaubsgeld reden wir?
Hallo zusammen,
nochmals recht herzlichen Dank.
Es sind ca. 40€ Unterschied.
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